Entscheidung

Markenhersteller dürfen eBay-Verkauf nicht untersagen

Sonst wäre eBay möglicherweise wieder reines Auktionshaus geworden
Von AFP / Ralf Trautmann

Markenhersteller dürfen Händlern nicht verbieten, ihre Produkte auf der Internet-Plattform eBay anzubieten. Das Berliner Landgericht (Az.: 16 O 729/07 Kart.) entschied, dass eine Belieferung nicht abgelehnt werden kann, weil der Artikel anschließend über eBay verkauft wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Firma im Rahmen eines "zulässigen selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann.

Ein Berliner Schreibwarenhändler hatte den Markenhersteller Alfred Sternjakob GmbH verklagt, weil dieser ihm den Vertrieb von Scout-Schulranzen über eBay untersagen wollte. In erster Instanz hatte der Händler eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärt.

Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler hatte in dem Prozess argumentiert, eBay habe das Image einer "Resterampe". Das Portal sei deshalb keine Plattform für eine Marke, die in 35 Jahren am Markt mühsam aufgebaut worden sei.

Die Klägerseite hielt dagegen, zwischen eBay und anderen professionellen Online-Shops gebe es keinen Qualitätsunterschied. Zusätzlich sei eBay jedoch in den Internetsuchmaschinen besser platziert und biete Preisvergleiche an. eBay war einst als reines Auktionshaus für Gebrauchtwaren gestartet. Inzwischen sind dort aber auch sehr viele Neuwaren zu erhalten.

Ein Urteil zugunsten des Scout-Herstellers Sternjakob hätte das Geschäftsmodell von eBay in Frage gestellt. Beobachter hatten für diesen Fall erwartet, dass sich das Internet-Portal wieder zum reinen Auktionshaus zurückentwickelt hätte.