Signatur

Tipp: Diese Angaben gehören in die E-Mail-Signatur

Auch Skype-und Twitter-Daten sollten genannt werden
Von dpa /

Geschäftliche E-Mails erfordern immer eine Signatur. "Seit Anfang 2007 ist das auch gesetzlich vorgeschrieben", erklärt die Etikette-Trainerin Bettina Angerer aus Norderstedt. "Dabei muss zum Beispiel der Sitz des Unternehmens genannt sein, der Geschäftsführer und die Handelsregisternummer." Davon abgesehen seien Signaturen aber auch ausgesprochen hilfreich: "Die Kontaktdaten machen es dem Empfänger einfacher, mich zu erreichen."

Dazu gehört die eigene E-Mail-Adresse, die im Absenderfeld nicht immer auf Anhieb zu erkennen ist. Aber auch Angaben zur Firmenwebsite, Skype-Nummer oder dem eigenen Twitter-Account sollten ruhig genannt werden. Werden Mails an gute Bekannte, Freunde oder enge Mitarbeiter im Betrieb geschickt, ist die Signatur nicht unbedingt Pflicht. Gerade bei Mitteilungen, die kürzer als der Signaturtext sind, wirke ein langer Schwanz an Unternehmensdaten manchmal sogar irritierend.