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QUAM Rückzahlung 200 EURO


23.07.2003 11:54 - Gestartet von Faircomhater
hat eigentlich irgendjemand nochmal irgendwas gehört nach dem 1. Schreiben und der dazugehörigen "Mahnung"?
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[1] maulwurf9 antwortet auf Faircomhater
23.07.2003 12:18
Benutzer Faircomhater schrieb:
hat eigentlich irgendjemand nochmal irgendwas gehört nach dem 1. Schreiben und der dazugehörigen "Mahnung"?
Ich nicht (hatte gleich vermutet, dass es denen nicht mehr für die erforderliche Mahnbescheid-Vorkasse reicht)
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[1.1] igorxxl antwortet auf maulwurf9
23.07.2003 22:49
Die können gerne mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen. Da warte ich schon drauf. Widerspruch meinerseits verlagert den Gerichtsstand an den Ort des Verbrauchers (es heisst zwar "Schuldner", aber ich glaube nicht, Schrott*com etwas schuldig zu sein). Und dann muss Schrott*com die Anhörung erst mal zu ihren Gunsten entscheiden. Da darf sich der Lulatsch ein bischen Deutschland ansehen....
Meine Erstattung erfolgte Mitte August 2002, also einen Monat nachdem Quam den Ausstieg aus dem Endkundengeschäft und die Einstellung des Netzbetriebes bekannt gab. Schrott*com wusste das und hat trotzdem erstattet. Das dürfte für meinen Fall ausreichen, den Schrott*com hat wissentlich und willentlich die Einmalzahlung geleistet, die in den beiden Mahnungen gelisteten Paragrafen laufen damit völlig ins Leere. Die ungerechtfertigte Bereicherung sowieso:
a) besteht ein Vertragsverhältnis (Quam hat bisher nicht gekündigt) und
b) hat Schrott*com trotz der allseits bekannten Tatsachen bezüglich Quam geleistet. Schrott*com gibt in Pressemitteilungen auch noch zu, von der Einstellung des Netzbetriebes gewusst zu haben! So what?

Wahscheinlich war die Presseerklärung und die anschließende Auszahlung ein Datenbankfehler. Deswegen gibts jetzt keine gedeckten Scheckformulare mehr....

Ich denke, man hat seitens Schrott*com die Mahnungen verschickt, um ggf. die Verjährung zu hemmen. Erst danach hat Lulatsch sich vielleicht Gedanken über die juristische Gratwanderung und deren Folgen gemacht. Man hat jetzt ja wieder etwas zeit gewonnen...

Abwarten und Tee trinken,

Igorxxl

PS: Ich habe das komplette Set an Unterlagen, Vertrag mit Faircom, Quam, AGBs, Mahnungen, Presseerklärungen etc. Nur das Schreiben von Quam zur Einstellung des Netzbetriebes fehlt. Kann mir das jemand zukommen lassen? Thanks anyway!
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[1.1.1] Schulz antwortet auf igorxxl
24.07.2003 03:55
Benutzer igorxxl schrieb:
Die können gerne mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen. Da warte ich schon drauf. Widerspruch meinerseits verlagert den Gerichtsstand an den Ort des Verbrauchers (es heisst zwar "Schuldner", aber ich glaube nicht, Schrott*com etwas schuldig zu sein). Und dann muss Schrott*com die Anhörung erst mal zu ihren Gunsten entscheiden. Da darf sich der Lulatsch ein bischen Deutschland ansehen....
Meine Erstattung erfolgte Mitte August 2002, also einen Monat nachdem Quam den Ausstieg aus dem Endkundengeschäft und die Einstellung des Netzbetriebes bekannt gab. Schrott*com wusste das und hat trotzdem erstattet. Das dürfte für meinen Fall ausreichen, den Schrott*com hat wissentlich und willentlich die Einmalzahlung geleistet, die in den beiden Mahnungen gelisteten Paragrafen laufen damit völlig ins Leere. Die ungerechtfertigte Bereicherung sowieso: a) besteht ein Vertragsverhältnis (Quam hat bisher nicht gekündigt) und b) hat Schrott*com trotz der allseits bekannten Tatsachen bezüglich Quam geleistet. Schrott*com gibt in Pressemitteilungen auch noch zu, von der Einstellung des Netzbetriebes gewusst zu haben! So what?

Wahscheinlich war die Presseerklärung und die anschließende Auszahlung ein Datenbankfehler. Deswegen gibts jetzt keine gedeckten Scheckformulare mehr....

Ich denke, man hat seitens Schrott*com die Mahnungen verschickt, um ggf. die Verjährung zu hemmen. Erst danach hat Lulatsch sich vielleicht Gedanken über die juristische Gratwanderung und deren Folgen gemacht. Man hat jetzt ja wieder etwas zeit gewonnen...

Abwarten und Tee trinken,

Igorxxl

PS: Ich habe das komplette Set an Unterlagen, Vertrag mit Faircom, Quam, AGBs, Mahnungen, Presseerklärungen etc. Nur das Schreiben von Quam zur Einstellung des Netzbetriebes fehlt. Kann mir das jemand zukommen lassen? Thanks anyway!

Wenn dir die Quam Pressemitteilung reicht über die Einstellung, dann schau mal unter: www.quam.de/pm021015.html
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[1.1.2] Faircomhater antwortet auf igorxxl
24.07.2003 09:04
"Ich denke, man hat seitens Schrott*com die Mahnungen verschickt, um ggf. die Verjährung zu hemmen"

Welche Mahnung??? ;-)
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[1.1.2.1] telefoni antwortet auf Faircomhater
24.07.2003 09:43
Benutzer Faircomhater schrieb:
"Ich denke, man hat seitens Schrott*com die Mahnungen verschickt, um ggf. die Verjährung zu hemmen"

Welche Mahnung??? ;-)

Eine Mahnung hemmt bzw. unterbricht nicht die Verjährung. Meines Wissens nach erreicht man dies nur durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Eine Mahnung hat keine Auswirkungen, da der Anspruch nicht amtlich geltend gemacht wird.

Gruß

telefoni
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[1.1.2.1.1] Fisch2 antwortet auf telefoni
24.07.2003 11:26
Benutzer telefoni schrieb:
Benutzer Faircomhater schrieb:
'Ich denke, man hat seitens Schrott*com die Mahnungen verschickt, um ggf. die Verjährung zu hemmen'

Welche Mahnung??? ;-)

Eine Mahnung hemmt bzw. unterbricht nicht die Verjährung. Meines Wissens nach erreicht man dies nur durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Eine Mahnung hat keine Auswirkungen, da der Anspruch nicht amtlich geltend gemacht wird.

Gruß

telefoni

Ich habe weder eine Mahnung noch eine Rückzahlungsaufforderung
erhalten, wahrscheinlich ist das auf dem Postwege verloren gegangen.
schade ;-) , sonst würde wohl die Verjährung gestoppt werden????

Der Fisch
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[2] ALuckyOne antwortet auf Faircomhater
24.07.2003 21:42
Na wer glaubt denn hier wirklich,
dass wir wegen der Quam Rückzahlung nochmal was hören?
Die ganze Begründung war doch von Anfang an sehr windig und deswegen wurde ja dann auch versucht mit Drohungen (Gerichtskosten... ) einzuschüchtern.
Inzwischen nähert sich wohl auch bei den letzten die Verjährung und die wenigsten haben doch eine Mahnung bekommen, oder?
Also für mich ist Quam in jeder hinsicht Historie.

In diesem ZUsammenhang,
wenn ich noch einen Vertrag bei f***com laufen hätte und nun ständig auf meine Rückerstattungen warten müsste würde ich mich nicht ständig vertrösten lassen sondern gleich Mahnen, zur Not auch monatlich bis die zahlen.
Alternative wäre Stornierung.

Lassts euch gut gehen
Gruss
Marco
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[2.1] BinIchBlind antwortet auf ALuckyOne
24.07.2003 23:08
Benutzer ALuckyOne schrieb:
Na wer glaubt denn hier wirklich, dass wir wegen der Quam Rückzahlung nochmal was hören? Die ganze Begründung war doch von Anfang an sehr windig und deswegen wurde ja dann auch versucht mit Drohungen (Gerichtskosten... ) einzuschüchtern.
Inzwischen nähert sich wohl auch bei den letzten die Verjährung und die wenigsten haben doch eine Mahnung bekommen, oder? Also für mich ist Quam in jeder hinsicht Historie.

Hinweis:
Privat - Geschäftsmann
Verjährung: 2 Jahre, Beginn am Ende des Kalenderjahres
-> also frühestens 31.12.2004 24:00 Uhr ist es verjährt, wenn die Verjährung nicht durch Mahnungen unterbrochen oder gehemmt wird. Bei unterbrechung fängt die Verjährung von vorne an! Bei Hemmung wird der gehemmte Zeitraum hinten dran gehangen!

Geschäftsmann - Geschäftsmann
Verjährung: 4 Jahre, Beginn sofort (weiss ich aber nicht mehr so genau ist schon zu lange her!). Für Hemmung und Unterbrechnung gilt das gleiche wie oben geschrieben.


Von daher hat fc noch genügend Zeit sich gedanken über die Rückholung der Kohle zu machen.

In diesem ZUsammenhang, wenn ich noch einen Vertrag bei f***com laufen hätte und nun ständig auf meine Rückerstattungen warten müsste würde ich mich nicht ständig vertrösten lassen sondern gleich Mahnen, zur Not auch monatlich bis die zahlen.
Alternative wäre Stornierung.

Lassts euch gut gehen
Gruss
Marco
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[2.1.1] Faircomhater antwortet auf BinIchBlind
25.07.2003 09:05

Von daher hat fc noch genügend Zeit sich gedanken über die Rückholung der Kohle zu machen.


Aber nur wenn sie die Daten noch in ihrer Datenbank finden ;-)
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[2.1.1.1] BinIchBlind antwortet auf Faircomhater
25.07.2003 09:51
Benutzer Faircomhater schrieb:

Von daher hat fc noch genügend Zeit sich gedanken über die Rückholung der Kohle zu machen.


Aber nur wenn sie die Daten noch in ihrer Datenbank finden ;-)

da gebe ich dir recht! so eine db-inkonsistenz kann auch vorteile haben!