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Aufloopen - Arcor unterliegt vor Gericht


22.02.2007 20:21 - Gestartet von Zwei-Stein
Hallo,

Arcor hat vor einigen Monaten Rechnungen verschickt für Telefongespräche, die unter dem Tarif Flatrate geführt wurden.
Dabei berechnete Arcor diese Gespräche nachträglich zum Standardtarif.
Insbesondere bei vielen Gesprächen zu O2-Festnetznummern, die eventuell auch nach 2 Stunden durch O2 abgebrochen wurden, z.B. zum generieren von EasyMoney, ist die nachträgliche Berechnung unzulässig,
Diese Berechnung ist nach Auffassung des Amtsgerichtes und im Berufungsverwahren auch beim Landgericht, nicht zulässig, sofern es sich nicht um einen neueren Anschluss mit entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen handelt ("keine Gespräche, die zum generieren von Guthaben dienen").
Im Berufungsverfahren zog Arcor seinen Antrag zurück. Somit wurde das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig.
Das Berufungsgericht liess es allerdings offen, ob es generell oder bis zu welchem Umfang der Telefonate diese Nachberechnung unzulässig ist. Der Arcor-Vertreter fragte dies ausdrücklich bei Gericht an, da es diverse offene Fälle mit teilweise 5-stelligen Nachforderungsbeträgen gibt.
Arcor vermied es, durch den Rückzug vor dem Berufungsgericht, ein für sie negatives Urteil vor einem Landgercht zu erhalten.
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[1] dancer antwortet auf Zwei-Stein
22.02.2007 20:50
schade
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[2] typisch tk
tcsmoers antwortet auf Zwei-Stein
22.02.2007 21:07
Benutzer Zwei-Stein schrieb:
Hallo,

Arcor hat vor einigen Monaten Rechnungen verschickt für Telefongespräche, die unter dem Tarif Flatrate geführt wurden. Dabei berechnete Arcor diese Gespräche nachträglich zum Standardtarif.
Insbesondere bei vielen Gesprächen zu O2-Festnetznummern, die eventuell auch nach 2 Stunden durch O2 abgebrochen wurden, z.B. zum generieren von EasyMoney, ist die nachträgliche Berechnung unzulässig, Diese Berechnung ist nach Auffassung des Amtsgerichtes und im Berufungsverwahren auch beim Landgericht, nicht zulässig, sofern es sich nicht um einen neueren Anschluss mit entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen handelt ("keine Gespräche, die zum generieren von Guthaben dienen"). Im Berufungsverfahren zog Arcor seinen Antrag zurück. Somit wurde das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig. Das Berufungsgericht liess es allerdings offen, ob es generell oder bis zu welchem Umfang der Telefonate diese Nachberechnung unzulässig ist. Der Arcor-Vertreter fragte dies ausdrücklich bei Gericht an, da es diverse offene Fälle mit teilweise 5-stelligen Nachforderungsbeträgen gibt.
Arcor vermied es, durch den Rückzug vor dem Berufungsgericht,


das ist der kernsatz der telekommunikation:


ein für sie negatives Urteil vor einem Landgercht zu erhalten.

bloss keine präzedenzfälle schaffen.

peso
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[2.1] Gericht entscheidet über Vieltelefonierer
Zwei-Stein antwortet auf tcsmoers
16.03.2007 19:20

einmal geändert am 16.03.2007 19:33
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Zwei-Stein schrieb:
Hallo,

Arcor hat vor einigen Monaten Rechnungen verschickt für Telefongespräche, die unter dem Tarif Flatrate geführt wurden.
Dabei berechnete Arcor diese Gespräche nachträglich zum Standardtarif.
Insbesondere bei vielen Gesprächen zu O2-Festnetznummern, die eventuell auch nach 2 Stunden durch O2 abgebrochen wurden, z.B.
zum generieren von EasyMoney, ist die nachträgliche Berechnung
unzulässig, Diese Berechnung ist nach Auffassung des Amtsgerichtes und im Berufungsverwahren auch beim Landgericht, nicht zulässig, sofern es sich nicht um einen neueren Anschluss mit entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen handelt ("keine Gespräche, die zum generieren von Guthaben dienen").
Im Berufungsverfahren zog Arcor seinen Antrag zurück. Somit wurde das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig. Das Berufungsgericht liess es allerdings offen, ob es generell oder bis zu welchem Umfang der Telefonate diese Nachberechnung unzulässig ist. Der Arcor-Vertreter fragte dies ausdrücklich bei Gericht an, da es diverse offene Fälle mit teilweise 5-stelligen Nachforderungsbeträgen gibt.
Arcor vermied es, durch den Rückzug vor dem Berufungsgericht,


das ist der kernsatz der telekommunikation:


ein für sie negatives Urteil vor einem Landgercht zu erhalten.

bloss keine präzedenzfälle schaffen.

peso

am 29.03.07 erhalten sie das nächste Urteil in dieser Sache vor einem Landgericht. Nach Bekanntgabe werde ich darüber berichten.

Viele Grüße
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[3] jonasm antwortet auf Zwei-Stein
23.02.2007 12:01
Wo steht mehr zu dem Urteil. Das wurde doch bestimmt irgendwo veröffentlicht, oder?
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[3.1] Zwei-Stein antwortet auf jonasm
23.02.2007 13:49
Das Berufungsverfahren war erst am vergangenen Mittwoch.
Ob das sonst irgendwo veröffentlicht wird oder wurde ist nicht bekannt.
Arcor wird sich hüten, eine solche Entscheidung an die große Glocke zu hängen.
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[3.1.1] jonasm antwortet auf Zwei-Stein
23.02.2007 13:55
Warst du darin verwickelt oder woher weißt du es? Ich hab den Zusammenhang mit Aufloopen nicht verstanden und den 2 Std. Oder ging es allgemein um viele Festnetzgespräche?
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[3.1.1.1] hscd antwortet auf jonasm
24.02.2007 14:32
Benutzer jonasm schrieb:
Warst du darin verwickelt oder woher weißt du es? Ich hab den Zusammenhang mit Aufloopen nicht verstanden und den 2 Std. Oder ging es allgemein um viele Festnetzgespräche?

Ich nehme mal an:

Arcor Festnetz-Flatrate ruft kostenlos o2 Genion Festnetzrufnummer an.

Von dort aus kostenlose Weiterleitung zur o2-Prepaidkarte Loop mit aktiver Easy Money-Funktion (s.a. "Bundesweite Homezone").

Pro Minute gibt das 2 Cent Easy Money als Loop-Guthaben.

Nach 2 Stunden gibt es im o2-Netz eine Zwangstrennung. Sehr viele Gespräche über 2 Stunden deuten dann nach Meinung von Arcor vermutlich darauf hin, dass nicht wirklich viel gelabert wurde, sondern das Geldverdienen im Vordergrund stand. ;o)
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[4] jonasm antwortet auf Zwei-Stein
24.02.2007 15:58
Benutzer Zwei-Stein schrieb:

Diese Berechnung ist nach Auffassung des Amtsgerichtes und im Berufungsverwahren auch beim Landgericht, nicht zulässig, sofern es sich nicht um einen neueren Anschluss mit entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen handelt

Jetzt hab ich es verstanden. Ich wusste gar nicht, dass es eine solche Klauseln gibt bei neuen Verträgen.