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Fehlerhafte Telefonrechnung


17.01.2007 15:21 - Gestartet von günnaharms
Moin Zusammen,

gerade habe ich die Telefonrechnung bekommen. Mit den Tarifen "nettwo" und "netthree" soll ich für den Zeitraum 2.1.-8.1.2007 einmal 42,80€ Netto mit 16(!)% und 5,44€ Netto mit 19% MWSt. bezahlen.

Dass wir Opfer von dem Tarifwechsel vom 24.Nov. geworden sind, ist ein anderes Thema.

ABER: Seitdem achten wir besonders auf die Tarife. Bei den Beträgen ist es für mich klar, dass teure Tarife abgerechnet worden sind, denn 50€ in 7 Tagen bei 0,11ct/min., so viele Minuten gibt es nicht.

Wer hat jetzt aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war die Abrechnung richtig?

Kann man von den Providern einen Einzelverbindungsnachweis bekommen?

Viele Grüße Günni
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[1] cyberdavy antwortet auf günnaharms
17.01.2007 20:33
hi !

# diverse evn's (Einzelverbundungsnachweise) gibt's bei NexNet unter:
http://www.service-nexnet.de/rechnung.htm#drei

# Speziell Callando-EVN (01075 Telecom GmbH) gibt's unter:
https://nevue.nexnet.de/ODIN/01075

Der wird Dir aber nicht gefallen, wg. der "benutzer/passwort"-problematik, auf die teltarif auf ihren Tarifseiten für Callando aufmerksam macht (seit "ewigkeiten"):
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/...

es gibt aber eine Möglichkeit zumindest bei Win XP (ob "XP_Professional" bzw. Administratorenrechte nötig ?, weiss ich nicht) herauszufinden, als welcher "benutzer" Du Dich pro einwahlvorgang eingewählt hast (nettwo oder netthree). wenn Du wissen willst wie, frag mich, (da sollte man nicht rumspielen, deswg. );
ob oder inwiefern das als nachweis dient, weiss ich nicht, aber du weisst dann, ob Du einen fehler gemacht hast oder jemand anders.
bei letzterem mein vorschlag, um nicht hingehalten zu werden: die sollen Dir sagen, als was für ein benutzer Du Dich bei einer konkreten session eingewählt haben sollst; wenn das nicht stimmt, dann sollen die Dir das beweisen, ... ;-§

was meine callando-neugierde (nach weggefallener teltarif-listung) betrifft: sage Dir in ca. 1-3 tagen, nach T-Com-Rg.-Eingang bescheid.



cu, davy



Benutzer günnaharms schrieb:
Moin Zusammen,

gerade habe ich die Telefonrechnung bekommen. Mit den Tarifen "nettwo" und "netthree" soll ich für den Zeitraum 2.1.-8.1.2007 einmal 42,80€ Netto mit 16(!)% und 5,44€ Netto mit 19% MWSt.
bezahlen.

Dass wir Opfer von dem Tarifwechsel vom 24.Nov. geworden sind, ist ein anderes Thema.

ABER: Seitdem achten wir besonders auf die Tarife. Bei den Beträgen ist es für mich klar, dass teure Tarife abgerechnet worden sind, denn 50€ in 7 Tagen bei 0,11ct/min., so viele Minuten gibt es nicht.

Wer hat jetzt aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war die Abrechnung richtig?

Kann man von den Providern einen Einzelverbindungsnachweis bekommen?

Viele Grüße Günni
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[1.1] windowahn antwortet auf cyberdavy
17.01.2007 22:38
Benutzer cyberdavy schrieb:
hi !

# diverse evn's (Einzelverbundungsnachweise) gibt's bei NexNet unter:
http://www.service-nexnet.de/rechnung.htm#drei

# Speziell Callando-EVN (01075 Telecom GmbH) gibt's unter:
https://nevue.nexnet.de/ODIN/01075

Der wird Dir aber nicht gefallen, wg. der "benutzer/passwort"-problematik, auf die teltarif auf ihren Tarifseiten für Callando aufmerksam macht (seit "ewigkeiten"):
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/...

es gibt aber eine Möglichkeit zumindest bei Win XP (ob "XP_Professional" bzw. Administratorenrechte nötig ?, weiss ich nicht) herauszufinden, als welcher "benutzer" Du Dich pro einwahlvorgang eingewählt hast (nettwo oder netthree). wenn Du wissen willst wie, frag mich, (da sollte man nicht rumspielen, deswg. );
ob oder inwiefern das als nachweis dient, weiss ich nicht, aber du weisst dann, ob Du einen fehler gemacht hast oder jemand anders.
bei letzterem mein vorschlag, um nicht hingehalten zu werden: die sollen Dir sagen, als was für ein benutzer Du Dich bei einer konkreten session eingewählt haben sollst; wenn das nicht stimmt, dann sollen die Dir das beweisen, ... ;-§

was meine callando-neugierde (nach weggefallener teltarif-listung) betrifft: sage Dir in ca. 1-3 tagen, nach T-Com-Rg.-Eingang bescheid.



cu, davy



Benutzer günnaharms schrieb:
Moin Zusammen,

gerade habe ich die Telefonrechnung bekommen. Mit den Tarifen "nettwo" und "netthree" soll ich für den Zeitraum 2.1.-8.1.2007
einmal 42,80€ Netto mit 16(!)% und 5,44€ Netto mit 19%
MWSt.
bezahlen.

Dass wir Opfer von dem Tarifwechsel vom 24.Nov. geworden sind,
ist ein anderes Thema.

ABER: Seitdem achten wir besonders auf die Tarife. Bei den Beträgen ist es für mich klar, dass teure Tarife abgerechnet worden sind, denn 50€ in 7 Tagen bei 0,11ct/min., so viele Minuten gibt es nicht.

Wer hat jetzt aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war
die Abrechnung richtig?

Kann man von den Providern einen Einzelverbindungsnachweis bekommen?

Viele Grüße Günni

Ich verstehe nicht wie man nach 2006 und den ganzen Callando " Verrechnungen,usw." noch mit so einem Anbieter ins Netz geht.
So langsam müßte doch jeder deren "Geschäftssinn" kennen.

Ghruß
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[1.1.1] andiaktiv antwortet auf windowahn
23.01.2007 13:14
Benutzer windowahn schrieb:
Benutzer cyberdavy schrieb:
hi !

# diverse evn's (Einzelverbundungsnachweise) gibt's bei NexNet
unter:
http://www.service-nexnet.de/rechnung.htm#drei

# Speziell Callando-EVN (01075 Telecom GmbH) gibt's unter:
https://nevue.nexnet.de/ODIN/01075

Der wird Dir aber nicht gefallen, wg. der "benutzer/passwort"-problematik, auf die teltarif auf ihren Tarifseiten für Callando aufmerksam macht (seit "ewigkeiten"):
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/...

es gibt aber eine Möglichkeit zumindest bei Win XP (ob "XP_Professional" bzw. Administratorenrechte nötig ?,
weiss ich nicht) herauszufinden, als welcher "benutzer" Du Dich pro einwahlvorgang eingewählt hast (nettwo oder netthree).
wenn Du wissen willst wie, frag mich, (da sollte man nicht rumspielen,
deswg. );
ob oder inwiefern das als nachweis dient, weiss ich nicht, aber du weisst dann, ob Du einen fehler gemacht hast oder jemand anders.
bei letzterem mein vorschlag, um nicht hingehalten zu werden:
die sollen Dir sagen, als was für ein benutzer Du Dich bei einer konkreten session eingewählt haben sollst; wenn das nicht stimmt, dann sollen die Dir das beweisen, ... ;-§

was meine callando-neugierde (nach weggefallener teltarif-listung) betrifft: sage Dir in ca. 1-3 tagen, nach T-Com-Rg.-Eingang bescheid.



cu, davy



Benutzer günnaharms schrieb:
Moin Zusammen,

gerade habe ich die Telefonrechnung bekommen. Mit den Tarifen "nettwo" und "netthree" soll ich für den Zeitraum 2.1.-8.1.2007
einmal 42,80€ Netto mit 16(!)% und 5,44€ Netto mit 19%
MWSt.
bezahlen.

Dass wir Opfer von dem Tarifwechsel vom 24.Nov. geworden sind,
ist ein anderes Thema.

ABER: Seitdem achten wir besonders auf die Tarife. Bei den Beträgen ist es für mich klar, dass teure Tarife abgerechnet worden sind, denn 50€ in 7 Tagen bei 0,11ct/min., so viele Minuten gibt es nicht.

Wer hat jetzt aktuell ähnliche Erfahrungen gemacht, oder war
die Abrechnung richtig?

Kann man von den Providern einen Einzelverbindungsnachweis bekommen?

Viele Grüße Günni

Ich verstehe nicht wie man nach 2006 und den ganzen Callando " Verrechnungen,usw." noch mit so einem Anbieter ins Netz geht. So langsam müßte doch jeder deren "Geschäftssinn" kennen.

Ghruß


Ich habe Callando nach alledem wieder eine Chance gegeben. UND siehe da ich würde NICHT enttäuscht. Alle Verbindungen über two three, six seit Januar 2007 komplett richtig abgerechnet.

Weiter so, jeder hat nocheinmal eine Chance verdient.

Gruß
Andreas
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[1.1.1.1] JerryN antwortet auf andiaktiv
28.01.2007 00:28
Habe auch am Fr. die Telefonrechnung bekommen. Alles völligst korrekt abgerechnet. Wie seit Monaten. BTW: Ich tippe das PW beim Verbindungsausbau immer per Hand ein - ich traue den DFÜ-Windows-Sternchen net so ganz ...
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[1.1.1.2] Panoramix antwortet auf andiaktiv
31.01.2007 15:26
Benutzer andiaktiv schrieb:

Alle Verbindungen über two three, six seit Januar 2007 komplett richtig abgerechnet.

Cool, Du bist der erste, den ich treffe, der nicht dem 4%igen Aufschlag unterliegt, den Callando aufgrund seines fortwährenden Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung berechnet. Wie hast Du das geschafft? Das würde mich und zahlreiche andere, die Callando jeden Monat abzuzocken versucht, brennend interessieren.

Viele Grüße
Panoramix
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[1.2] cyberdavy antwortet auf cyberdavy
23.02.2007 12:54
Nachtrag:

(T-Com-Rg. im Januar kam 5 Tage später als erwartet, danach war ich nicht in Dt.land)

erst einmal: meine callando-beträge wurden ordentlich im jan. & febr. abgerechnet.

zweitens, zum thema passwort-problematik:

da ich jetzt gemerkt habe, dass man da doch nichts verändern, sondern nur angucken kann, erzähl ich euch, wie man sehen kann, als welcher benutzer man sich in einen tarif eingewählt hat (in der vergangenheit, nach T-abrechnung, bis 3 Monate nach einwahl):

(gilt zumindest für windows xp professional, welche Rechte nötig sind, z.b. administratorrechte, o.ä., weiss ich nicht)

1. man gehe ins windows-startmenü -> einstellungen -> systemsteuerung -> verwaltung -> ereignisanzeige

2. in den unterpunkten der ereignisanzeige geht man auf "system" -> sucht man sich in der spalte "quelle" einträge mit "remote access" -> doppelclickt man auf diese und bekommt z.b.: folgenden text in einem fenster angezeigt:

"Der Benutzer "nettwo" hat eine Verbindung mit "callandoNet - two - seit 29.8.06" hergestellt, unter Verwendung des Geräts "COM3"."

alternativ:

"Die Verbindung mit "callandoNet - two - seit 29.8.06", hergestellt durch den Benutzer "nettwo" unter Verwendung des Geräts "COM3", wurde getrennt."

(wobei in diesem fall "nettwo" logischerweise das einzige ist, was entscheidend ist, d.h. das ist der benutzername, den callando, oder auch andere, zur abrechnung verwendet; der eintrag "CallandoNet ..." ist der, den ihr in den Netztwerkverbindungen als tarifname angegeben habt)

Praktisch ist bei mehreren benutzern an einem Rechner, die sich einwählen, wenn man unter windows die Benutzerverwaltung einschaltet, d.h. jedes familienmitglied geht als anderer (windows-!)benutzer ins netz, dann kann man das meines erachtens in der spalte "benutzer" in der ereignisanzeige auch sehen.

p.s.: sollte der eintrag "ereignisanzeige" aus welchen gründen auch imer nicht existieren, geht man in der systemsteuerung auf "verwaltung" -> "computerverwaltung" -> dann auf "system" -> "ereignisanzeige" -> "system"
!: und da sollte man auch bleiben, in anderen kategorien können ungeübte finger böse dinge anrichten (*klugschei..*)

hoffe, ...alle klarheiten sind jetzt beseitigt ;-)

cu davy
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[2] sp. antwortet auf günnaharms
29.01.2008 19:08
Benutzer günnaharms schrieb:

Kann man von den Providern einen Einzelverbindungsnachweis bekommen?

Für Altfälle gilt die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), gültig bis 23.02.2007:

§ 16 Nachweis der Entgeltforderungen

(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.

(2) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft den Anbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben. Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind. Ist der Nachweis erbracht, daß der Netzzugang in vom Kunden nicht zu vertretendem Umfang genutzt wurde, oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß die Höhe der Verbindungsentgelte auf Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen zurückzuführen ist, ist der Anbieter nicht berechtigt, die betreffenden Verbindungsentgelte vom Kunden zu fordern.

Was jetzt gilt, weiß ich nicht...
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[2.1] sp. antwortet auf sp.
29.01.2008 20:18
Benutzer sp. schrieb:

Was jetzt gilt, weiß ich nicht...

Jetzt schon: nämlich das TKG (Telekommunikationsgesetz).

§ 45i Beanstandungen

(1) 1Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. 2Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. 3Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. 4Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 3 verlangten Vorlage fällig. 5Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.

(2) 1Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. 2Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.

(3) 1Dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit obliegt der Nachweis, dass er den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt, an dem dem Teilnehmer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch fehlerfrei erbracht hat. 2Ergibt die technische Prüfung nach Absatz 1 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Teilnehmers ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Teilnehmer abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen des jeweiligen Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit unrichtig ermittelt ist.

(4) 1Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Teilnehmer. 2Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.