Urteil

Urteil: eBay darf Händlerkonten sperren

Computer-Shop hatte auf eigene Produkte geboten
Von dpa / Marc Kessler

Das Internetauktionshaus eBay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Wenn eBay-Vorgaben nicht eingehalten werden, sind Kündigungen nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az.: Kart W 11/09) rechtens.

Im vorliegenden Fall sei vom Mitgliedskonto eines Anbieters bei Auktionen für Ware geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Anbieters eingestellt worden sei, teilte das Gericht heute mit. Wenn es keinen dritten Käufer gab, wurde eine Rückabwicklung eingeleitet, um die eBay-Gebühren zu sparen.

eBay hatte laut Gericht daraufhin alle Mitgliedskonten sofort gesperrt und das Vertragsverhältnis fristlos (und gleichzeitig hilfsweise fristgerecht) gekündigt. Der Antrag des Computer-Shops auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Freischaltung seiner Konten blieb vor dem Landgericht Potsdam ohne Erfolg. Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der OLG-Kartellsenat nach mündlicher Verhandlung zurück.

Manipulation des Auktionsergebnisses ist "schwerer Vertragsverstoß"

Die versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zulasten von Mitbietern sei ein schwerer Vertragsverstoß des Computershops, der die fristlose Kündigung und die sofortige Sperrung aller Konten rechtfertige. Das Urteil vom 17. Juni ist nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung rechtskräftig.

Das Argument, ein Mitarbeiter sei für die Manipulationen verantwortlich, ließ das Gericht nicht gelten. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis gehandelt habe. Der Verkäufer hafte für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe.