Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Vertragsänderung seitens Mobilcom


21.09.2001 11:40 - Gestartet von johambros
Ich habe vor ca. 6 Monaten bei Mobilcom einen Vertrag "Super9" abgeschlossen mit DM 9,95 Grundgebühr. Heute ( 21.9.) bekomme ich einen Brief, der die "besonders gute Nachricht" enthält, dass "ganz automatisch und kostenlos" der Tarif umgestellt wird in den "Smile-Tarif", der aber neben der Grundgebühr noch einen Mindestumsatz von "lediglich" DM 10,- beinhaltet !! Und das schon zum 1. Oktober!
Das ist doch bestimmt widerrechtlich !? Was kann ich tun ?
Menü
[1] steffen.mdv antwortet auf johambros
21.09.2001 11:59
Den Brief habe ich heute auch bekommen.
ICh denke das man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann, da sich bei dieser Änderung meine monatlichen Kosten faktisch um nahezu 10 DM erhöhen. Von der Preissenkung der Gesprächsgebühren fällt für mich nicht ins Gewicht, da ich das Handy nur zum errecihbar sein nutze.
Weitere Meinungen?
Steffen
Menü
[1.1] oliver242 antwortet auf steffen.mdv
24.09.2001 11:17
Ich habe den Brief auch bekommen. Würde mich auch brennend interessieren, wg Sonderkündigung und so.cu
Menü
[1.2] Adam 76 antwortet auf steffen.mdv
07.03.2002 14:22
Hallo, wenn Vetragsänderungen zun deinen ungunsten vorliegen,dies ist bei der Erhöhung des Mindestumsatzes immer der Fall, dann kannst du von deinem ausserordentlichen Kündigungsrecht auf jeden Fall gebrauch machen.
Menü
[2] stefan.j antwortet auf johambros
23.09.2001 18:26
Hallo, auch ich habe den Brief bekommen.
Ich werde auf jeden Fall Kündigen!
Mal sehn was Mobilcom dazu sagt...
MfG
Stefan
Menü
[3] RE: Vertragsänderung seitens Mobilcom WIE????
ag.it antwortet auf johambros
30.10.2001 15:57
Also jetzt reicht mir das aber mit den "§$%# Providern, erst mit Talkline und nun mit MobelCom?

Habe "glücklicherweise" schon seit 1,5 Jahren einen Super9 Vetrag mit diesem Verein. Und was flattert mir heute ins Haus? Eine Rechnung über 20 DM!?!?!??! Dabei nutze ich die Karte doch gar nicht ;-) Naja, habe auch gleich gesehen, dass es jetzt jeweils 10 DM für Grundgebühr und Mindestumsatz draufgehen! Aber diese "ach so tolle Nachricht" über die heimliche Erhöhung habe ich erst gar nicht bekommen! Echt toll.

Sagt doch mal, wann ihr den Brief erhalten habt?
Menü
[3.1] Tom10 antwortet auf ag.it
31.10.2001 10:10
Hallo!

Auch Ich habe am 30.10.01 diese Rechnungen
erhalten!!!
Genau wie Du wurde ich NICHT über die Einführung des
Mindestumsatzes von 10 DM informiert. Die Hotline
behauptet, dass Mobilcom mir die Vertragsänderungen
(Tarifwechsel) am 13.09.01 schriftlich mitgeteilt (sie
behaupten sogar eine Empangsbestätigung der
Zustellung zu besitzen!) und mir eine Frist von einem
Monat ab der Kenntisnahme für die auserordentliche
Kündigung gegeben hat. Sie ist aber zum 30.10.01 schon
längst abgelaufen.

Darufhin habe ich noch am 30.10.01 gegen diese
Rechnung schriftlich (per Einschreiben-Rückschein)
Einspruch eingelegt und den Vertrag fristlos
gekündigt.

Die Angelegenheit ist klar! Die Firma versucht uns
reinzulegen. Ich werde nicht nachgeben und alle
juristische Möglichkeiten ausnutzen. Wenn sich
heraustellt, dass es noch andere Kunden genauso
erwischt haben sollte, so sollten wir auf diesen
Betrug reagieren, d.h. in entsprechenden Medien darauf
aufmerksam machen um der Firma einen erheblichen
Imageschaden zuzuführen.

Tom10

Menü
[3.1.1] RE: Vertragsänderung seitens Mobilcom
Tom10 antwortet auf Tom10
31.10.2001 14:38
Hallo Daniel!

Ich hab zwei Verträge die noch 18 Monaten laufen und damit kommen auf mich 360 DM an zusätzlichen Kosten zu.

Am 30.10.01 habe ich von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und
gekündigt (per Einschreiben-Rückschein 8.60 DM). Für die Kündigung hat man nach Erhalt der Änderungsinformationen einen Monat Zeit. Die Gebühren aus der Rechnug vom 29.10.01 habe ich erstmal unter Vorbehalt bezahlt. Die weiteren die vielleicht noch anfallen werden, werde ich zurückbuchen.

MobilCom hat in dieser Angelegenheit schlechte Karten, da sie nicht bewisen kann, dass wir (wir sind schon zu dritt und ich wette, dass MobilCom noch weitere Kunden so übergangen hat mit der Hoffnung das diese das stillschweigend hinnehmen) rechtzeitig über die bevorstehende Tarifumwandlung in Kenntnis gestetz worden sind.

Sie werden die Sache hinauszögern und mit juristischen Sprüchen bluffen (Sie wissen genau, dass sie den rechtlichen Rahmen verlassen). Auf die Dauer werden wir unsere Kündigungen sowieso durchsetzten. Dazu müssen wir nur darauf hartnäckig bestehen.

Jetzt warte ich auf die Antwort von MobilCom.
Menü
[3.1.1.1] Kündigung Mobilcom
dan75 antwortet auf Tom10
31.10.2001 16:36
Hallo Tom,

so jetzt habe ich in der Zwischenzeit auch meine Verträge per sonderkündigungsrecht an Mobilcom gefaxt...Habe darauf hin auch dort angerufen, die unfreundliche call-Center Mitarbeiterin meinte, das man mich informiert hätte anhand eines prospektes ich habe ihr gesagt das ich diese Kenntnis nicht genommen habe und das das ein Betrug sei daraufhin meinte sie das es Aussage um Aussage ist.. Daraufhin bin ich zum Postamt und habe meine Verträge schriftlich per Einschreiben an Mobilcom geschickt.

Ja wer jetzt noch kündigen will der sollte es schnell machen..

Werde am Montag mein Geld von der Bank zurückziehen lassen..
Mobilcom kann mich höchstens mahnen und ich werde mich auf meinen Vertrag beziehen das der sich um 9,95 DM beträgt.
--Daniel--
Menü
[3.1.1.1.1] Tom10 antwortet auf dan75
31.10.2001 16:54
Benutzer dan75 schrieb:
Hallo Tom,

so jetzt habe ich in der Zwischenzeit auch meine Verträge per sonderkündigungsrecht an Mobilcom gefaxt...Habe darauf hin auch dort angerufen, die unfreundliche call-Center Mitarbeiterin meinte, das man mich informiert hätte anhand eines prospektes ich habe ihr gesagt das ich diese Kenntnis nicht genommen habe und das das ein Betrug sei daraufhin meinte sie das es Aussage um Aussage ist.. Daraufhin bin ich zum Postamt und habe meine Verträge schriftlich per Einschreiben an Mobilcom geschickt.

Ja wer jetzt noch kündigen will der sollte es schnell machen..

Werde am Montag mein Geld von der Bank zurückziehen lassen..
Mobilcom kann mich höchstens mahnen und ich werde mich auf meinen Vertrag beziehen das der sich um 9,95 DM beträgt. --Daniel--


Aus einer Pflichtseite, wenn es um diese Probleme geht

http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm

wenn es um diese Probleme geht:

"Nach § 28 Abs.3 S.2 TKV hat der Kunde bei Änderungen des Vertragsverhältnisses zu seinen Ungunsten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der betroffene Kunde kann nach § 28 Abs.3 S.3 TKV das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamswerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist nach § 28 Abs.3 S.4 TKV auf das Kündigungsrecht hinzuweisen, dies ist im Regelfall mit Zugang der Januar-Rechnung oder Februar-Rechnung geschehen. Weiterhin gab es insoweit Hinweise im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.

Nach § 28 Abs.3 S.5 TKV erlischt das Kündigungsrecht, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht. Macht der Kunde insoweit nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang des Hinweises von seinem
„Kündigungsrecht" Gebrauch erlischt dieses.

Wenn der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 28 TKV trotz Hinweises keine Kenntnis nimmt ist dies insoweit sein eigenes Verschulden. Der Kunde kann die Frist auch nicht mit der Argumentation „verlängern", dass er die Rechnung nicht geprüft habe, da er auf Rechnungen keine Kommunikation erwarte, sondern nur die Abrechnung einer Leistung.

Der Kunde kann nach Ablauf der Kündigungsfrist lediglich versuchen noch eine Kündigung auszusprechen und hoffen, dass diese akzeptiert wird. Ein Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung nach § 28 TKV besteht jedoch nach Ablauf der Monatsfrist leider nicht mehr.

Im Zweifelsfall muss das jeweilige Mobilfunkunternehmen bzw. der jeweilige Provider BEWEISEN, dass der Hinweis auf § 28 TKV zugegangen ist."

Also laßt uns eine anstoßen, da wir aus diesen sch... Verträgen bald raus sein werden :-)

Menü
[3.1.1.1.1.1] Kündigung Mobilcom
dan75 antwortet auf Tom10
31.10.2001 17:17
hallo tom,

innerhalb 4 Wochen ?? das heisst doch das wir jetzt zu spät gekündigt haben sind ist das nicht 6 Wochen dann wären wir noch in der gesetzl. frist.

Aber eigentlcih bräuchten wir uns keine Sorgen machen ab dem Tag der kenntnisnahme hat man die Möglichkeit zu kündigen und das war bei uns ja mit dieser Rechnung wo das aufgelistet wurde.


ich habe diesen Vermerk der ausserordentlichen Kündigung nie von Mobilcom erhalten und in keiner Rechnung stand drin das ich bald mehr bezahlen müsste..da stand mal was das alles bald billiger werden sollte das man tagsüber für nur 15 pf telefonieren kann.

hast du übrigens auch dein Geld von der bank zurückziehen lassen ?

--Daniel--
Menü
[3.1.1.1.1.1.1] Tom10 antwortet auf dan75
31.10.2001 17:27
Benutzer dan75 schrieb:
hallo tom,

innerhalb 4 Wochen ?? das heisst doch das wir jetzt zu spät gekündigt haben sind ist das nicht 6 Wochen dann wären wir noch in der gesetzl. frist.

Aber eigentlcih bräuchten wir uns keine Sorgen machen ab dem Tag der kenntnisnahme hat man die Möglichkeit zu kündigen und das war bei uns ja mit dieser Rechnung wo das aufgelistet wurde.


ich habe diesen Vermerk der ausserordentlichen Kündigung nie von Mobilcom erhalten und in keiner Rechnung stand drin das ich bald mehr bezahlen müsste..da stand mal was das alles bald billiger werden sollte das man tagsüber für nur 15 pf telefonieren kann.

hast du übrigens auch dein Geld von der bank zurückziehen lassen ?

--Daniel--


Mir haben die keine Informationen geschickt!
Die Rechnung vom 29.10.01 (20 DM) werde ich noch wahrscheinlich bezahlen, aber die weiteren Forderungen in Form von Lastschriften werde ich konsequent durch die Bank stornieren lassen.

Übrigens im Forum: "Stiftung Wartentest: MobilCom: Gut" (vom 02.09.01) der nur Schrott enthält habe ich vielleicht den Richtigen Ansprechpartner gefunden:

Für Rückfragen:
MobilCom AG,
Unternehmenskommunikation: Matthias Quaritsch
Tel.: 0172/88 66 33 6;
E-Mail: m.quaritsch@mobilcom.de

Wir sollten mit dem Herren "nett" reden
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1] dan75 antwortet auf Tom10
31.10.2001 17:48
Hallo Tom

ja das ist gut mir haben die auch keine Nachricht geschickt werde mich auch auf die Rechnung beziehen! aber mir sind die 20 Dm die ich jetzt mehr zahlen soll schon für diesen Monat zuviel.
Werde alles zurückziehen und selber die 9,95 letztmalig selber überweisen.
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1] Tom10 antwortet auf dan75
31.10.2001 17:57
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Vorgehen auf die "harte Tour" die beste und dieschnelste Strategie ist, um die MobilCom loszuwerden. :-)
Bleibe in Kontakt und werde Dich auf dem neusten Stand halten

Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Tom10 antwortet auf Tom10
01.11.2001 08:02
Ich habe heute früh einen Kontoauszug gemacht und sehe da:
MobilCom hat am 31.10.01 19.95 DM von meinem Konto abgebucht.
Die 19.95 DM kriegen sie vielleicht noch aber keinen Pfennig (Cent) mehr!
Menü
[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] dan75 antwortet auf Tom10
01.11.2001 12:16

Bei mir hat Mobilcom noch nichts abgebucht..aber wird im laufe der nächsten Woche passieren.

Bin gespannt auf die Antwort von Mobilcom bezüglich außerordentlicher Kündigung zum 31.10.01

Zahlen werde ich auf keinen Fall mehr sonst lasse ich mich von denen auf die Negativ-Liste setzen.

Habe in diesem jahr nur so sachen wie mit Mobilcom.
Habe auch ärger mit RSL-COM und E-Direkt da die Firma in Konkurs geraten ist und ich jetzt auf den Grundgebühren sitzen bleibe. Das gleiche spiel auch bei Talkline ich habe erst mal die Nase voll von Handy Verträgen da sich die Betreiber nie an Ihre Verträge halten.
Menü
[3.1.1.1.1.2] django antwortet auf Tom10
29.12.2001 09:09


Aus einer Pflichtseite, wenn es um diese Probleme geht

http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm

wenn es um diese Probleme geht:

"Nach § 28 Abs.3 S.2 TKV hat der Kunde bei Änderungen des Vertragsverhältnisses zu seinen Ungunsten ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der betroffene Kunde kann nach § 28 Abs.3 S.3 TKV das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamswerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist nach § 28 Abs.3 S.4 TKV auf das Kündigungsrecht hinzuweisen, dies ist im Regelfall mit Zugang der Januar-Rechnung oder Februar-Rechnung geschehen. Weiterhin gab es insoweit Hinweise im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation.
[...]

Und wie sieht die Sache aus, wenn Mobilcom gar nicht auf das Kündigungsrecht nach §28 Abs.3 S.4 TKV hingewiesen hat? Allein die Tatsache, dass ich aus der, in diesem Mobilcom-Fall, Oktoberrechnung von der Tarifumstellung (und dort stand auch nichts von einem Kündigungsrecht) erfahren habe, erlischt mein Kündigungsrecht doch nicht zwangsläufig nach der Monatsfrist, oder?
Ich würde meinen, dass Mobilcom von anfang an alles falsch gemacht hat (Tarifänderungsfrist nicht eingehalten, kein Hinweis auf ausserordentliches Kündigungsrecht nach §28 TKV, keine Mitteilung über Tarifänderung usw.) und auch heute noch ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Eintritt der Tarifänderung besteht. Stehe ich da alleine mit meiner Meinung (ausser natürlich JCDenton, der mich auf diese Idee gebracht hat, siehe: https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/69-... )?

gruss
d.
Menü
[3.1.1.1.1.2.1] Adam 76 antwortet auf django
07.03.2002 14:25
Hallo,

die Monatsfrist fpür die ausserordentliche Kündigung beginnt mit Kenntnisnahme der Trifumstellung. wenn du also im Oktober davon Kenntnis gehabt hast, dann ist die Frist bereits verstrichen.
Menü
[3.1.1.1.1.2.1.1] django antwortet auf Adam 76
08.03.2002 17:43
Benutzer Adam 76 schrieb:
Hallo,

die Monatsfrist fpür die ausserordentliche Kündigung beginnt mit Kenntnisnahme der Trifumstellung. wenn du also im Oktober davon Kenntnis gehabt hast, dann ist die Frist bereits verstrichen.

Kannst du deine Aussage auch begründen?
Menü
[3.1.1.1.1.2.1.1.1] Adam 76 antwortet auf django
09.03.2002 10:08
natürlich, schau mal in die AGBs.
Menü
[3.1.1.1.1.2.1.1.1.1] django antwortet auf Adam 76
09.03.2002 20:05
Benutzer Adam 76 schrieb:
natürlich, schau mal in die AGBs.

Und? Weiter? Da steht doch z.B. dass Tarifänderungen mit einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung wirksam werden. War das bei der Einführung des Mindestumsatzes der Fall? Nein, war es nicht.
Soviel zu deinem Hinweis auf die AGB, an die sich zu halten, nicht mal Mobilcom für nötig erachtet.
Menü
[3.1.2] RE: Vertragsänderung seitens Mobilcom
Tom10 antwortet auf Tom10
31.10.2001 15:09
Benutzer dan75 schrieb:
hallo tom,

das gleiche ist mir heute auch passiert!
ich habe die rechnung von mobilcom bekommen und da steht jetzt das ich noch 10 dm mindestumsatz mit bezahlen müsste, das blöde ist das ich 3 verträge habe die ich aber nie benutzt habe..Und mir das nie mitgeteilt wurde das sie das einführen wollte..das ist doch verarschung total..

wenn du tipps hast antworte mir bitte was ich machen kann ´meine e-mail : mailmetoo@gmx.net
--daniel--

Aus http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/start2.html:

"Die Kündigung aus wichtigem Grund kann durch AGB nicht ausgeschlossen werden. Die Anbieter erkennen allerdings
meist keine wichtigen Gründe des Kunden an, während sich die Firmen selbst zahlreiche Gründe einräumen, das
Vertragsverhältnis vorzeitig zu kündigen, wie etwa Zahlungsverzug des Kunden. Das Kündigungsrecht aus wichtigem
Grund muß jedoch beiden Parteien gleichermaßen offenstehen. Eine Regelung, die dem Anbieter umfassendere
Kündigungsrechte einräumt als dem Kunden, verstößt gegen das Prinzip der Gleichheit im Recht der
außerordentlichen Kündigung und ist nach dem AGBG unwirksam, denn der Kunde darf ohne sachlichen zwingenden
Grund nicht schlechter gestellt werden als der Anbieter. "
Menü
[3.1.3] RE: Vertragsänderung seitens Mobilcom
Tom10 antwortet auf Tom10
31.10.2001 16:11
Benutzer dan75 schrieb:
hallo tom,

das gleiche ist mir heute auch passiert!
ich habe die rechnung von mobilcom bekommen und da steht jetzt das ich noch 10 dm mindestumsatz mit bezahlen müsste, das blöde ist das ich 3 verträge habe die ich aber nie benutzt habe..Und mir das nie mitgeteilt wurde das sie das einführen wollte..das ist doch verarschung total..


Alles ist in

http://www.ra-kotz.de/irrtum.htm

genau beschrieben!
wenn du tipps hast antworte mir bitte was ich machen kann ´meine e-mail : mailmetoo@gmx.net
--daniel--
Menü
[3.1.3.1] viva2002 antwortet auf Tom10
05.09.2002 17:19
Du beschwerst dich warum du einen Mindestumsatz hast..und erzählst hier das du die Karten eh nicht nutzen tust............­............genau so wie du das jetzt machst.............­...............darum passieren solche Tarifänderungen!°
Menü
[3.1.4] birgit antwortet auf Tom10
04.11.2001 13:54
Mir geht es genauso wie Dir und ich sehe Die Sache auch genauso wie Du! Bin jederzeit dabei, wenn es darum geht die Sache einem breiteren Publikum bekannt zu machen! Habe wie Du umgehend außerordentlich gekündigt und die Einzugsermächtigung entzogen. Maßgebend ist Gott sei Dank das Datum der Kenntnisnahme. Da Mobilcom diese Schreiben offensichtlich nur per normaler Post verschickt hat, können sie auch nicht nachweisen, daß man das Schreiben bekommen hat. Hierzu wäre Einschreiben mit Rückschein notwendig gewesen. Wirklich unverfroren, daß die bei Dir behaupten, sie hätten eine solche Empfangsbestätigung von Dir. Bei mir waren sie so unverfroren, den Rechnungsbetrag trotz entzogener Einzugsermächtigung abzubuchen. Lasse ich natürlich morgen umgehend wieder zurückbuchen. Meine e-mail-Adresse für eventuellen weiteren Informationsaustausch: b.vandenberg@netcologne.de

Birgit
Menü
[3.1.5] FSJ antwortet auf Tom10
05.12.2001 22:26
Hallo Leute,

auch ich habe für einen meiner vier Verträge eine umstellung bekommen ich habe in der Zwischenzeit drei mal geschrieben das ich von meinem Sonderkündigundrecht §3Abs.4 der AGB`s gebrauch mache zum 01.10.01 auf das mich sogar ein Mitarbeiter eines Mobilcomladens aufmerksam gemacht hat.

Bis heute ohne Erfolg ich habe schon die zweite Rechnung bekommen mit mindestumsatz.
Die Reagieren nicht auf die schreiben und wenn du nicht bezahlst ( ich habe noch ) kündigen sie die Verträge beauftragen ein Inkassobüro und verlangen Schadenersatz.

Das ist meine Erfahrung den ich weiss auch bald nicht mehr was ich machen soll ein Anwalt ist zu teuer und diese Kosten kann ich nicht an MC aufbrummen.

Gruss

F.San Juan
Menü
[3.1.5.1] django antwortet auf FSJ
06.12.2001 10:52
Benutzer FSJ schrieb:
Hallo Leute,

auch ich habe für einen meiner vier Verträge eine umstellung bekommen ich habe in der Zwischenzeit drei mal geschrieben das ich von meinem Sonderkündigundrecht §3Abs.4 der AGB`s gebrauch mache zum 01.10.01 auf das mich sogar ein Mitarbeiter eines Mobilcomladens aufmerksam gemacht hat.

Bis heute ohne Erfolg ich habe schon die zweite Rechnung bekommen mit mindestumsatz.
Die Reagieren nicht auf die schreiben und wenn du nicht bezahlst ( ich habe noch ) kündigen sie die Verträge beauftragen ein Inkassobüro und verlangen Schadenersatz.

Das ist meine Erfahrung den ich weiss auch bald nicht mehr was ich machen soll ein Anwalt ist zu teuer und diese Kosten kann ich nicht an MC aufbrummen.

Gruss

F.San Juan

hallo fsj,

du hast doch gekündigt. fertig aus. der oder die verträge sind zum 01.10. beendet. alle abbuchung solltest du auf jeden fall von deiner bank zurückbuchen lassen. alle zahlungsaufforderungen und mahnungen sind wirkungslos. bei jedem gerichtlichen mahnbescheid sofort widerspruch einlegen, mobilcom wird damit keinen erfolg haben. und irgendwelche briefe von inkassounternehmen einfach mit dem hinweis auf die unrechtmässigkeit der forderungen beantworten.
lies dir mal den thread hier durch: https://www.teltarif.de/forum/a-mobilcom/56-...
sie versuchen es zwar, aber sie werden keinen erfolg haben!
gruss
d
Menü
[3.2] johambros antwortet auf ag.it
31.10.2001 13:28
Der Brief mit der Änderungsankündigung ist datiert vom 17.9.2001, bei mir am 22.9. angekommen (allerdings nicht als Einschreiben, sondern ganz normale Post). Hierin kündigten sie die Änderung zum 1.10. an, sprachen natürlich dabei nur von einer "starken Verbilligung" des Tarifes, ohne (gesetzlich vorgeschriebenen) Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht und ohne Einhalten der Frist von 6 Wochen zwischen Mitteilung und Änderung des Tarifes (Punkt 4.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Ich habe sofort gekündigt (per Einschreiben mit Rückschein am 28.09.) und habe am 30.10. (also einen Monat später !) die Bestätigung zur Kündigung zum 18.10. erhalten. Eigentlich hätte die Kündigung zum 1.10. (Zeitpunkt der Tariferhöhung) wirksam sein müssen. Heute, am 31.10. habe ich dann noch die Rechnung für den kompletten Oktober erhalten !!
Ziemlich unverschämt....
Aber das Handy kann ich behalten, ist ja auch nicht schlecht.
Menü
[3.3] birgit antwortet auf ag.it
04.11.2001 13:38
Mir geht's genauso wie Dir. Macht aber nichts. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Du solltest also umgehend (innerhalb von 4 Wochen) außerordentlich kündigen. Habe ich auch gemacht. Wenn Mobilcom behauptet, sie hätten Dich schon früher über diese Änderung informiert, hätten Sie dies z.B. per Einschreiben mit Rückschein machen müssen, denn den Nachweis über diese angebliche Information des Kunden muß Mobilcom erbringen. Einfaches Postschreiben reicht da nicht, da Briefe bei der Post ja auch mal verloren gehen können. Also sei froh, daß Du vorzeitig aus dem Vertrag raus kommst. Und jetzt nichts wie ab und kündigen! Entweder per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein! Und sofort Einzugsermächtigung entziehen (mit der Kündigung). Und falls Mobilcom die Frechheit besitzt, trotzdem noch Geld einzuziehen, sofort zurückbuchen lassen. Und laß Dir bloß von keinem einreden, daß Du hierdurch einen Nachteil haben könntest. Du bis vollkommmen im Recht!

Birgit
Menü
[3.3.1] ag.it antwortet auf birgit
04.11.2001 15:01
Danke Birgit,

ich werde das denen genauso verklickern. Außerdem habe ich schon bei dem Ärger mit TALKLINE gelernt, dass die SoKü eine einseitige Willenserklärung ist. Also, haben die eh keine Chance!

Gruß
Menü
[3.3.2] dan75 antwortet auf birgit
04.11.2001 17:48
Hallo Birgit,

soll ich jetzt mein komplettes Geld zurückziehen also die 9,95 DM und den 10 Mindestumsatz oder würdest du nur die 10 DM Mindestumsatz zurückziehen?

Das ärgerliche ist, dass im call-center von Mobilcom ich von einer angestellten mit dem Satz "Pech gehabt" ausgelacht wurde, das fand ich richtig dreist!!
Menü
[3.3.2.1] birgit antwortet auf dan75
04.11.2001 18:50
Du läßt natürlich alles zurückbuchen. Weiterhin gehst Du genauso vor, wie ich es auch ag.it geschrieben habe. Nachstehend nochmals der Text:

Mir geht's genauso wie Dir. Macht aber nichts. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Du solltest also umgehend (innerhalb von 4 Wochen) außerordentlich kündigen. Habe ich auch gemacht. Wenn
Mobilcom behauptet, sie hätten Dich schon früher über diese Änderung informiert, hätten Sie dies z.B. per Einschreiben mit Rückschein machen müssen, denn den Nachweis über diese angebliche Information des Kunden muß Mobilcom erbringen. Einfaches Postschreiben reicht da nicht, da Briefe bei der Post ja auch mal verloren gehen können. Also sei froh, daß Du vorzeitig aus dem Vertrag raus kommst. Und jetzt nichts wie ab und kündigen! Entweder per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein! Und sofort Einzugsermächtigung entziehen (mit der
Kündigung). Und falls Mobilcom die Frechheit besitzt (wie bei mir), trotzdem noch Geld einzuziehen, sofort zurückbuchen lassen. Und laß Dir bloß von
keinem einreden, daß Du hierdurch einen Nachteil haben könntest. Du bist vollkommmen im Recht!

Birgit
Menü
[3.3.2.1.1] Tom10 antwortet auf birgit
04.11.2001 21:51
Hallo Birgit!


Danke für dein E-mail. Ich habe ein intressantes E-mail erhalten, das ich
Dir weiter
senden möchte!



----- Original Message -----
From: <xxxxxx@xxxxx.xxxxx>
To: <t_laczek@yahoo.de>
Sent: Saturday, November 03, 2001 12:58 PM
Subject: MobilCom


Hallo Du !!!

Ich bin bei der MobilCom beschäftigt, ich bearbeite ..... ........ ......!!!!
Ich finde es den Kunden gegenüber ziemlich fies. Es ist eine richtige abzocke
was da vor sich geht !!!!Mobilcom will auch weitere Super 9 Trend Kunden im
Januar umstellen.Weil die Kunden einfach zu wenig oder auch garnicht
telefonieren !!!
Mobilcom hat sogar gegen die AGB's verstossen, sie hätten die Kunden
eigentlich 6 Wochen vorher benachrichtigen müssen !!!! Und mal ganz ehrlich
die Sache stinkt gewaltig !!! Es sollen angeblich Briefe an die Kunden
gegangen sein, aber mal ganz ehrlich wer hat diesen Brief denn überhaupt
erhalten ??? Nicht viele !!! Von den
68 Tausend Kunden denke ich ein 4tel !!!!
Die machen sich es ziemlich leicht !!! Sie weisen auf die AGB's hin und die
Kunden sind am Arsch !!!
Am besten wäre es sich mit dieser Aktion an einen Anwalt zu wenden oder
vielleicht sogar an die Zeitung wie z.B. Computerbild oder sogar die
Tageszeitung !!!!

ich hoffe das ich Dir ein wenig über die fiesen Machenschaften der MobilCom
erzählen konnte, und Dir damit auch ein weniug geholfen habe !!!
ich muss die Sache nämlich ausbügeln und bin sehr Sauer auf die MobilCom!!!!
Menü
[4] Adam 76 antwortet auf johambros
07.03.2002 14:19
Hallo,

eine gute Nachrischt an alle. Man kommt aus den Veträgen unter umständen raus!!!

Ich bin Jurastudent und auch von der Tarifumstellung betroffen. Die Mobilcom hat bei mir den Tarif umgestellt und mich nach deren Aussage darüber benachrichtigt. Diese Benachrichtigung ist mir aber nie zugegangen. Die Monatsfrist für die ausserordentliche Kündigung beginnt aber erst zu laufen, wenn ihr Kenntnis von der Umstellung erlangt habt. Die Mobilcom musste mir und auch allen anderen Betroffenen den Zugang dieser Mitteilung und damit die Kenntnisnahme nachweisen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht weder für normale Postsendungen noch für Einschreiben ein Anscheisbeweis, dass zur Post gegebene Sendungen den Empfänger auch erreicht. Eine Zugangsfiktion welche die Mobilcom vertritt( alle anderen Rechnungen sind ja auch zugegangen) würde gegen § 6 AGBG verstoßen. Mein Tip fordert von der Mobilcom den Nachweis dass das Benachrichtigungsschreiben euch zugegangen ist. Das Argument der Mobilcom sie habe keinen POSTRÜCKLÄUFER ODER DIE ANDEREN RECHNUNGEN SEIEN AUCH ZUGEGANGEN GREIFT NICHT!!! Ich bin auf diese Weise aus meinem Vetrag herausgekommen und es sollte auch bei allen anderen klappen welche von der Tarifumstellung keine Kenntnis durch deren Benachrichtigung erlangt haben. Wichtig ist nur dass ihr innerhalb eines Monats nach eurer tatsächlichen Kenntnisnahme den Vetrag ausserordentlich kündigt.

Für weiter Fragen stehe ich gerne unter t.adam@gmx.de zur Verfügung und unterstütze alle, die sich von der Mobilcom veräppelt fühlen!
Menü
[4.1] django antwortet auf Adam 76
08.03.2002 17:50
Benutzer Adam 76 schrieb:
>[...] Ich bin auf diese Weise aus meinem
Vetrag herausgekommen und es sollte auch bei allen anderen klappen welche von der Tarifumstellung keine Kenntnis durch deren Benachrichtigung erlangt haben. Wichtig ist nur dass ihr innerhalb eines Monats nach eurer tatsächlichen Kenntnisnahme den Vetrag ausserordentlich kündigt.

Für weiter Fragen stehe ich gerne unter t.adam@gmx.de zur Verfügung und unterstütze alle, die sich von der Mobilcom veräppelt fühlen!

Was mich noch interessieren würde, wann hast du wie zu welchem Zeitpunkt gekündigt? Wie lautete denn genau deine Kündigung?

gruss
Menü
[4.1.1] Adam 76 antwortet auf django
09.03.2002 10:07
Bei mir war es so, dass ich die Benachrichtigung von der Mobilcom nicht bekommen habe. Ich habe dann bei einem Blick auf meinen Kontoauszug festgestellt, dass die nun mehr als sonst abbuchen. Darauf hun rief ich bei der Hotline an und erkundigte mich ob das so stimmt und erfuhr dabei, dass ein Mindestumsatz eingeführt wurde und die Monatsfrist für die ausserordentliche Kündigung schon abgelaufen sei. In den AGBs steht, dass bei einer Tarifänderung dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zusteht. Die Frist dafür beträgt einen Monat und beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Kenntnisnahme bedeutet, dass dir die Benachrichtigung von der Mobilcom auch zugegangen sein muss. Bei mir erfolgte die Kenntnisnahme durch den Anruf bei der Hotline, da ich die Benachrichtigung nicht bekommen habe. Ich kündigte daraufhin also sofort schriftlich meinen Vetrag. Die Mobilcom ließ sich nicht darauf ein und sagte, dass ich benachrichtigt wurde und die Kündigung verfristet sei. Ich rief daraufhin wieder bei der Hotline an und verlangte den Nachweis darüber, dass mir das Schreiben zugegangen sei. Die argumentierten damit, dass das Schreiben nicht an sie zurückgekommen sei und alle anderen Schreiben auch angekommen seien, das genüge als Beweis. dieses stimmt aber so nicht!! Wenn die was von dir wollen, dann sind die nämlich auch dafpür verantwortlich, dass das Schreiben bei dir ankommt. Ein Anscheinsbeweis, dass das Schreiben angekommen ist weil es nicht zurückkahm existiert nicht. Ich habe dann einen Freund von mir der Rechtsanwalt ist gebeten ein Schreiben aufzusetzen mit dem gleichen Inhalt wie auch meine vorherigen. Und prompt kam die Antwort dass ich natürlich kündigen könne.
Menü
[4.1.1.1] django antwortet auf Adam 76
09.03.2002 20:46
Benutzer Adam 76 schrieb:
Bei mir war es so, dass ich die Benachrichtigung von der Mobilcom nicht bekommen habe. Ich habe dann bei einem Blick auf meinen Kontoauszug festgestellt, dass die nun mehr als sonst abbuchen. Darauf hun rief ich bei der Hotline an und erkundigte mich ob das so stimmt und erfuhr dabei, dass ein Mindestumsatz eingeführt wurde und die Monatsfrist für die ausserordentliche Kündigung schon abgelaufen sei. In den AGBs steht, dass bei einer Tarifänderung dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zusteht. Die Frist dafür beträgt einen Monat und beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Kenntnisnahme bedeutet, dass dir die Benachrichtigung von der Mobilcom auch zugegangen sein muss. Bei mir erfolgte die Kenntnisnahme durch den Anruf bei der Hotline, da ich die Benachrichtigung nicht bekommen habe. Ich kündigte daraufhin also sofort schriftlich meinen Vetrag.[...}

Zu welchem Termin hast du denn gekündigt? Zum Eintritt der Tarifänderung, so wie es in den AGB steht? Wenn ja, hat diese Kündigung Mobilcom angenommen?