Benutzer spl schrieb:
Benutzer LOWI schrieb:
Benutzer carter schrieb:
Eigentlich hätte mich die Telekom darauf aufmerksam machen müssen, aber Service ist ja für sie ein Fremdwort.
Als Service steht auf jeder Telefonrechnung unter anderem folgendes:
"Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tag nach Zugang dieser Rechnung."
So, die DTAG bezeichnet das als Service, wenn sie sich ans Gesetz hält... Da bin ich ja froh, als servicestarker Kunde gelten zu können, wenn ich meine Rechnungen immer pünktlich bezahle.
Nein, die DTAG bezeichnet es sicherlich nicht als Service, in diesem Fall hier von mir ironisch gemeint. Beim nächsten mal kennzeichne ich meine Ironie dann so: "Service" oder auch so *Service* Auch um es als Fremdwort (wie im vorherigen Posting dargestellt) zu kennzeichnen.
Im Übrigen sehe ich die Sache nicht so eindeutig pro DTAG. Zwar kann die DTAG keine Fremdforderungen stunden. Wenn aber ausgemacht war, und so könnte die Vereinbarung auszulegen gewesen sein, dass die DTAG nicht abbucht, dann hat die DTAG auch nicht abzubuchen, auch keine Fremdforderungen. Dass der Kunde dadurch möglicherweise gegenüber den Fremdanbietern in Verzug gerät, interessiert die DTAG ja sonst auch nicht.
Interessiert sie nicht, weist aber ausdrücklich darauf hin.
Wahlweise hätte sie den Kunden auch auf Überweisung umstellen können, so dass er selbst entscheiden kann, ob und wann er zahlen will oder kann.
Und was ist daran kontra? Ich lege es auch so aus und die DTAG hat auch nichts abgebucht. Deshalb ja der Ärger mit den Carriern
Es sei denn Carrierforderungen beliefen sich auf einen geringen Betrag und er hat beauftragt, dass diese abgebucht werden.
Wenn der Kunde der DTAG die Einzugsermächtigung entzieht, kann die DTAG ja auch nicht weiter für Drittanbieter einziehen.
Und auch nicht für sich selber, dann sollte man entsprächende Beträge überweisen. Ich sehe allerding hier immernoch kein entsprechendes Kontra.
Es ist ja, wenn der Kunde um Stundung bittet, eigentlich logisch, dass er das bzw. die Aussetzung der Abbuchung auch auf Drittforderungen bezogen wissen will, weil er nun mal kein Geld hat. Es ist auch nicht zu erwarten, dass er bei dieser Gelegenheit auswendig aufsagt, über welche CbC-Anbieter er in den letzten Monaten telefoniert hat. Zumal viele CbC-Anbieter häufig Wochen oder Monate verspätet abrechnen, so dass man oft gar nicht sicher wissen kann, von welchen CbC-Anbietern man nun Abrechnungen zu erwarten hat.
Die Stundung bezieht sich gewiss auf eine entsprechende Rechnung, auf der jeweilige Forderungen angeführt sind. Logisch ist es auf keinem Fall, dass es auch Drittforderungen betrifft.
Falls Beträge gering und Carrier sich nicht darauf einlassen, würde ich Carrierbeträge zuerst begleichen. Passiert bei den Kunden sehr oft so, aber auch ander herum ist es möglich. Kd bezahlt bei der DTAG und klärt mit dem Carrier nochmals. Dann wird dort direkt beglichen, Beträge auf dem Buchungskonto werden entsprechend ausgebucht.
In diesem Fall müsste die DTAG dem Kunden die Kosten ersetzen.
Wenn der Kunde um Aussetzung der Zahlung für Drittanbieter bittet (und es nicht mit denen abspricht), dann ist doch die DTAG nicht für Mahnungen verantwortlich zu machen. Eher anders herum. Sollte ein MA statt Aussetzung der Zahlung für die DTAG eine Zahlsperre auf die gesammte Rechnung gesetzt haben (anders als vom Kunden gewünscht), dann ist die DTAG in dem fall die Schuldige und kommt i.d.R auch für Mehrkosten auf.
Immerhin muss man lobend erwähnen, dass die DTAG überhaupt so flexibel ist und stundet. Im Vokabular von Unternehmen wie Freenet oder Tele2 ist dieser Begriff wahrscheinlich nicht enthalten. Sofern überhaupt eine menschliche Kommunikation zustande kommt, ohne so viel Geld in der 0900-Warteschleife durchzubringen, dass man im nächsten Monat gleich noch mal um Stundung bitten muss.
Zahlungsaufschub von bis zu 30 Tagen werden ohne weiteres gemacht. Stundungen (oder auch Ratenzahlung) werden auch nur in bestimmten Fällen durchgeführt.