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Guthaben unterschlagen rechtswidrig?


23.02.2011 12:32 - Gestartet von 1960herbert
Hallo,
ist es rechtswidrig, das von congstar Guthaben unterschlagen wird? Nach der überraschenden Abschaltung von Prepaidkarten wird die Auszahlung des Startguthabens verweigert, da es abgeblich "geschenktes" Guthaben ist. Das ist doch verar......, denn das Guthaben habe ich mit dem Kauf der SIM bezahlt! Hoffentlich wird congstar mal von einer Verbraucherzentrale o. ä. verklagt und verliert.
Meine letzte congstar SIM wird gerade mit Handyparken geleert und dann wird der Schrott entsorgt.
Mir wurden auch schon Beiträge im congstarforum zensiert bzw. gelöscht. Das ist das einzige, was die gut können.
Herbert
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[1] danda antwortet auf 1960herbert
23.02.2011 23:00
öhm nein, hast du nicht. Was du bezahlt hast ist die Prepaidkarte (sprich: die Hardware). Alles was congstar dir als Startguthaben zur Verfügung stellt ist in der Tat geschenktes Guthaben, da weder congstar noch ein anderer Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet sind dir ein Guthaben zur Verfügung zu stellen. Heißt also theoretisch könntest du dir für 10€ die Prepaidkarte kaufen und müsstest dann sofort aufladen um überhaupt ein Guthaben zu haben. In deinem Fall kann congstar dir also zurecht die Auszahlung des Startguthabens verweigern
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[1.1] Zündi antwortet auf danda
24.02.2011 02:11
Benutzer danda schrieb:
öhm nein, hast du nicht. Was du bezahlt hast ist die Prepaidkarte (sprich: die Hardware). Alles was congstar dir als Startguthaben zur Verfügung stellt ist in der Tat geschenktes Guthaben, da weder congstar noch ein anderer Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet sind dir ein Guthaben zur Verfügung zu stellen. Heißt also theoretisch könntest du dir für 10€ die Prepaidkarte kaufen und müsstest dann sofort aufladen um überhaupt ein Guthaben zu haben. In deinem Fall kann congstar dir also zurecht die Auszahlung des Startguthabens verweigern

Deswegen würde ich empfehlen, erst einmal aufzuladen und dann erst zu kündigen. In dem Fall lässt sich das Startguthaben ja nicht mehr wirklich von aufgeladenem unterscheiden oder wird bei Congstar grundsätzlich das Startguthaben abgezogen, wenn man kündigt? Das wäre dann schon sehr dreist.
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[1.1.1] danda antwortet auf Zündi
24.02.2011 02:30
ohne es zu genau zu wissen würde ich davon ausgehen das congstar unterscheiden kann zwischen selbstaufgeladenen Guthaben und dem Startguthaben und dementsprechend auch auszahlen wird aber wie gesagt, die Angabe ist ohne Gewähr.
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[1.2] wolfwen antwortet auf danda
24.02.2011 03:06
Benutzer danda schrieb:
öhm nein, hast du nicht. Was du bezahlt hast ist die Prepaidkarte (sprich: die Hardware). Alles was congstar dir als Startguthaben zur Verfügung stellt ist in der Tat geschenktes Guthaben

Ein grober Unsinn, der nur von einem Mitarbeiter von Congstar stammen kann. Ich bekomme das Guthaben nur gegen kostenpflichtigen Kauf der Karte als Bundle inkl. Guthaben und keineswegs geschenkt. Mit der Abschaltung der Karten ohne rechtswirksame Kündigung und der Veruntreuung des gekauften Guthabens wird anbieterseitig sicher viel Geld gemacht.
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[1.2.1] 1960herbert antwortet auf wolfwen
24.02.2011 07:03

einmal geändert am 24.02.2011 07:04
Benutzer wolfwen schrieb:
Benutzer danda schrieb:
öhm nein, hast du nicht. Was du bezahlt hast ist die Prepaidkarte (sprich: die Hardware). Alles was congstar dir als Startguthaben zur Verfügung stellt ist in der Tat geschenktes Guthaben

Ein grober Unsinn, der nur von einem Mitarbeiter von Congstar stammen kann. Ich bekomme das Guthaben nur gegen kostenpflichtigen Kauf der Karte als Bundle inkl. Guthaben und keineswegs geschenkt. Mit der Abschaltung der Karten ohne rechtswirksame Kündigung und der Veruntreuung des gekauften Guthabens wird anbieterseitig sicher viel Geld gemacht.

congstar wirbt damit, dass man für den Kaufpreis 5,-€ bzw. 10,-€ Guthaben und die SIM Karte bekommt. Somit ist das Guthaben nicht "geschenkt", sondern gekauft und muß bei willkürlicher Kartenabschaltung ausgezahlt werden, denn ich kann es nicht mehr nutzen. Wahrscheinlich wird darauf spekuliert, dass neimand wegen ein paar Euro einen Rechtsstreit durchführt.
Übrigens, andere Anbieter zahlen bei Abschaltung das komplette Guthaben auf Antrag aus, z. B. vodafone, eplus, O2.
congstar nimmt es in Kauf, das verärgerte Kunden abspringen. Das sagt doch alles über dieses Unternehmen.
Herbert
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[1.2.2] danda antwortet auf wolfwen
24.02.2011 12:24
Benutzer wolfwen schrieb:
Ein grober Unsinn, der nur von einem Mitarbeiter von Congstar stammen kann.

Totschlagargmuent FTW. Ich bin nicht der Meinung wie der User also muss ich gleich Mitarbeiter sein, den Sinn muss ich ja nicht verstehen, oder? Aber gut, ich hab auch recht wenig Lust mich mit dir rum zu streiten oder sonst irgendwas. Also danke liebes TelTarif Forum dafür das es euch gibt, was sehr sinnvoll ist aber so einen, sorry, hirnverbrannten und schon fast paranoiden Mist tu ich mir nicht an
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[1.2.2.1] ElaHü antwortet auf danda
24.02.2011 12:30
@ herbert1960
Am besten wäre es, du würdest gegen Congstar klagen, dann sehen wir, was dabei heraus kommt.

Warum hast du eigentlich etliche Congstar- Karten, die du dann nicht nutzt (soweit ich weiß wurden dir einige deaktiviert wegen zu langer Nichtaufladung)?
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[1.2.2.1.1] 123fred antwortet auf ElaHü
24.02.2011 12:51
Benutzer ElaHü schrieb:
@ herbert1960 Am besten wäre es, du würdest gegen Congstar klagen, dann sehen wir, was dabei heraus kommt.

Super Idee, wg. dem geschenkten Gratis-Guthaben zu klagen. Ist dann nur blöd, wenn er das Ding verliert und neben dem "verlorenen" Guthaben auch noch weitere Kosten am Hals hat.

Nach meiner bisherigen Auffassung wird das durchaus so gemacht, dass das Gratis-Guthaben nicht ausgezahlt wird. Im Endeffekt erwirbt der Kunde ja kein Gratis-Guthaben, sondern die SIM und das Recht sie zu nutzen. Anderenfalls würde ich mir laufend für 5 € eine SIM inkl. 10 € Guthaben kaufen, eine SMS verschicken und mir den Rest auszahlen lassen.
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[1.2.2.1.1.1] ElaHü antwortet auf 123fred
24.02.2011 13:02

einmal geändert am 24.02.2011 13:03
Benutzer 123fred schrieb:
Anderenfalls würde ich mir laufend für 5 € eine SIM inkl. 10 € Guthaben kaufen, eine SMS verschicken und mir den Rest auszahlen lassen.

Ich denke so ähnlich war es bei dem herbert1960. Er hat mehrere Congstar- Karten günstig erworben (Startguthaben höher als Kaufpreis) und wollte diese nacheinander abteletonieren, um einen sehr günstigen durchschnittlichen Minutenpreis zu bekommen und die Karten anschließend entsorgen. Dummerweise wurden dann einige deaktiviert, bevor er sie abtelefoniert hatte. Das Startguthaben hat er nicht ausbezahlt bekommen und hat so ein Minus gemacht (statt dem erwartetem Plus) und darüber regt er sich jetzt auf.
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[1.2.2.1.1.1.1] 1960herbert antwortet auf ElaHü
24.02.2011 13:50
Benutzer ElaHü schrieb:
Benutzer 123fred schrieb:
Anderenfalls würde ich mir laufend für 5 € eine SIM inkl. 10 € Guthaben kaufen, eine SMS verschicken und mir den Rest auszahlen lassen.

Ich denke so ähnlich war es bei dem herbert1960. Er hat mehrere Congstar- Karten günstig erworben (Startguthaben höher als Kaufpreis) und wollte diese nacheinander abteletonieren, um einen sehr günstigen durchschnittlichen Minutenpreis zu bekommen und die Karten anschließend entsorgen. Dummerweise wurden dann einige deaktiviert, bevor er sie abtelefoniert hatte. Das Startguthaben hat er nicht ausbezahlt bekommen und hat so ein Minus gemacht (statt dem erwartetem Plus) und darüber regt er sich jetzt auf.

ElaHü, bei mir war es so, dass die ca. 10 Karten damals zwar je 10,-€ gekostet hatten, aber es gab über eine Firma etwas cashback und 5,-€ oder 10,-.€ Startguthaben. Es war auch einer der damals wenigen 9 Cent Tarife. Genutzt wurden diese z. T. auch von Bekannten, die dann auch mal aufgeladen hatten. Ich hatte damals den Werbeaussagen von congstar geglaubt und nicht damit gerechent, dass die Karten willkürlich und ohne genaue Terminangabe abgeschaltet werden. So kann man sich täuschen. Einmal hatte ich zufällig die Kündigungs SMS erhalten und habe dann das Restguthaben per Premium SMS an die Berliner Tafel gespendet. Immer noch besser, als es einer Firma wie congstar zum Einkassieren zu überlassen.
Seit einem Jahr nutze ich Handyparken, denn da muß ich nicht zur Parkuhr, um innerhalb der Höchstparkdauer nachzuzahlen. Damit werde ich jetzt meine letzte congstar SIM leeren und dann ist gut. Eine Klage ist mir wegen dem Betrag zu aufwändig.
Meinen Beitrag hier hatte ich geschrieben, weil der Anwalt die AGB für nicht korrekt hält und es mich interessiert, was er zu dieser Problematik sagt.
Es hat mich auch geärgert, dass auf E-Mail nur z. T. sinnlose Textbausteine als Antwort gekommen sind.
ElaHü, Du wurdest doch auch wegen dem Problem mit Deinem Surfstick einwenig verärgert und vera...., und hast das hier, bei TT und im congstar-Zensur-Forum mehrmals geschrieben. Auch mir wurden schon Beiträge z. B. mit Links zu teltarif und TT gelöscht.
Übrigens, der Fonic Surfstick (max. HSDPA) hat keinen SIM-Lock und kann bei Bedarf auch mit anderen SIM Karten betrieben werden.
Herbert
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[1.2.2.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf 1960herbert
24.02.2011 14:25

einmal geändert am 24.02.2011 14:59
Benutzer 1960herbert schrieb:
Ich hatte damals den Werbeaussagen von congstar geglaubt und nicht damit gerechent, dass die Karten willkürlich und ohne genaue Terminangabe abgeschaltet werden.

Das ist allerdings auch ein Problem, das ich auch so sehe. Die AGB´s sind in diesem Punkt unzureichend

Eine Klage ist mir wegen dem Betrag zu aufwändig.

Zugegeben mein Vorschlag war nicht ganz ernst gemeint.
Meinen Beitrag hier hatte ich geschrieben, weil der Anwalt die AGB für nicht korrekt hält und es mich interessiert, was er zu dieser Problematik sagt.

Auf jeden Fall könnte (und sollte) Congstar ín den AGB eindeutiger formulieren. Z.B so: "Dem Kunden unentgeldlich überlassenes Guthaben und Startguthaben wird nicht erstattet." Dann gabe es nichts zu diskutieren
ElaHü, Du wurdest doch auch wegen dem Problem mit Deinem Surfstick einwenig verärgert und vera....,

Also deaktiviert wurde mein Surfstick noch nicht. Aber ich befürchte, dass das bald kommt. Der Surfstick wurde zuletzt im Juli aufgeladen und seit Ende September nicht mehr genutzt (wird nur im Sommerhalbjahr beim Camping eingesetzt). In meinem Fall ist eine Aufladeaufforderung per SMS völlig daneben, weil die SIM nicht in einem Handy steckt und der Stick auch nicht jeden 2. Tag zum Abruf von SMS eingesteckt wird.
Das Problem bei einer Deaktivierung wäre: Ich kann keine entsprechende SIM- Karte nachkaufen, diese wird ausschließlich im Bundle mit Stick verkauft. Bei Deaktivierung wird der Stick für mich nutzlos. Könnte ich mir eine Ersatzkarte nachkaufen würde ich mich nicht ärgern. Mit dem Startguthaben habe ich kein Problem, da ich dieses verbraucht und nachgeladen habe(außerdem habe ich momentan nur 1 ct Guthaben drauf).In meinem Fall fordere ich, dass der Kunde zuverlässig zur Aufladung aufgefordert wird (Email oder Post) und/oder Nachkaufmöglichkeit.
Allerdings stösst meine Forderung seit Monaten auf absolut taube Ohren.
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[1.3] klappehalten antwortet auf danda
24.02.2011 13:10
Benutzer danda schrieb:
öhm nein, hast du nicht. Was du bezahlt hast ist die Prepaidkarte (sprich: die Hardware). Alles was congstar dir als Startguthaben zur Verfügung stellt ist in der Tat geschenktes Guthaben,

Wenn es geschenkt ist, ist es doch genauso mein Eigentum, als wenn ich das gekauft habe. Wo ist da der Unterschied?
Allerdings sehe ich das anders. Das Startguthaben habe ich mit der Simkarte erworben.

da weder congstar noch ein anderer Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet sind dir ein Guthaben zur Verfügung zu stellen.

Das ist doch kein Argument. Mein Autohändeler war auch nicht verpflichtet, mir Winterrreifen dazu zu geben und sie gehören dennoch mir.

Grüße kh
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[1.3.1] ElaHü antwortet auf klappehalten
24.02.2011 13:44
Es ist halt auch so eine juristische Spitzfindigkeit, ob Startguthaben unentgeldlich überlassenes Guthaben bzw geschenktes Guthaben ist. Das können wir Laien sicher nicht klären (ich fühle mich dazu jedenfalls nicht in der Lage.

Deswegen mein Vorschlag, das durch ein Gericht klären zu lassen. Kann aber ins Auge gehen.
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[1.3.1.1] Baserin antwortet auf ElaHü
24.02.2011 15:24
Wenn ich jedoch z.B. nach mehreren Aufladungen das Startguthaben quasi zurück zahlen muss, dann macht Congstar doch einen ordentlichen Gewinn. Minuten in einem gewissen Umfang zur Verfügung zu stellen, kostet Congstar nahezu nix. Hinterher dann das Guthaben einzubehalten, ist doch Reingewinn??

Ich kann mich nur dem Beitrag von klappehalten anschließen und einen Spruch aus Kindertagen anbringen "Geschenkt ist geschenkt! Wieder holen ist gestohlen!"
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[1.3.1.1.1] ElaHü antwortet auf Baserin
24.02.2011 15:35
Benutzer Baserin schrieb:
Wenn ich jedoch z.B. nach mehreren Aufladungen das Startguthaben quasi zurück zahlen muss, dann macht Congstar doch einen ordentlichen Gewinn.

Dass Congstar so handelt, davon ist mir allerdings nichts bekannt. Congstar zahlt kein Guthaben aus, wenn die Karte noch nie aufgeladen wurde, also nie eigenes Guthaben aufgeladen wurde.
Ich müsste mich das schon sehr irren: Wenn du aufgeladen und auch das Startguthaben ausgeben hast, dann bekommst du das Restguthaben komplett erstattet (es sei denn es ist anderes Bonusguthaben dabei)
Wie es allerdings ist, wenn du zwar aufgeladen hast, aber nie etwas verbraucht hast, bin ich überfragt. Ich denke, dann bekommst du nur das, was du selber aufgeladen hast, zurück.
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[1.3.1.1.1.1] Baserin antwortet auf ElaHü
24.02.2011 15:39
Ok, das hatte ich anders verstanden