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Stundung der Rechnung


29.05.2007 17:31 - Gestartet von carter
Ich lasse meine Rechnung automatisch abbuchen und habe die April-Rechnung um einen Monat gestundet. Der Betrag wird demnächst abgebucht.

Nun habe ich von 01058 Telecom (1,65 + 5 € für Gebühren) und von Verizon (1,08 + 1,50 für Gebühren) Mahnungen bekommen.

Muss ich sie bezahlen oder kann ich mit dem Hinweis auf die Abbuchung die Zahlung verweigern bzw. brauche ich nichts zu tun. Denn sie bekommen ja die offenen Beträge noch. Wird eigentlich der Betrag automatisch weitergeleitet, selbst nach vier Wochen?

Auf der 01058 Telecom steht der Satz: "Sollte eine Überschneidung dieser Mahnung mit Ihrer Zahlung vorliegen, bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten."

carter
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[1] bastian antwortet auf carter
29.05.2007 17:59
Nun, nicht Sie haben die Zahlung der Rechnung gestundet, sondern wohl eher die Deutsche Telekom. Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Telekom auch nur die Beträge abziehen wird, die das Unternehmen Ihnen selbst in Rechnung gestellt hat, also ausschließlich der Drittanbieter.

Wenn Sie mit der Telekom eine Stundung vereinbart haben, betrifft das natürlich nicht automatisch auch die Drittanbieter, deren Leistungen Sie ja bereits in Anspruch genommen haben. Genau genommen hätten Sie mit jedem Anbieter einzeln über eine Stundung verhandeln müssen.

Daher gehe ich davon aus, dass Sie die angemahnten Beträge an die Anbieter zahlen müssen, und zwar inklusive Mahnentgelte.

Die Telekom leistet für die Drittanbieter lediglich das Inkasso ("im Namen und für Rechnung der XYZ GmbH"). Es empfiehlt sich daher, die Entgelte der Drittanbieter immer sofort zu begleichen, um später keine Mahnkosten "aufgebrummt" zu bekommen.

Gruß
Bastian
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[1.1] Altenburgerin antwortet auf bastian
29.05.2007 19:08
Benutzer bastian schrieb:
Nun, nicht Sie haben die Zahlung der Rechnung gestundet, sondern wohl eher die Deutsche Telekom. Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Telekom auch nur die Beträge abziehen wird, die das Unternehmen Ihnen selbst in Rechnung gestellt hat, also ausschließlich der Drittanbieter.

Wenn Sie mit der Telekom eine Stundung vereinbart haben, betrifft das natürlich nicht automatisch auch die Drittanbieter, deren Leistungen Sie ja bereits in Anspruch genommen haben. Genau genommen hätten Sie mit jedem Anbieter einzeln über eine Stundung verhandeln müssen.

Daher gehe ich davon aus, dass Sie die angemahnten Beträge an die Anbieter zahlen müssen, und zwar inklusive Mahnentgelte.

Die Telekom leistet für die Drittanbieter lediglich das Inkasso ("im Namen und für Rechnung der XYZ GmbH"). Es empfiehlt sich daher, die Entgelte der Drittanbieter immer sofort zu begleichen, um später keine Mahnkosten "aufgebrummt" zu bekommen.

Gruß
Bastian


Korrekt.. Es sind nur die Entgelte von T-com gestundet worden.. auf die Carrier wird keine Sperre gesetzt.. bzw geht auch nicht. Demzufolge werden die Beträge ausgebucht und gehen an den Carrier mit dem Vermerk nicht bezahlt.
Es hätte wirklich mit dem Carrier eine separate Stundung ausgemacht werden müssen.
Sorry.
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[1.1.1] carter antwortet auf Altenburgerin
06.06.2007 20:08
Danke für die Info, ich habe jetzt die Mahnungen beglichen, nachdem die Telekom tatsächlich nur ihre eigenen Beträge abgebucht hat. Eigentlich hätte mich die Telekom darauf aufmerksam machen müssen, aber Service ist ja für sie ein Fremdwort.

Heute rief mich eine Telekom-Mitarbeiterin an. Es gäbe eine Tarifänderung, die jeden Tarif betrifft. Sie müsse mit mir jetzt alle Einzelheiten besprechen. Auch, welcher Tarif am besten zu mir passt. ??? Ich habe einfach aufgelegt.

carter
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[1.1.1.1] LOWI antwortet auf carter
06.06.2007 23:11
Benutzer carter schrieb:
Danke für die Info, ich habe jetzt die Mahnungen beglichen, nachdem die Telekom tatsächlich nur ihre eigenen Beträge abgebucht hat. Eigentlich hätte mich die Telekom darauf aufmerksam machen müssen, aber Service ist ja für sie ein Fremdwort.

Als Service steht auf jeder Telefonrechnung unter anderem folgendes:
"Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung."


Heute rief mich eine Telekom-Mitarbeiterin an. Es gäbe eine Tarifänderung, die jeden Tarif betrifft. Sie müsse mit mir jetzt alle Einzelheiten besprechen. Auch, welcher Tarif am besten zu mir passt. ??? Ich habe einfach aufgelegt.

...soso
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[1.1.1.1.1] spl antwortet auf LOWI
07.06.2007 00:37
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer carter schrieb:
Eigentlich hätte mich die Telekom darauf aufmerksam machen müssen, aber Service ist ja für sie ein Fremdwort.

Als Service steht auf jeder Telefonrechnung unter anderem folgendes:
"Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung."

So, die DTAG bezeichnet das als Service, wenn sie sich ans Gesetz hält... Da bin ich ja froh, als servicestarker Kunde gelten zu können, wenn ich meine Rechnungen immer pünktlich bezahle.

Im Übrigen sehe ich die Sache nicht so eindeutig pro DTAG. Zwar kann die DTAG keine Fremdforderungen stunden. Wenn aber ausgemacht war, und so könnte die Vereinbarung auszulegen gewesen sein, dass die DTAG nicht abbucht, dann hat die DTAG auch nicht abzubuchen, auch keine Fremdforderungen. Dass der Kunde dadurch möglicherweise gegenüber den Fremdanbietern in Verzug gerät, interessiert die DTAG ja sonst auch nicht. Wahlweise hätte sie den Kunden auch auf Überweisung umstellen können, so dass er selbst entscheiden kann, ob und wann er zahlen will oder kann.

Wenn der Kunde der DTAG die Einzugsermächtigung entzieht, kann die DTAG ja auch nicht weiter für Drittanbieter einziehen.

Es ist ja, wenn der Kunde um Stundung bittet, eigentlich logisch, dass er das bzw. die Aussetzung der Abbuchung auch auf Drittforderungen bezogen wissen will, weil er nun mal kein Geld hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass er bei dieser Gelegenheit auswendig aufsagt, über welche CbC-Anbieter er in den letzten Monaten telefoniert hat. Zumal viele CbC-Anbieter häufig Wochen oder Monate verspätet abrechnen, so dass man oft gar nicht sicher wissen kann, von welchen CbC-Anbietern man nun Abrechnungen zu erwarten hat.

In diesem Fall müsste die DTAG dem Kunden die Kosten ersetzen.

Immerhin muss man lobend erwähnen, dass die DTAG überhaupt so flexibel ist und stundet. Im Vokabular von Unternehmen wie Freenet oder Tele2 ist dieser Begriff wahrscheinlich nicht enthalten. Sofern überhaupt eine menschliche Kommunikation zustande kommt, ohne so viel Geld in der 0900-Warteschleife durchzubringen, dass man im nächsten Monat gleich noch mal um Stundung bitten muss.

spl
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[1.1.1.1.1.1] LOWI antwortet auf spl
07.06.2007 01:22
Benutzer spl schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer carter schrieb:
Eigentlich hätte mich die Telekom darauf aufmerksam machen müssen, aber Service ist ja für sie ein Fremdwort.

Als Service steht auf jeder Telefonrechnung unter anderem folgendes:
"Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung."

So, die DTAG bezeichnet das als Service, wenn sie sich ans Gesetz hält... Da bin ich ja froh, als servicestarker Kunde gelten zu können, wenn ich meine Rechnungen immer pünktlich bezahle.

Nein, die DTAG bezeichnet es sicherlich nicht als Service, in diesem Fall hier von mir ironisch gemeint. Beim nächsten mal kennzeichne ich meine Ironie dann so: "Service" oder auch so *Service* Auch um es als Fremdwort (wie im vorherigen Posting dargestellt) zu kennzeichnen.

Im Übrigen sehe ich die Sache nicht so eindeutig pro DTAG. Zwar kann die DTAG keine Fremdforderungen stunden. Wenn aber ausgemacht war, und so könnte die Vereinbarung auszulegen gewesen sein, dass die DTAG nicht abbucht, dann hat die DTAG auch nicht abzubuchen, auch keine Fremdforderungen. Dass der Kunde dadurch möglicherweise gegenüber den Fremdanbietern in Verzug gerät, interessiert die DTAG ja sonst auch nicht.

Interessiert sie nicht, weist aber ausdrücklich darauf hin.

Wahlweise hätte sie den Kunden auch auf Überweisung umstellen können, so dass er selbst entscheiden kann, ob und wann er zahlen will oder kann.

Und was ist daran kontra? Ich lege es auch so aus und die DTAG hat auch nichts abgebucht. Deshalb ja der Ärger mit den Carriern
Es sei denn Carrierforderungen beliefen sich auf einen geringen Betrag und er hat beauftragt, dass diese abgebucht werden.

Wenn der Kunde der DTAG die Einzugsermächtigung entzieht, kann die DTAG ja auch nicht weiter für Drittanbieter einziehen.

Und auch nicht für sich selber, dann sollte man entsprächende Beträge überweisen. Ich sehe allerding hier immernoch kein entsprechendes Kontra.

Es ist ja, wenn der Kunde um Stundung bittet, eigentlich logisch, dass er das bzw. die Aussetzung der Abbuchung auch auf Drittforderungen bezogen wissen will, weil er nun mal kein Geld hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass er bei dieser Gelegenheit auswendig aufsagt, über welche CbC-Anbieter er in den letzten Monaten telefoniert hat. Zumal viele CbC-Anbieter häufig Wochen oder Monate verspätet abrechnen, so dass man oft gar nicht sicher wissen kann, von welchen CbC-Anbietern man nun Abrechnungen zu erwarten hat.

Die Stundung bezieht sich gewiss auf eine entsprechende Rechnung, auf der jeweilige Forderungen angeführt sind. Logisch ist es auf keinem Fall, dass es auch Drittforderungen betrifft.
Falls Beträge gering und Carrier sich nicht darauf einlassen, würde ich Carrierbeträge zuerst begleichen. Passiert bei den Kunden sehr oft so, aber auch ander herum ist es möglich. Kd bezahlt bei der DTAG und klärt mit dem Carrier nochmals. Dann wird dort direkt beglichen, Beträge auf dem Buchungskonto werden entsprechend ausgebucht.

In diesem Fall müsste die DTAG dem Kunden die Kosten ersetzen.
Wenn der Kunde um Aussetzung der Zahlung für Drittanbieter bittet (und es nicht mit denen abspricht), dann ist doch die DTAG nicht für Mahnungen verantwortlich zu machen. Eher anders herum. Sollte ein MA statt Aussetzung der Zahlung für die DTAG eine Zahlsperre auf die gesammte Rechnung gesetzt haben (anders als vom Kunden gewünscht), dann ist die DTAG in dem fall die Schuldige und kommt i.d.R auch für Mehrkosten auf.

Immerhin muss man lobend erwähnen, dass die DTAG überhaupt so flexibel ist und stundet. Im Vokabular von Unternehmen wie Freenet oder Tele2 ist dieser Begriff wahrscheinlich nicht enthalten. Sofern überhaupt eine menschliche Kommunikation zustande kommt, ohne so viel Geld in der 0900-Warteschleife durchzubringen, dass man im nächsten Monat gleich noch mal um Stundung bitten muss.

Zahlungsaufschub von bis zu 30 Tagen werden ohne weiteres gemacht. Stundungen (oder auch Ratenzahlung) werden auch nur in bestimmten Fällen durchgeführt.
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[1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf LOWI
07.06.2007 02:30
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer spl schrieb:

Ich lege es auch so aus und die DTAG hat auch nichts abgebucht. Deshalb ja der Ärger mit den Carriern

Ach so. Es wurde nichts abgebucht und dem Kunden ging eine Rechnung zum Bezahlen der Drittforderungen zu? Dann wären meine Ausführungen hinfällig.

Allerdings würde sich dann die Frage stellen, ob die DTAG den Kunden nicht darüber hätte aufklären müssen, dass die Stundung trotz kompletter Nichtabbuchung nicht für Drittforderungen gilt, und zwar schon zum Zeitpunkt der Vereinbarung.

Der Rechnungshinweis genügt dafür meiner Ansicht nach erstens deswegen nicht, weil er erst nachträglich und einseitig erfolgt ist; zweitens, weil es ein pauschaler automatischer Hinweis ist, der individuelle Stundungsvereinbarungen vermutlich nicht berücksichtigt und im Fall der (gestundeten) DTAG-Forderung ja auch nicht stimmt. Ihr könnt ja auch nicht mit einem Kunden vereinbaren DSL 6000 zu schalten und ihm dann nach einem Monat auf der Rechnung mitteilen, dass leider nur 3000 KBit möglich waren.

Der Rechnungshinweis bewirkt lediglich, dass die 30-Tagefrist des Kunden gegenüber den Gläubigern zu laufen beginnt. Sie ersetzt nicht diesbezügliche Aufklärungspflichten zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Stundungsvereinbarung. Der Hinweis, dass gezahlt werden muss, nützt dem Kunden außerdem nichts zu einem Zeitpunkt, zu dem er bekanntermaßen kein Geld hat.

Es sei denn Carrierforderungen beliefen sich auf einen geringen Betrag und er hat beauftragt, dass diese abgebucht werden.

Das kann er nicht, wenn er von alledem nichts weiß.

Die Stundung bezieht sich gewiss auf eine entsprechende Rechnung, auf der jeweilige Forderungen angeführt sind. Logisch ist es auf keinem Fall, dass es auch Drittforderungen betrifft.

So selbstverständlich, dass es keiner Erwähnung bedürfte, aber auch nicht. Eine Stundung wird üblicherweise dann vereinbart, wenn der Kunde kein Geld hat. Wie kann die DTAG standardmäßig annehmen, dass er für Telefonanbieter A Geld hat und für Telefonanbieter B nicht?

Du sagst ja selbst, dass die DTAG auch bei Abbuchungen Eigen- und Drittforderungen gleich behandelt. Das kann sie bei Stundungen nicht, aber gerade deswegen müsste sie den Kunden auf diese Divergenz hinweisen.

In diesem Fall müsste die DTAG dem Kunden die Kosten ersetzen.
>
Wenn der Kunde um Aussetzung der Zahlung für Drittanbieter bittet (und es nicht mit denen abspricht), dann ist doch die DTAG nicht für Mahnungen verantwortlich zu machen.

Wenn er einfach ohne Weiteres um Nichtzahlung gebeten hätte, was ja aber nicht der Fall ist, nicht.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1] carter antwortet auf spl
07.06.2007 15:10
Der Grund für meine Stundung war folgender. Am 14.03. rief mich früh um 8 Uhr jemand an. Eine Stimme vom Band fragte mich, ob ich Unterlagen zugeschickt bekommen will. Da ich noch nicht ganz wach war, habe ich "Ja" gesagt. Ich nahm auch an, ich schau sie mir an und bei Nichtgefallen kann ich sie zurückschicken. So weit so gut.

In der April-Rechnung tauchte dann folgende Position auf der Rechnung auf:
mcn tele.com AG, Gartenstraße 23, 61352 Bad Homburg v.d.H.
E-Mail: rechnung@mcn-tele.com
Rufnummer (0 30) ... 14.03.07 - 14.03.07 14,95 EUR
1. Inkasso für Serviceanbieter Service ID 16610722
Artikel-/Leistungsnummer: 68576

Ich habe dann einen Brief wegen der Bitte um Aufklärung geschrieben. Da ich keine Antwort erhielt, rief ich die Telekom an und erzählte ihnen folgendes: Da ich ein ungeklärten Betrag habe und ich nicht weiß, ob er rechtens ist, bat ich um Aufschub um 14 Tage. Die Mitarbeiterin am Telefon schlug mir vor, dass die Rechnung ein Monat später abgebucht werden kann. Ich willigte ein, weil ich auch hoffte, bis dahin regelt sich das mit mit dem 14,95 EUR.

Bis heute weiß ich nicht, wer die Firma war.

Und warum mich die Mitarbeiterin nicht darauf hinwies, dass die Telekom nur ihre eigenen Forderungen stundet, weiß ich bis heute nicht. Ich bat ja ausdrücklich nur deshalb um Aufschub, weil ein ungeklärter Betrag auf der Rechnung war.

Hätte ich nur den einzelnen Betrag zurückbehalten, dann wäre mir es so ergangen wie im letzten Jahr. Da habe ich von MCI einen hohen Betrag (mybycall) zurückbehalten. Das Resultat war, dass mich nexnet anmahnte, ich Recht bekam und trotzdem die Summe zahlen musste, die ich dann aber als Gutschrift auf der Telekomrechnung bekam. Und dass die Telekom Gutschriften nicht ausbezahlt, sondern verrechnet, weiß man ja.

carter
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf carter
08.06.2007 00:10
Die DTAG hat dir also geraten ihre eigenen Beträge zu stunden, damit eine Drittforderung geklärt werden kann? *Kopf schüttel*

Wenn dich der andere Anbieter wie beschrieben übers Ohr gehauen hat, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ich würde bei der DTAG anrufen und mich vergewissern, dass er dir keine Preselection untergeschoben hat. Um welchen Anbieter und Dienst es sich handelt, kann die DTAG anhand der Artikel- bzw. ID-Nummer sagen. Meiner Ansicht nach gibt es da aber nichts hinzuschreiben, da ihr ja keine geschäftliche Beziehung habt. Betrüger sind es nicht wert, dass man mit ihnen mehr als das Notwendigste kommuniziert.

Und dir würde ich raten,

1. bei unerbetener Telefonwerbung keine Verträge abzuschließen
2. keine Daten anzugeben (sonst passiert genau das) und
3. auch sonst nichts anzufordern.

Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist in Deutschland verboten. Unternehmen, die sich regelmäßig solcher Vertriebsmethoden bedienen, sind unseriös und haben Produkte, die in Wahrheit schlecht sind. Dazu braucht man auch kein Infomaterial.

Bei Beanstandungen immer nur den jeweiligen Posten bei der DTAG ausbuchen lassen, damit die anderen Anbieter zufrieden sind. Dann gleich die Forderung beim jeweiligen Anbieter (nicht bei der DTAG) beanstanden und eine Verbindungsaufschlüsselung verlangen. Manche Anbieter verlangen dafür Schriftform, also mindestens Fax.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] carter antwortet auf spl
08.06.2007 01:30
Kurz zur Klärung. Die Telekom hat die ganze Rechnung gestundet und später nur ihre eigenen Forderungen abgebucht. Sie hätten mir ja sagen können, dass sie die Beträge der Fremdanbieter nach einer Stundung nicht selbst abbuchen. (steht wahrscheinlich so im Gesetz). Dann hätte ich tatsächlich den strittigen Betrag ausbuchen lassen.

Bin mal gespannt, ob die mcn tele.com AG bei der nächsten Rechnung ihr Geld haben wollen.

carter
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] spl antwortet auf carter
08.06.2007 02:56
Benutzer carter schrieb:
Kurz zur Klärung. Die Telekom hat die ganze Rechnung gestundet und später nur ihre eigenen Forderungen abgebucht.

Nein, die DTAG *kann* Fremdbeträge nicht stunden, hat sie also zwangsläufig einfach nicht bezahlt. Eine Stundung kann nur mit dem Gläubiger vereinbart werden, und das ist für Fremdforderungen nicht die DTAG, auch, wenn sie sie einzieht (einziehen muss). Werden die Beträge aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, unternimmt die DTAG keinen weiteren Versuch mehr und gibt die Sache an den Anbieter ab.

Sie hätten mir ja sagen können, dass sie die Beträge der Fremdanbieter nach einer Stundung nicht selbst abbuchen.

Selbst, wenn die DTAG die Fremdbeträge später selbst abgebucht hätte, wärst du insoweit mangels Stundung trotzdem in Verzug geraten. Ein entsprechender Hinweis hätte dir also nur mäßig viel gebracht. Es hätte ein Klarstellung erfolgen müssen, dass die Aufschiebung der Belastung von Fremdbeträgen -- im Gegensatz zu Eigenforderungen -- nicht zu deren Stundung führt.

Allerdings wird dieses Telefonat erstens kaum nachzuweisen sein; zweitens weiß ich nicht, mit welcher Sorgfalt jemand, der morgens gegenüber einem ihm unbekannten Telefonwerber schlaftrunken seine Daten angibt, der DTAG Angaben macht und zuhört.

spl
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] carter antwortet auf spl
08.06.2007 03:34
Danke nochmal für die Erklärung. Jetzt weiß ich um die Vorgehensweise der DTAG und werde es bei der nächsten Unstimmigkeit richtig machen.

carter
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[1.1.1.1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf LOWI
07.06.2007 10:28

Zahlungsaufschub von bis zu 30 Tagen werden ohne weiteres gemacht. Stundungen (oder auch Ratenzahlung) werden auch nur in bestimmten Fällen durchgeführt.

Mir hat die Telekom vor Jahren, wegen einer hohen Onlinerechnung (da war die Analog-Flat gerade abgeschafft) auf meine Anfrage hin mal mitgeteilt, dass sie grundsätzlich keine Ratenzahlungen genehmigt. Hat sich daran was geändert?