Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Zwei-Stein schrieb:
Hallo,
Arcor hat vor einigen Monaten Rechnungen verschickt für Telefongespräche, die unter dem Tarif Flatrate geführt wurden.
Dabei berechnete Arcor diese Gespräche nachträglich zum Standardtarif.
Insbesondere bei vielen Gesprächen zu O2-Festnetznummern, die eventuell auch nach 2 Stunden durch O2 abgebrochen wurden, z.B.
zum generieren von EasyMoney, ist die nachträgliche Berechnung
unzulässig, Diese Berechnung ist nach Auffassung des Amtsgerichtes und im Berufungsverwahren auch beim Landgericht, nicht zulässig, sofern es sich nicht um einen neueren Anschluss mit entsprechenden Klauseln in den Vertragsbedingungen handelt ("keine Gespräche, die zum generieren von Guthaben dienen").
Im Berufungsverfahren zog Arcor seinen Antrag zurück. Somit wurde das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig. Das Berufungsgericht liess es allerdings offen, ob es generell oder bis zu welchem Umfang der Telefonate diese Nachberechnung unzulässig ist. Der Arcor-Vertreter fragte dies ausdrücklich bei Gericht an, da es diverse offene Fälle mit teilweise 5-stelligen Nachforderungsbeträgen gibt.
Arcor vermied es, durch den Rückzug vor dem Berufungsgericht,
das ist der kernsatz der telekommunikation:
ein für sie negatives Urteil vor einem Landgercht zu erhalten.
bloss keine präzedenzfälle schaffen.
peso
am 29.03.07 erhalten sie das nächste Urteil in dieser Sache vor einem Landgericht. Nach Bekanntgabe werde ich darüber berichten.
Viele Grüße