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Angst?


13.11.2002 22:06 - Gestartet von Labertüte
Hat eigentlich irgend jemand Angst vor der Zeit ab 18 November?
So ein Inkasso-Büro kann ja echt lästig sein:-)
Ich werde für mein Handy kämpfen, als wäre es mein Kind.

Wie komme ich eigentlich an meine Grundgebühren für 16 Monate? Ich will meinen Vertrag ja erfüllen!?

Bis neulich
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[1] crossover.0174 antwortet auf Labertüte
14.11.2002 01:49
Hab eine Mail an Xpaid geschrieben, in der ich zum Sachverhalt Stellung nehme und dass ich das Handy nicht zurückschicken werde und auch die 79,- EUR nicht bezahlen werde, denn mein Vertrag wurde ja freigeschaltet und so muss bzw. müsste ich auch meinen Verpflichtungen nachkommen, d. h. das Handy steht mir somit auch rechtmäßig zu. Würde Quam weiterbestehen, wäre es Xpaid sicherlich auch total egal, dass ich selber für die Kosten der Grundgebühren aufkommen müsste. Dies haben sie sogar in anderer Formulierung in einer ihrer Mails geschrieben in denen steht, dass sie nicht das Geld dafür hätten ...
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[1.1] Labertüte antwortet auf crossover.0174
14.11.2002 23:20
Die Mail habe ich auch an DLC New Media geschickt, die mir das Quam-Teil verschafft hat. Reaktion bis jetzt: natürlich null komma nix!
Habe echt schon überlegt, ob es nicht Sinn macht die DLC auf Bezahlung der 16 Monate Grundgebühr zu verklagen, da die uns ja im Vorraus versprochen wurden. An die Zahlung der Provision war dieses, bis zum Scheiter der Aktion Quam, nie gebunden!
Aber da ist wahrscheinlich sowieso nichts zu holen.
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[1.1.1] Keks antwortet auf Labertüte
15.11.2002 03:27
Benutzer Labertüte schrieb:
Die Mail habe ich auch an DLC New Media geschickt, die mir das Quam-Teil verschafft hat. Reaktion bis jetzt: natürlich null komma nix!
Habe echt schon überlegt, ob es nicht Sinn macht die DLC auf Bezahlung der 16 Monate Grundgebühr zu verklagen, da die uns ja im Vorraus versprochen wurden. An die Zahlung der Provision war dieses, bis zum Scheiter der Aktion Quam, nie gebunden!

Aber evtl. an die Grundgebühr. Wenn es hieß, dass diese erstattet wird (im voraus), dann entfällt diese Erstattung(!), wenn keine GG anfällt. Dann *kann* auch keine erstattet werden, folglich *braucht* sie auch nicht erstattet werden.

Liebe Grüße, Keks.