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Sonderbare Begründung


22.03.2003 12:26 - Gestartet von hdontour
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Das kann es aber auch nicht sein

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[1] kic antwortet auf hdontour
22.03.2003 13:05
Ich finde schon, dass das so in Ordnung ist, solange die Telekom nicht endlich die Möglichkeit eines Gebührenlimits einbaut. Wenn ich sage, ich will nicht mehr als 100 Euro pro Monat an Telefonkosten, kann auch das mit den Dialern nicht mehr passieren. Und wer mehr braucht, kann ja sein Limit auf 1000 Euro setzen, damit er an seine Sex-Seiten kommt.

Torben
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[2] b-a antwortet auf hdontour
22.03.2003 13:09
Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.
A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Naja, man muss natürlich über dieselbe Verbindung auch fleißig auf Yahoo, Google und nicht zuletzt Teltarif gehen *g*

Ich würde sagen: Selber schuld, wenn eine Sexseite keine eindeutige Willenserklärung von ihren Usern erwirkt.

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[2.1] Keks antwortet auf b-a
22.03.2003 15:33
Benutzer b-a schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Naja, man muss natürlich über dieselbe Verbindung auch fleißig auf Yahoo, Google und nicht zuletzt Teltarif gehen *g*

Nrin, muss man nicht. Es wird ja nicht geloggt, auf welche Seiten du surfst. Wäre ja noch schöner!

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[3] Michigan antwortet auf hdontour
22.03.2003 13:14
Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Das kann es aber auch nicht sein

Das ist meiner Meinung nach keine Sonderbare Begründung, sondern eigentlich nur Logisch. Dann müssen sich die Mehrwertdiensteanbieter halt besser absichern, und verhindern, dass es möglich ist sich unbewußt einzuwählen. z.B. könnte man eine Bestätigung einbauen, die nicht umgangen werden kann, und auch nicht automatisch erfolgen kann.
Ich finde es eher sonderbar, wie man dazu verklagt werden kann die Gebühren zu zahlen, auch wenn man nie eine solche Verbindung herstellen wollte, da in diesem Fall kein Vertrag durch bewußte Willenserklärung zustand gekommen ist.

Gruß
Michigan
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[3.1] Wire-Geier antwortet auf Michigan
22.03.2003 15:21
Benutzer Michigan schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Das kann es aber auch nicht sein

Das ist meiner Meinung nach keine Sonderbare Begründung, sondern eigentlich nur Logisch. Dann müssen sich die Mehrwertdiensteanbieter halt besser absichern, und verhindern, dass es möglich ist sich unbewußt einzuwählen. z.B. könnte man eine Bestätigung einbauen, die nicht umgangen werden kann, und auch nicht automatisch erfolgen kann.
Ich finde es eher sonderbar, wie man dazu verklagt werden kann die Gebühren zu zahlen, auch wenn man nie eine solche Verbindung herstellen wollte, da in diesem Fall kein Vertrag durch bewußte Willenserklärung zustand gekommen ist.

Gruß
Michigan

Das sehe ich ganz genau so!

Gruß!
Wire-Geier
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[4] svennie_p antwortet auf hdontour
22.03.2003 14:16
Hallo,

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Sehe ich nicht so. Ich kenne jetzt noch nicht den genauen Wortlaut des Urteils, aber in diesem Falle war ja wohl der Dialer bekannt. Und mit diesem Dialer ist es offensichtlich möglich, Verbindungen auch ohne Wissen und Wollen des Kunden aufzubauen.

Ich denke, diese Beweislastumkehr funktioniert auch grade nur in diesen Fällen. Der Kunde widerspricht ja der Forderung mit dem Argument, dass er nicht bewusst die Nummer gewählt hat sondern dieses ein Dialer für ihn erledigt hat. Wenn die Existenz eines solchen Dialers für die entsprechende Nummer bewiesen ist, besser noch die Existenz beim Kunden, dann finde ich die Umkehr sehr nachvollziehbar und konsequent.
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[4.1] comedian antwortet auf svennie_p
22.03.2003 17:48
Benutzer svennie_p schrieb:
Hallo,

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Sehe ich nicht so. Ich kenne jetzt noch nicht den genauen Wortlaut des Urteils, aber in diesem Falle war ja wohl der Dialer bekannt. Und mit diesem Dialer ist es offensichtlich möglich, Verbindungen auch ohne Wissen und Wollen des Kunden aufzubauen.

Ich denke, diese Beweislastumkehr funktioniert auch grade nur in diesen Fällen. Der Kunde widerspricht ja der Forderung mit dem Argument, dass er nicht bewusst die Nummer gewählt hat sondern dieses ein Dialer für ihn erledigt hat. Wenn die Existenz eines solchen Dialers für die entsprechende Nummer bewiesen ist, besser noch die Existenz beim Kunden, dann finde ich die Umkehr sehr nachvollziehbar und konsequent.

Hier wurde die Beweislast nicht umgedreht. Für das Zustandekommen eines Vertrags trägt grundsätzlich derjenige die Beweislast, der eine Forderung aus dem Vertrag ableitet. Dies ist der idR der vermeintliche Gläubiger. Dieser hat ua zu beweisen, daß Willenserklärungen abgegeben wurden, die in den Essentialia Negotii (also ua betreffend der Vergütung) übereinstimmen.

Das Gericht sah den Vortrag der Telekom, der Beklagte habe die Verbindungen bewußt aufgebaut, als unschlüssig an. Der Vortrag stünde im Widerspruch zu dem vorgelegten EVN. Ua wären die Verbindungsentgelte etwa 200fach höher als normale IbC Verbindungen. Es wäre lebensfremd, daß der Beklagte eine derart teure Standardverbindung zum Internet bewußt eingestellt habe.

Außerdem hatte die Telekom dem Beklagten die ladungsfähigen Anschriften der Mehrwertdienstanbieter nicht genannt Damit habe die Telekom dem Beklagten die Möglichkeiten des Rechtsschutzes genommen.

Gruß
Comedian
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[5] Coola antwortet auf hdontour
22.03.2003 17:48
Hallo hdontour,

ich wundere mich nicht, dass dir dieses Urteil nicht passt.
Du stehst bei mir nach wie vor im Verdacht den Banden der dialer Ab zocker zumindest nahe zu stehen.

Bisher hatten die Ab zocker einen Freibrief, die ahnungslosen pc Nutzer abzukassieren und das im großen Stil mit krimineller Energie.

Warum müssen eigentlich gebührenpflichtige Sexseiten über Telefonrechnungen bezahlt werden?
Seriöse Anbieter von erotischen Seiten haben schon längst andere Wege gefunden, um sich aus diesem Schuddeleck der 0190-er Nummern abzusetzen.

Gruß
Coola



Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Das kann es aber auch nicht sein

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[5.1] hdontour antwortet auf Coola
22.03.2003 18:27
Benutzer Coola schrieb:
Hallo hdontour,

ich wundere mich nicht, dass dir dieses Urteil nicht passt. Du stehst bei mir nach wie vor im Verdacht den Banden der dialer Ab zocker zumindest nahe zu stehen.

Trinke Dein Cola aus, setze die Brille auf und lese was ich geschrieben habe, da ich mich nicht gerne wiederhole.

Mir geht nurs darum, daß ein Geschäft mit den dazugehörenden Geschäftsbedingungen niemals einseitig sein darf d.h. das einer der Dumme ist. Und das wäre bzw. ist nach dem jetzigen Urteil bzw. dessen Begründung ganz klar der Anbieter einer 0190er Nr. Denn jeder könnte sagen, daß wollte / war ich nicht und somit die Zahlung verweigern.
---
Keine Sorge ist habe mir den Dailer-Fuzzis nix zu tun.
Ich bin selbständiger Lkw-Vermieter und mein ganzes Geschäft / Preisliste ist nach folgendem aufgebaut:

Ich bin kein charitativer Verein und möchte ein bißchen was verdienen und ich weiß, daß jeder Kunde bereit ist, einen realistischen Preis zu bezahlen. Wenn man das vermischt und
b e i d e Seiten berücksichtigt, dann gibts auch keine Probleme.

CU


Bisher hatten die Ab zocker einen Freibrief, die ahnungslosen pc Nutzer abzukassieren und das im großen Stil mit krimineller Energie.

Warum müssen eigentlich gebührenpflichtige Sexseiten über Telefonrechnungen bezahlt werden?
Seriöse Anbieter von erotischen Seiten haben schon längst andere Wege gefunden, um sich aus diesem Schuddeleck der 0190-er Nummern abzusetzen.

Gruß
Coola



Benutzer hdontour schrieb:
Diese Urteil ist schon o.k. für wirklich von Dailern geschädigte.

A b e r es ist nach dieser Begründung auch ein Freibrief sich auf Sexseiten bewußt einzuwählen und dann zu behaupten, der PC hat das selbständig gemacht.

Das kann es aber auch nicht sein

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[5.1.1] comedian antwortet auf hdontour
22.03.2003 18:45
Benutzer hdontour schrieb:
Mir geht nurs darum, daß ein Geschäft mit den dazugehörenden Geschäftsbedingungen niemals einseitig sein darf d.h. das einer der Dumme ist. Und das wäre bzw. ist nach dem jetzigen Urteil bzw. dessen Begründung ganz klar der Anbieter einer 0190er Nr. Denn jeder könnte sagen, daß wollte / war ich nicht und somit die Zahlung verweigern.

Wenn du einen deiner LKW vermietest, und dein Mieter die Zahlung verweigert, dann trägst du bei einer Zahlungsklage gegen den Mieter die Beweislast für das Zustandekommen des Mietvertrags. Das wird für dich idR kein Problem darstellen, da du einen schriftlichen Vertrag hast.

Wenn eine Telefongesellschaft einen Telefonwerkvertrag über eine 0190 Verbidnung mit einem PC-Nutzer abschließt, und der Nutzer die Zahlung verweígert, dann trägt sie die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags nicht, weil vor zig Jahren - in der dialerfreien Zeit der Gelben Post und des grauen klobigen Telefons mit Wählscheibe - Juristen die Beweislast dem Kunden aufgebürdet haben.

Gruß
Comedian
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[5.1.1.1] hdontour antwortet auf comedian
22.03.2003 18:55
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Mir geht nurs darum, daß ein Geschäft mit den dazugehörenden Geschäftsbedingungen niemals einseitig sein darf d.h. das einer der Dumme ist. Und das wäre bzw. ist nach dem jetzigen Urteil bzw. dessen Begründung ganz klar der Anbieter einer 0190er Nr. Denn jeder könnte sagen, daß wollte / war ich nicht und somit die Zahlung verweigern.

Wenn du einen deiner LKW vermietest, und dein Mieter die Zahlung verweigert, dann trägst du bei einer Zahlungsklage gegen den Mieter die Beweislast für das Zustandekommen des Mietvertrags. Das wird für dich idR kein Problem darstellen, da du einen schriftlichen Vertrag hast.

und damit es erst gar nicht soweit kommt, gibts bei mir nur 2 Möglichkeiten:

Entweder der Kunde bezahlt bei Abholung in cash oder mit EC-Karte + Pin
oder
"er kann seinen Mist mit dem Schubkarrn fahren" ansatt mit meinem Lkw.

Gruss HD



Wenn eine Telefongesellschaft einen Telefonwerkvertrag über eine 0190 Verbidnung mit einem PC-Nutzer abschließt, und der Nutzer die Zahlung verweígert, dann trägt sie die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags nicht, weil vor zig Jahren
- in der dialerfreien Zeit der Gelben Post und des grauen klobigen Telefons mit Wählscheibe - Juristen die Beweislast dem Kunden aufgebürdet haben.

Gruß
Comedian
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[5.1.1.1.1] comedian antwortet auf hdontour
22.03.2003 19:47
Benutzer hdontour schrieb:
und damit es erst gar nicht soweit kommt, gibts bei mir nur 2 Möglichkeiten:

Entweder der Kunde bezahlt bei Abholung in cash oder mit EC-Karte + Pin
oder "er kann seinen Mist mit dem Schubkarrn fahren" ansatt mit meinem Lkw.

Gruss HD

Und im Internet kannst du über Paypal, Firstgate oä sicher ohne Dialer und ohne Telekom, Talkline etc per Lastschrift zahlen. Ohne, daß jemand Java- oder ActiveX mißbrauchen muß.

Gruß
Comedian



Wenn eine Telefongesellschaft einen Telefonwerkvertrag über eine 0190 Verbidnung mit einem PC-Nutzer abschließt, und der Nutzer die Zahlung verweígert, dann trägt sie die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags nicht, weil vor zig Jahren
- in der dialerfreien Zeit der Gelben Post und des grauen klobigen Telefons mit Wählscheibe - Juristen die Beweislast dem Kunden aufgebürdet haben.

Gruß
Comedian
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[5.1.1.1.1.1] MartyK antwortet auf comedian
23.03.2003 14:46
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
und damit es erst gar nicht soweit kommt, gibts bei mir nur 2 Möglichkeiten:

Entweder der Kunde bezahlt bei Abholung in cash oder mit EC-Karte + Pin
oder "er kann seinen Mist mit dem Schubkarrn fahren" ansatt mit meinem Lkw.

Gruss HD

Und im Internet kannst du über Paypal, Firstgate oä sicher ohne Dialer und ohne Telekom, Talkline etc per Lastschrift zahlen. Ohne, daß jemand Java- oder ActiveX mißbrauchen muß.

Stimmt. Dialer sind absolut überflüssig und wegen des Missbrauchs-Potenzials nur für Sexseiten-Anbieter interessant (selbstverständlich unterstelle ich gerade dieser Branche kriminelle Energie).
Firstgate nutze ich schon seit längerer Zeit und finde es eine sehr gute Möglichkeit der Bezahlung - ohne Risiko.

Martin
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[5.1.1.2] tcsmoers antwortet auf comedian
22.03.2003 19:38
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Mir geht nurs darum, daß ein Geschäft mit den dazugehörenden Geschäftsbedingungen niemals einseitig sein darf d.h. das einer der Dumme ist. Und das wäre bzw. ist nach dem jetzigen Urteil bzw. dessen Begründung ganz klar der Anbieter einer 0190er Nr. Denn jeder könnte sagen, daß wollte / war ich nicht und somit die Zahlung verweigern.

Wenn du einen deiner LKW vermietest, und dein Mieter die Zahlung verweigert, dann trägst du bei einer Zahlungsklage gegen den Mieter die Beweislast für das Zustandekommen des Mietvertrags. Das wird für dich idR kein Problem darstellen, da du einen schriftlichen Vertrag hast.

Wenn eine Telefongesellschaft einen Telefonwerkvertrag über eine 0190 Verbidnung mit einem PC-Nutzer abschließt, und der Nutzer die Zahlung verweígert, dann trägt sie die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrags nicht, weil vor zig Jahren
- in der dialerfreien Zeit der Gelben Post und des grauen klobigen Telefons mit Wählscheibe - Juristen die Beweislast dem Kunden aufgebürdet haben.

Interessant ist, dass jetzt ein Richter das geschafft hat, wozu unsere Politiker und die Telekomschutzbehörde nicht in der Lage war. Bin mal gespannt, ob das Urteil bestehen bleibt. Ist das eigentlich schon rechtskräftig ?

peso
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[5.1.1.2.1] MartyK antwortet auf tcsmoers
23.03.2003 14:47
Benutzer tcsmoers schrieb:

Interessant ist, dass jetzt ein Richter das geschafft hat, wozu unsere Politiker und die Telekomschutzbehörde nicht in der Lage war. Bin mal gespannt, ob das Urteil bestehen bleibt. Ist das eigentlich schon rechtskräftig ?

*Das* möchte ich auch mal gern wissen. Leider gibt es ja auch unter Richtern völlige Ignoranten und Weltfremdlinge.

Martin
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[6] luca antwortet auf hdontour
23.03.2003 10:10
Ich denke nicht, dass dies ein Freibrief ist. Wird nachgewiesen, dass offensichtlich auf der Seite die Gebühren standen, wirds schwierig. Aber angesichts der relativ einfachen Möglichkeit für Dialer, Geld zu verdienen, müssen sie auch das ein oder andere Urteil verkraften. Überleg Dir mal, was " normale" Händler tun oder gewährleisten müssen, um Kunden zu gewinnen, hier genügt ein Klick und es sind hunderte €? Das kann nicht normal sein. Selbst wenn Du telefonierst, fwählst Du im Zweifel bewusst die Nummer. Hier ist aber die Chance für Missbrauch sehr hoch und wird ganz klar genutzt.