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Vertragsverlängerung


19.06.2007 15:39 - Gestartet von derwu
Hallo,
der Netzbetreiber hat, wie du auch, das Recht, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, den Vertrag zu kündigen. Tut er das nicht, läuft der Vertrag zu alten Konditionen weiter, bis die nächste Kündigung (i.d.R nach einem Jahr) möglich ist.
Es gibt also keine Verpflichtung seitens des Netzbetreibers, den Vertrag nach den alten Bedingungen weiterlaufenzulassen.
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[] Jette1985 antwortet auf
24.06.2007 00:43
Benutzer myko schrieb:
hallo, ich habe noch einen alten select-online vertrag mit 200 frei-sms. nun steht die vertragsverlängerung an und man sagte mir, dass es ab mai 2007 keine frei-sms in den neuen tarifen mehr gäbe und mein vertrag nur aus kulanz so verlängert wird, wie er besteht. ich würde gern wissen, ob das rechtens ist oder ob ein vertrag, den ich ja unterschrieben hab, erfüllt werden muss...auch nach 4 jahren und auch ohne kulanz??
danke

Wenn du eine Vertragsverlängerung ohne einen Tarifwechsel durchführst,bleiben deine Konditionen so wie sie bei Vertragsabschluss waren. D.h. du behälst deine Frei SMS im online Tarif.