Benutzer wiseblood schrieb:
Wie komme ich raus? Einzugsermächtigung kündigen und über Abzinsung der Grundgebühr für 17 monate verhandeln?
Anwalt?
wer hat Tips?
bitte keine Hotline - Nummern!!!!!
Zunächst mal solltest Du Dich durch Standardschreiben von Viag oder Postings hier, die besagen, ein Sonderkündigungsrecht bestehe nicht, nicht entmutigen lassen. Schon gar nicht solltest Du einer Zahlung der restlichen Grundgebühren bei der Kündigung zustimmen.
Aktuelle Gründe die eine Sonderkündigung rechtfertigen gibt es genug. Der aktuellste Grund wäre die Preiserhöhung bei der
zu früh durchgeführten Euroumstellung. Einen möglichen Ansatz wie man damit begründet, gibt's hier:
https://www.teltarif.de/forum/a-viag/398-...Auch gut zur Sonderkündigung ist die fortschreitene Abschaltung des D1-Roamings in immer mehr Gebieten. Suche einen Ort, an dem kein Viag Netz zu empfangen ist, D1 Roaming abgeschaltet ist, wohl aber D1 empfangbar wäre (U-Bahnen oder so). Da in diversen Broschüren behauptet wird, daß Du dort, wo kein Viag-Empfang vorhanden ist, im D1 Netz telefonieren kannst (soweit dieses natürlich am gleichen Ort vorhanden ist), hält Viag sich nicht an eigene vertragliche Zusagen. Dies ist eine einseitige Einschränkung der Kunden durch den Vertragspartner, nach §28 Abs.3 TKV (Telekommunikations-
Kundenschutzverordnung) rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung. Die TKV gibt's hier zum Runterladen:
http://www.regtp.de/gesetze/start/in_04-07-00-00-00_m/index.html
Dritte Möglichkeit: Du argumentierst mit den Dich betreffenden Unzulänglichkeiten. Hier mußt Du Viag aber zunächst schriftlich (beweisbar!) eine angemessene Nachfrist (mind. 2 Wochen) setzen, um die Probleme zu lösen, bevor Du wirklich kündigen kannst. Steht so irgendwo in den VI-AGB, mußt Du mal reinschauen.
Gutbegründetes Kündigungsschreiben am Besten gleich mit der SIM-Karte unter Zeugen als Einschreiben/Rückschein schicken, für den Fall, daß Viag versucht, Dir trotzdem weiter die Grundgebühren zu berechnen, damit alles beweisbar ist.
Wenn das alles nicht klappt, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen, aber ich denke, das wird nicht nötig werden.