Benutzer KoSo schrieb:
Benutzer wtp bln schrieb:
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Benutzer wtp bln schrieb:
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Benutzer wtp bln schrieb:
Benutzer dandy85 schrieb:
Die Erhöhung im Bereich der Sonderrufnummern betrifft
mich
genauso wenig wie die Erhöhung der
Roaming-Gebühren
oder
der
Gebühren für den Tarifwechsel.
Trotzdem: Bei letzteren hat man keine einfache Alternative.
Außerdem kann ich für eine Erhöhung evtl. noch Verständnis aufbringen, aber wenn das Ganze in vielen Bereichen durchgeführt wird kann ich dies nicht mehr tolerieren.
naja - ich könnte einer argumentation, dass wechselgebühren nebenleistungen eher folgen.
Sicher auch nur schwerlich - hier die "genaue" Deefinition der
Nebenleistungen:
"vielen Dank für Ihr Schreiben. Die verzögerte Bearbeitung bitten wir zu
entschuldigen.
Wir bedauern, dass Sie mit unserer Antwort noch nicht zufrieden
sind,
müssen aber nochmals darauf hinweisen, dass uns eine Bezifferung der Nebenleistungen nicht genau möglich ist.
Wir betrachten die Angelegenheit somit als abschließend geklärt
und freuen uns auf eine weiterhin angenehme Geschäftsbeziehung."
was für eine entblößendes eingeständnis der unseriosität - der gummipunkt in den agb wird also wirklich mißbräuchlich zur willkürlichen rechtfertigung genutzt.
Richtig, ja; wobei ich noch andere nette Mails von o2 habe -
ich zahle derzeit auch weniger Grundgebühren, sondern eher die Legitimation, mich mit Nonsensbegründungen humoristisch und sonstwie unterhalten zu lassen. ;-)
selbst wenn man die nebenleistungen nicht beziffern kann - was für eine alberne formulierung - müsste man doch dann die hauptleistung benennen können - zum beispiel alle telefonate ins deutsche festnetz, die mit ortgebundenen vorwahlen erreicht werden können und alle anschlüsse in den vier deutschen mobilfunknetzen, die dem allgemeinem rufnummernraum entsprechen
- oder so
Eben, oder so:
„Die Einordnung einer Leistung als Nebenleistung hängt vom Inhalt des konkreten Vertragsverhältnisses und damit vom Einzelfall ab.
Eine pauschale Einordnung ist deshalb nicht möglich. Eine Liste mit
Haupt-
und Nebenleistungen gibt es nicht. Es gibt eine solche weder
intern noch wurde eine derartige Aussage offiziell von unserem Hause herausgegeben.“ Aus einer anderen Mail von o2.
unglaublich. das ist willkür - also der einzelfall. was sie wohl ausdrücken wollen ist, dass natürlich die gebuchten optionen und die nutzung oder nichtnutzung bestimmter dienste die leistungsbeschreibung ändert - aber de facto ist das eine alberne ausflucht - und damit widersprechen sie allen rechtsstaatlichen prinzipien
"Knapp" daneben!
Es ist Rechtens, Du kennst ja die beiden Paragrafen aus der Schule: 1. Der Lehrer hat immer Recht, 2. ... usw.
- vertrags und gesetzestreue.
Machen die ja: Undefinierte Haupt- und Nebenleistungen regeln, wann welcher Preis wann gilt und womit der Kunde "FAST" nur spart. ;-)
>du
musst ja bei denen schon rechtsanwalt sein, um überhaupt eine
frage zu formulieren.
Brächte zu wenig: Sie würden ablehnen wegen zu geringfügiger Beträge.
im nachhinein wird mir ja auch klar - ein anbieter der keine kostenkontrolle bietet, aber frei-guthaben und frei-sms kann nur unseriös sein :-)
ich schrieb übrigens folgendes - sie antworteten nie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Argumentation zur Ablehnung der Kündigung aus wichtigem Grund in Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2007 ist nicht zutreffend - meine Kündigung bleibt wirksam.
• o2 und ich haben einen Vertrag - o2 hat sich eine Mindestlaufzeit und das Akzeptieren der AGB erbeten - darin ist zwar von Nebenleistungen die Rede - Sie haben diese aber nicht näher spezifiziert - Sie können nicht einseitig nachträglich festlegen, was Nebenleistungen sind und was Hauptleistungen - zumal es sich hier um den Bereich der Sprachtelefonie handelt - keine Mehrwertdienste, keine Zusatzleistungen. Ich lehne Ihre Festlegung ausdrücklich ab. Unter diesen jetzt einseitig von Ihnen geänderten Bedingugen beenden wir unseren Vertrag.
• Es steht auch in den AGB, dass Sie die Leistungen "... im Rahmen ... der in ... Preislisten aufgeführten Bedingungen" erbringen - damit sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemeint - nicht heimlich eingestellte und in den o2-Shops hinterlegte neue - und in denen zum Zeitpunkt unseres Vertragsschlusses steht, dass Sie zu 0180 verbinden (obwohl Sie es vielleicht nicht müssten) und zu bestimmten Preisen verbinden.
• Es ist absurd die Sprachtelefonieverbindungen zu den äußerst gebräuchlichen Service-Anschlüssen beginnend mit 0180 als Nebenleistung zu bezeichnen - allein auf Ihrer Rechnung inklusive Verbindungsnachweis befinden sich zehn Kontaktnummern beginnend mit 0180 - meine Banken und andere Dienstleister sind ebenfalls nur so zu erreichen.
Ich fordere Sie nochmals auf: Senden Sie mir unverzüglich die Schlussrechnung zu und teilen Sie mir den Tag der Beendigung der Bereitstellung der Mobilfunkdienstleistungen an meinen Anschlüssen mit.
Mit freundlichen Grüßen
sie wissen was du willst - aber verneinen die erkennbarkeit des eigentlichen willens.
- so genau habe ich mich nicht damit beschäftigt - ich gehöre aber auch keinem telekommunikationsunternehmen an :-)
es gibt für mich nur eine schlussfolgerung daraus - nie mehr o2
- und wenn sie auf die verträge monatlich 10 euro draufzahlen.
man schließt einen vertrag mit o2 über sprachtelefoniedienstleistungen - zum vertragsschluss sagt
o2 -
wir berechnen dir verbindungen zu bestimmten nummern mit bestimmten preisen - sieh her - preisliste und agb - aber
wir verlangen, dass du die grundgebühr mindestens 24 monate
zahlst,
wie vereinbart. sicherlich sagen sie auch, dass der wechsel in einen anderen tarif den preis x kostet - aber nach meinem rechtsgefühl ist das eine nebenleistung - schließlich verlässt man die vereinbarten konditionen. man muss natürlich über
die änderung vor dem wechsel informieren - aber man kann erwarten,
dass sich der kunde bei einem außergewöhnlichen ereignis
auch informiert. bei verbindungen zu bestimmten rufnummern ist
eine heimliche erhöhung durchaus anders zu bewerten - denke ich.
heimliche preiserhöhungen im bereich der kerndienstleistung
sind sicherlich mindestens vertragsbruch.