Reguliert

0180-Gespräche vom Handy: Ab 2010 maximal 42 Cent pro Minute

Bundesnetzagentur hat entsprechende Abrechnungsvariante nun festgelegt
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, wie die Mobilfunkbetreiber Anrufe auf 0180-Rufnummern aus den deutschen Mobilfunknetzen künftig abrechnen dürfen. Hintergrund ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), im Rahmen derer Bundestag und Bundesrat beschlossen hatten, dass Anrufe aus den Handynetzen auf 0180-Nummern künftig maximal 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten dürfen.

Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde hatte nach Verabschiedung des neuen TKG eine Anhörung durchgeführt, um von den Netzbetreibern Stellungnahmen einzuholen, nach welcher Variante - Bepreisung pro Minute oder Anruf - sie abrechnen möchten. Dabei stellte sich, so die Behörde, eine "einheitliche Positionierung der Mobilfunknetzbetreiber" heraus. Diese hatten übereinstimmend erklärt, Gespräche auf 0180-Nummern minütlich abrechnen zu wollen.

Ab Anfang 2010: Maximal 42 Cent pro Minute

Für diese Variante entschied sich nun auch die BNetzA. In ihrem Entscheid (Vfg Nr. 26/2009) heißt es, dass "Anrufe (...) auf die Nummernteilbereiche 0180-1, 0180-2, 0180-3, 0180-4 und 0180-5 pro Minute abgerechnet werden". Damit kosten Gespräche vom Handy auf 0180-Rufnummern künftig also maximal 42 Cent pro Minute. Bislang muss man mit Minutenpreisen zwischen 49 Cent (T-Mobile) und 1 Euro (E-Plus) rechnen. Das neue TKG tritt etwa sechs Monate nach Verkünden - also voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft.