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Deaktivierungsgebühr -Talkline hat verloren :o))


13.05.2002 08:27 - Gestartet von carmina
Urteil: Deaktivierungsgebühr bei Handy-Verträgen unzulässig
Bei der Auflösung von Handy-Verträgen dürfen Mobilfunkfirmen keine "Deaktivierungsgebühr" verlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem am 18. April bekannt gewordenen Urteil. In dem Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit Sitz in Berlin gegen die Mobilfunkfirma Talkline geklagt, die von Kunden für die Stilllegung eines Anschlusses eine Deaktivierungsgebühr von 33,93 Mark (17,35 Euro) verlangt hatte. (AZ: III ZR 199/01). Die Verbraucherzentralen empfehlen nun den betroffenen Kunden, sich die Gebühr zurückerstatten zu lassen.
Die Verbraucherorganisation hatte in dem Verfahren argumentiert, dass die Auflösung von Verträgen im Wirtschaftsleben "absolut normal" sei. Deshalb dürften die anfallenden Verwaltungskosten auf keinen Fall dem Kunden angelastet werden.------------- Quelle -Teltarif Newsletter Nr. 18/02
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[1] sp. antwortet auf carmina
13.05.2002 10:43
Benutzer carmina schrieb:

Urteil: Deaktivierungsgebühr bei Handy-Verträgen unzulässig Quelle -Teltarif Newsletter Nr. 18/02

Siehe auch bereits
https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/465-...

Gruß
Sp.