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Knoedel Holdings / Dialer Betrug


17.02.2003 17:00 - Gestartet von rokl
Derzeit leite ich als geschädigter der Knoedel Holding Schritte gegen Knoedel Holding / Talkline ein.
Wer ist ebenfalls geschädigt und hat Interesse, das Geld zurückzuholen ?

Grüsse

RK
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[1] Knoedel / Kreative 'Beweissicherung'
rokl antwortet auf rokl
17.02.2003 17:24
Wer kann mir den Knoedel Dialer (als Exe) zur Verfügung stellen?
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[1.1] Quehl antwortet auf rokl
17.02.2003 17:30
Benutzer rokl schrieb:
Wer kann mir den Knoedel Dialer (als Exe) zur Verfügung stellen?

War das jetzt die TLK226.exe? bei den vielen 0190er Anbietern komme ich schon etwas durcheinander.
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[1.2] honda cbr antwortet auf rokl
17.02.2003 17:39
Benutzer rokl schrieb:
Wer kann mir den Knoedel Dialer (als Exe) zur Verfügung stellen?

0190050128=15 Sekunden für 21,5517 €.
Da findest Du Dein Reptil(EXE)
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[1.2.1] webchecker antwortet auf honda cbr
19.02.2003 09:42
Benutzer honda cbr schrieb:

0190050128=15 Sekunden für 21,5517 €.
Da findest Du Dein Reptil(EXE)

Hallo honda,

mich würde interessieren, ob der von der Freiwilligen Selbstkontrolle vorgesehene Schritt, dass die Verbindung nach einer Preisansage mit einer Wähltaste oder durch Zweifachklick per Maus bestätigt werden muss, eingehalten wurde. Möglicherweise waren diese Schritte auch kaschiert.

Gibt es da Erkenntnisse und wurde zusätzlich Kanalbündelung eingerichtet?
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[1.2.1.1] gdr antwortet auf webchecker
19.02.2003 13:22
Auch ich wirde am 23.01.2003 13:22:08 00:01:55 mit 23,1322 EUR
betrogen
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[1.2.1.2] honda cbr antwortet auf webchecker
19.02.2003 17:15
Leider habe weder ich noch mein Sohn diese Nummer angewählt,
noch sind wir wissentlich auf eine entsprechende Seite gegangen.
Bitte glaubt mir und ich erzähle auch keinen Mist in bezug auf
diesen Dialer!
Ich habe DSL und habe keine Ahnung wie das funktioniert haben soll.
Außerdem waren wir zu der fraglichen Zeit nicht anwesend, haben aber immer den Server an und den PC.

Gruß honda cbr
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[2] honda cbr antwortet auf rokl
17.02.2003 17:31
Benutzer rokl schrieb:
Derzeit leite ich als geschädigter der Knoedel Holding Schritte gegen Knoedel Holding / Talkline ein. Wer ist ebenfalls geschädigt und hat Interesse, das Geld zurückzuholen ?

Grüsse

RK

Hast Du schon versucht Dein Geld wieder zu bekommen?
In unseren Beirtägen RE:Knoedelclub findest Du tolle Sachen.
Ich soll mei Geld von Knoedel Holdings AsP in den nächsten Tagen erhalten.
Als Zeuge denke ich, kann hier jeder Knoedel- oder Nichtknoedel-geschädigter fungieren.

honda cbr
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[2.1] michka antwortet auf honda cbr
17.02.2003 20:42
hallo,
so wie ich gehört habe hast du schon erfolge gehabt gegen diese abzocke von dieser OK Maximus GmbH.
wenn du mir ein paar tips geben könntest,ich wurde vor kurzem auch derbe abgezockt...
gruß
micha
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[3] michka antwortet auf rokl
17.02.2003 20:51
hallo,
mit welchen schritten wollen sie denn gegn diese abzocke von talkline oder OK Maximus GmbH vorgehen??
ich würde mich sehr gerne ihnen anschließen.
wurde vor ein paar tagen durch eine 140 euro rechnung überrascht.
micha
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[3.1] andropow antwortet auf michka
18.02.2003 14:25
Hey
leider ist auch einem Bekannten von mir ein missgeschick passiert!
Diese verdammten Dialer!
Talkline nimmt sich nichts davon an und will die Kosten eintreiben. Was meinst du - wie sollte man sich am besten verhalten?
Gruß
Andreas
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[3.1.1] reporterrtl antwortet auf andropow
18.02.2003 22:47
Ich suche für einen RTL Fernsehbeitrag Knoedel Geschädigte mit möglichst hohen Rechnungen durch einen Dialer!
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[3.1.1.1] honda cbr antwortet auf reporterrtl
19.02.2003 17:00
Benutzer reporterrtl schrieb:
Ich suche für einen RTL Fernsehbeitrag Knoedel Geschädigte mit möglichst hohen Rechnungen durch einen Dialer!


Das steht auf der Seite" Knoedel, wer hat die meisten?"
Leider sind einige zu feige sich da einzuschreiben.
Also, wenn Du interesse an einen hast mach eine neue Seite mit den Namen auf und gebe eine Kontaktmöglichkeit an.
Und für die anderen noch mal eine Chance sich hier einzuschreiben!

Datum / Zeit: 16.02.03 19:17



Beitrag:
bei mir ist zum glück nichsoviel,(25,85) weiss auch nichmal warum, soll angebl. n dialer sein, kann aber kein finden und hab dsl ???

Manfred 600,-
Honda cbr 89,-
Realtherion 310,-
jone 25,- (ich erlasse noch 85 cent ;-)
>Coola 235,60 + 37,70 Mwst. = 273,30
Prothoreus gibt Euro 65 dazu!

Gruß honda cbr
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[3.1.1.1.1] anett antwortet auf honda cbr
19.02.2003 18:09
habe 284 EURO netto. Kann aber sein, dass auf der nächsten Rechnung von Telekom nochmal was drauf ist. Bei mir kam der Dialer wahrscheinlich über www. kroatische Klingeltöne. Aber eigentlich ist es ja egal. Abzocke ist Abzocke. Talkline benennt bei mir nicht Knoedel sonder Maximus GmbH. Sollte auch egal sein. Verfahren ja alle nach dem gleichen "Verarschungsprinzip". Für mich ist Talkline der "Bösewicht" und Ansprechpartner. Die wollen ja schließlich die Kohle, obwohl sie genau wissen, dass die Firmen denen sie ihre Leitungen zur Verfügung stellen, wie Maximus etc. kriminell sind. Wenn sie seriös wären, konnten sie die doch abschießen. Aber das Geschäft scheint recht einträglich zu sein.
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[3.1.1.1.1.1] luca antwortet auf anett
19.02.2003 18:21
Bei mir handelt es sich um 521 €. Schicke einen Einwand an Maximus und TL. Zahle der Telekom den unstreitigen Betrag und sag ihr auch, was du zahlst( später ist ihr alles egal) Hab heute nochmal mit TL telefoniert. Du sollst Dich mit Maximus in Verbindung setzen, die melden sich aber nicht, hab es schon probiert. Also solltest Du abwarten.
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[4] Vorgehen für Geschädigte
rokl antwortet auf rokl
18.02.2003 14:48
Wer Interesse daran hat, sich an juristischen Schritten gegen Knoedel Holdings / Talkline zu beteiligen schreibt bitte eine mail an: knoedel@iogo.de.
Zunächst interessiert nur der Betrag um den Ihr geschädigt wurdet. Adresse etc ist nicht notwendig.

Vorgehen:

- Bündelung unserer Streitwerte und Übergabe EINES Falles an einen Anwalt.
Nach erfolgreichem Verfahrensverlauf steht dann ein hoffentlich eindeutiger Musterfall. Das restliche Geld zu bekommen ist dann auf jeden Fall wahrscheinlich.

- Die Kosten sind im besten Fall durch einen Geschädigten mit Rechtschutzversicherung zu tragen oder umzulegen.

Also,
wer sich die Abzocke nicht gefallenlassen will - mailen:
knoedel@iogo.de.

Sind wir genug geschädigte, werde ich einen Presseartikel vorbereiten und in Richtung Talkline PR-Abteilung leiten.
Der Spiegel druckt das gerne, wenn wir es genug fundieren.
Ein paar tausend Euros zalen statt negativ-PR, vielleicht gehts auf!

Grüsse,

R.K.


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[4.1] Quehl antwortet auf rokl
18.02.2003 17:35
Benutzer rokl schrieb:
Wer Interesse daran hat, sich an juristischen Schritten gegen Knoedel Holdings / Talkline zu beteiligen schreibt bitte eine mail an: knoedel@iogo.de.
Zunächst interessiert nur der Betrag um den Ihr geschädigt wurdet. Adresse etc ist nicht notwendig.

Vorgehen:

- Bündelung unserer Streitwerte und Übergabe EINES Falles an einen Anwalt.
Nach erfolgreichem Verfahrensverlauf steht dann ein hoffentlich eindeutiger Musterfall. Das restliche Geld zu bekommen ist dann auf jeden Fall wahrscheinlich.

- Die Kosten sind im besten Fall durch einen Geschädigten mit Rechtschutzversicherung zu tragen oder umzulegen.

Also,
wer sich die Abzocke nicht gefallenlassen will - mailen:
knoedel@iogo.de.

Sind wir genug geschädigte, werde ich einen Presseartikel vorbereiten und in Richtung Talkline PR-Abteilung leiten. Der Spiegel druckt das gerne, wenn wir es genug fundieren. Ein paar tausend Euros zalen statt negativ-PR, vielleicht gehts auf!

Grüsse,

R.K.



in den meisten Fällen ist doch kaum ein Schaden entstanden, die berechneten Kosten wurden doch von der Telekomrechnung abgezogen. Wegen was soll man dann vor Gericht gehen? Geht nur, bei denen, die Ihr Geld nicht zurückgebucht haben.
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[4.1.1] rosenrot74 antwortet auf Quehl
21.02.2003 09:23
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer rokl schrieb:
Wer Interesse daran hat, sich an juristischen Schritten gegen Knoedel Holdings / Talkline zu beteiligen schreibt bitte eine mail an: knoedel@iogo.de.
Zunächst interessiert nur der Betrag um den Ihr geschädigt wurdet. Adresse etc ist nicht notwendig.

Vorgehen:

- Bündelung unserer Streitwerte und Übergabe EINES Falles an einen Anwalt.
Nach erfolgreichem Verfahrensverlauf steht dann ein hoffentlich eindeutiger Musterfall. Das restliche Geld zu bekommen ist dann auf jeden Fall wahrscheinlich.

- Die Kosten sind im besten Fall durch einen Geschädigten mit Rechtschutzversicherung zu tragen oder umzulegen.

Also,
wer sich die Abzocke nicht gefallenlassen will - mailen:
knoedel@iogo.de.

Sind wir genug geschädigte, werde ich einen Presseartikel vorbereiten und in Richtung Talkline PR-Abteilung leiten. Der Spiegel druckt das gerne, wenn wir es genug fundieren. Ein paar tausend Euros zalen statt negativ-PR, vielleicht gehts auf!

Grüsse,

R.K.



in den meisten Fällen ist doch kaum ein Schaden entstanden, die berechneten Kosten wurden doch von der Telekomrechnung abgezogen. Wegen was soll man dann vor Gericht gehen? Geht nur, bei denen, die Ihr Geld nicht zurückgebucht haben.

Aber die Leute, die ihr Geld zurückgebucht haben, werden doch immer noch von Talkline angemahnt das Geld zu zahlen. Die Forderung selbst ist doch trotzdem noch nicht erledigt, so dass eine Klage dennoch sinn machen würde.
Also ich bin bei einer Sammelklage gern dabei.

Marina
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[4.1.1.1] Quehl antwortet auf rosenrot74
21.02.2003 17:49
Benutzer rosenrot74 schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer rokl schrieb:
Wer Interesse daran hat, sich an juristischen Schritten gegen Knoedel Holdings / Talkline zu beteiligen schreibt bitte eine mail an: knoedel@iogo.de.
Zunächst interessiert nur der Betrag um den Ihr geschädigt wurdet. Adresse etc ist nicht notwendig.

Vorgehen:

- Bündelung unserer Streitwerte und Übergabe EINES Falles an einen Anwalt.
Nach erfolgreichem Verfahrensverlauf steht dann ein hoffentlich eindeutiger Musterfall. Das restliche Geld zu bekommen ist dann auf jeden Fall wahrscheinlich.

- Die Kosten sind im besten Fall durch einen Geschädigten mit Rechtschutzversicherung zu tragen oder umzulegen.

Also,
wer sich die Abzocke nicht gefallenlassen will - mailen:
knoedel@iogo.de.

Sind wir genug geschädigte, werde ich einen Presseartikel vorbereiten und in Richtung Talkline PR-Abteilung leiten. Der Spiegel druckt das gerne, wenn wir es genug fundieren. Ein paar tausend Euros zalen statt negativ-PR, vielleicht gehts auf!

Grüsse,

R.K.



in den meisten Fällen ist doch kaum ein Schaden entstanden, die berechneten Kosten wurden doch von der Telekomrechnung abgezogen. Wegen was soll man dann vor Gericht gehen? Geht nur, bei denen, die Ihr Geld nicht zurückgebucht haben.

Aber die Leute, die ihr Geld zurückgebucht haben, werden doch immer noch von Talkline angemahnt das Geld zu zahlen. Die Forderung selbst ist doch trotzdem noch nicht erledigt, so dass eine Klage dennoch sinn machen würde.
Also ich bin bei einer Sammelklage gern dabei.

Marina

Fordern kann man viel. Vor Gericht kann nur der gehen, der was will. Talkline z.B. Du kannst vor Gericht keine Geldforderung geltend machen, nur , ja was eigentlich? Absetzen der Forderung? Wenn Du einen nachweisbaren Schaden dadurch hast, ja.
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[4.1.1.1.1] honda cbr antwortet auf Quehl
21.02.2003 19:55
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer rosenrot74 schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer rokl schrieb:
Wer Interesse daran hat, sich an juristischen Schritten gegen Knoedel Holdings / Talkline zu beteiligen schreibt bitte eine mail an: knoedel@iogo.de.
Zunächst interessiert nur der Betrag um den Ihr

geschädigt


Anklage wegen Verleumdung, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Rufmord, unrechtmäßige Bereicherung.....
Was willst Du noch hören?!

honda cbr
wurdet. Adresse etc ist nicht notwendig.

Vorgehen:

- Bündelung unserer Streitwerte und Übergabe EINES Falles an einen Anwalt.
Nach erfolgreichem Verfahrensverlauf steht dann ein hoffentlich eindeutiger Musterfall. Das restliche Geld zu bekommen ist dann auf jeden Fall wahrscheinlich.

- Die Kosten sind im besten Fall durch einen Geschädigten mit Rechtschutzversicherung zu tragen oder umzulegen.

Also,
wer sich die Abzocke nicht gefallenlassen will - mailen:
knoedel@iogo.de.

Sind wir genug geschädigte, werde ich einen Presseartikel vorbereiten und in Richtung Talkline PR-Abteilung leiten. Der Spiegel druckt das gerne, wenn wir es genug fundieren. Ein paar tausend Euros zalen statt negativ-PR, vielleicht gehts auf!

Grüsse,

R.K.



in den meisten Fällen ist doch kaum ein Schaden entstanden, die berechneten Kosten wurden doch von der Telekomrechnung abgezogen. Wegen was soll man dann vor Gericht gehen? Geht nur, bei denen, die Ihr Geld nicht zurückgebucht haben.

Aber die Leute, die ihr Geld zurückgebucht haben, werden doch immer noch von Talkline angemahnt das Geld zu zahlen. Die Forderung selbst ist doch trotzdem noch nicht erledigt, so dass eine Klage dennoch sinn machen würde.
Also ich bin bei einer Sammelklage gern dabei.

Marina

Fordern kann man viel. Vor Gericht kann nur der gehen, der was will. Talkline z.B. Du kannst vor Gericht keine Geldforderung geltend machen, nur , ja was eigentlich? Absetzen der Forderung? Wenn Du einen nachweisbaren Schaden dadurch hast, ja.
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[4.1.1.1.1.1] comedian antwortet auf honda cbr
21.02.2003 20:24
Benutzer honda cbr schrieb:
Anklage wegen Verleumdung, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Rufmord, unrechtmäßige Bereicherung.....
Was willst Du noch hören?!

Besser wäre ein Klage auf Feststellung, daß Talkline die geforderte Zahlung nicht zusteht.

Gruß
Comedian
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[4.1.1.1.1.1.1] netselect antwortet auf comedian
24.02.2003 10:03
Benutzer comedian schrieb:

Besser wäre ein Klage auf Feststellung, daß Talkline die geforderte Zahlung nicht zusteht.


Allerdings liegt dann die Beweisführung mit umgekehretem Vorzeichen beim Kunden und die Gefahr dieses Verfahren zu verlieren ist erheblich.

Ich würde im Falle eines Dialers eine komplette Datensicherung der Festplatte durchführen (idealerweise Festplatte spiegeln) und Talkline informieren, dass eine gezielte Einwahl nicht stattgefunden hat und der Verbindungsprozess demgemäß nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle entsprochen hat (mehr unter www.regtp.de). Dann ist Talkine in der Beweispflicht.
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[4.1.1.1.1.1.1.1] comedian antwortet auf netselect
24.02.2003 17:51
Benutzer netselect schrieb:
Benutzer comedian schrieb:

Besser wäre ein Klage auf Feststellung, daß Talkline die geforderte Zahlung nicht zusteht.


Allerdings liegt dann die Beweisführung mit umgekehretem Vorzeichen beim Kunden und die Gefahr dieses Verfahren zu verlieren ist erheblich.

Über die Beweislast habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.


Ich würde im Falle eines Dialers eine komplette Datensicherung der Festplatte durchführen (idealerweise Festplatte spiegeln) und Talkline informieren, dass eine gezielte Einwahl nicht stattgefunden hat und der Verbindungsprozess demgemäß nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle entsprochen hat (mehr unter www.regtp.de). Dann ist Talkine in der Beweispflicht.

Meine Rede: Eine bitgenaue Sicherung ist erforderlich. Das Kopieren des Dialers auf Diskette reicht nicht aus.

Gruß
Comedian
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf comedian
24.02.2003 18:21
Benutzer comedian schrieb:
Benutzer netselect schrieb:
Benutzer comedian schrieb:

Besser wäre ein Klage auf Feststellung, daß Talkline die geforderte Zahlung nicht zusteht.


Allerdings liegt dann die Beweisführung mit umgekehretem Vorzeichen beim Kunden und die Gefahr dieses Verfahren zu verlieren ist erheblich.

Über die Beweislast habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.


Ich würde im Falle eines Dialers eine komplette Datensicherung der Festplatte durchführen (idealerweise Festplatte spiegeln) und Talkline informieren, dass eine gezielte Einwahl nicht stattgefunden hat und der Verbindungsprozess demgemäß nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle entsprochen hat (mehr unter www.regtp.de). Dann ist Talkine in der Beweispflicht.

Meine Rede: Eine bitgenaue Sicherung ist erforderlich. Das Kopieren des Dialers auf Diskette reicht nicht aus.


Ich glaube und hoffe, dass langsam ein Umdenken bei den Richtern stattfindet. Das erinnert mich alles an die unseligen Zeiten des Telekommonopols. "Wir machen keine Fehler."

peso
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[5] lke antwortet auf rokl
19.02.2003 03:00
Ich bin selbst Geschädigter durch diesen Dialer.
Nach Rückruf bei der Telekom empfahl man mir den gesamten Rchnungsbetrag zurück zu holen und den Differenzbetrag abzüglich der Kosten für den Dialerbetrug erneut zu überweisen. Talkline sagte mir ich wäre für das was auf meinem Rechner installiert ist und müsste bezahlen... klar !
Auffällig an der Aussage der Dame am Telefon von Talkline war, das Sie sagte ich wäre 1 h bei Knoedel gewesen, was bei mir einen Betrag von 86 € ausmacht. Das wiederspricht den Erfahrungen der anderen Geschädigten in diesem Forum ..hmpf ? (21 €/15 sec)
Ich folgte dem Rat der telekom und bin nun gespannt was passiert, bei einer Sammelklage bin ich natürlich dabei.

Gruss lke
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[5.1] anett antwortet auf lke
19.02.2003 18:00
Mir sgte jemand von der Telekom, dass es egal ist wie lange man sich in entsprechender Weseite aufgehalten hat. Es wird "nur" die Einwahl berechnet. In meiner Rechnung (MAximus GmbH) sind 6 Postionen mit je 47,41 EURO aufgeführt für irgendeine 01900080 Nummer. Einmal war ich nur 44 Sek. dort einmal sogar 22 Minuten. Habe aber absolut nichts gemerkt!!!
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[5.1.1] luca antwortet auf anett
19.02.2003 18:17
Schau mal die Beiträge der letzten 2 Monate an. Hab auch schon viel geschrieben. Die rechnen pro Stunde ab und es handelt sich um eine Gratis-Live show, wie ich auf meinem Rechner erkannt habe.
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[5.1.2] comedian antwortet auf anett
19.02.2003 20:07
Benutzer anett schrieb:
Mir sgte jemand von der Telekom, dass es egal ist wie lange man sich in entsprechender Weseite aufgehalten hat. Es wird "nur" die Einwahl berechnet.

Das ist richtig. Man nennt es DropCharge Dialer.

Gruß
Comedian
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[5.2] comedian antwortet auf lke
19.02.2003 19:10
Benutzer lke schrieb:
Auffällig an der Aussage der Dame am Telefon von Talkline war, das Sie sagte ich wäre 1 h bei Knoedel gewesen, was bei mir einen Betrag von 86 € ausmacht. Das wiederspricht den Erfahrungen der anderen Geschädigten in diesem Forum ..hmpf ?
(21 €/15 sec)
Ich folgte dem Rat der telekom und bin nun gespannt was passiert, bei einer Sammelklage bin ich natürlich dabei.

Es handelt sich wahrscheinlich um einen DropCharge Dialer. Hier ein Auszug aus der Werbung des Herstellers 'Webmasterservice':

• 20 € pro Einwahl (DropCharge)
• 1 € ab der 1. Minute (0190 Dialer)
• bis zu 49 € pro Verkauf
• 70 % bei jeder Verlängerung
• Monat für Monat mehr Umsatz!

Beo 20 EUR Dropcharge und 66 min Verbindungsdauer käme es etwa hin.

Gruß
Comedian
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[6] Captain antwortet auf rokl
20.02.2003 14:43
Hallo,

ich hab heute eine Rechnung von der Telekom mit zwei Anrufen bei 0190 0 50 120 bekommen. Jeweils auch 21,5517 Euro. Und
das bei DSL, ohne dass ein analoges Modem vorhanden ist. Wie
geht das???
Ich schließe mich auch jeden Fall an bei einer Anklage.

Gruß
Steffan
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[6.1] netselect antwortet auf Captain
24.02.2003 10:22
Benutzer Captain schrieb:
Hallo,

ich hab heute eine Rechnung von der Telekom mit zwei Anrufen bei 0190 0 50 120 bekommen. Jeweils auch 21,5517 Euro. Und das bei DSL, ohne dass ein analoges Modem vorhanden ist. Wie geht das???
Ich schließe mich auch jeden Fall an bei einer Anklage.

Zum Anwählen einer Rufnummer braucht man keinen Dialer, das geht ja auch von jedem Telefonapparat aus. Ob danach ein Modem pfeift ist unerheblich. Erheblicher ist, ob der Akzeptanzprozess entsprechend den Statuten der Freiwilligen Selbstkontrolle durchgeführt wurde (www.vst-ev.org oder www.regtp.de), was scheinbar systematisch unterbleibt.

Noch ein Hinweis: Wir sind in Deutschland, Sammelklagen gibt es bei uns nicht! Jeder muss selbst klagen, wobei das dem Wohnort des Kunden zugehörige Gericht zuständig ist. Man kann sich keiner Klage anschließen, sondern muss es selbst tun. Da aber Talkline und der Dienstanbieter den Nachweis erbringen müssen, ist es deren Sache zu klagen und die Beweisführung zu erbringen.
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[] RE: Vorgehen für Geschädigte
comedian antwortet auf
24.02.2003 20:20
Benutzer Monopoly schrieb:
Über die Beweislast habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.

Die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast liegt logischerweise immer beim Kläger. Sonst könnte ja jeder kommen und munter Leute verklagen, wenn sie nicht das Gegenteil beweisen können.

Monopoly
http://membres.lycos.fr/ronsenemy/

Naja, der Kläger muß die klagebegründenden Tatsachen beweisen, der Beklagte alles, was dem Anspruch entgegensteht.

Gruß
Comedian