Benutzer Coola schrieb:
Hallo hdontour,
ich wundere mich nicht, dass dir dieses Urteil nicht passt. Du stehst bei mir nach wie vor im Verdacht den Banden der dialer Ab zocker zumindest nahe zu stehen.
Trinke Dein Cola aus, setze die Brille auf und lese was ich geschrieben habe, da ich mich nicht gerne wiederhole.
Mir geht nurs darum, daß ein Geschäft mit den dazugehörenden Geschäftsbedingungen niemals einseitig sein darf d.h. das einer der Dumme ist. Und das wäre bzw. ist nach dem jetzigen Urteil bzw. dessen Begründung ganz klar der Anbieter einer 0190er Nr. Denn jeder könnte sagen, daß wollte / war ich nicht und somit die Zahlung verweigern.
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Keine Sorge ist habe mir den Dailer-Fuzzis nix zu tun.
Ich bin selbständiger Lkw-Vermieter und mein ganzes Geschäft / Preisliste ist nach folgendem aufgebaut:
Ich bin kein charitativer Verein und möchte ein bißchen was verdienen und ich weiß, daß jeder Kunde bereit ist, einen realistischen Preis zu bezahlen. Wenn man das vermischt und
b e i d e Seiten berücksichtigt, dann gibts auch keine Probleme.
CU
Bisher hatten die Ab zocker einen Freibrief, die ahnungslosen pc Nutzer abzukassieren und das im großen Stil mit krimineller Energie.
Warum müssen eigentlich gebührenpflichtige Sexseiten über Telefonrechnungen bezahlt werden?
Seriöse Anbieter von erotischen Seiten haben schon längst andere Wege gefunden, um sich aus diesem Schuddeleck der 0190-er Nummern abzusetzen.
Gruß
Coola
Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.
A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.
Das kann es aber auch nicht sein