MNP

Rufnummern-Mitnahme im Mobilfunk: So funktionierts

Bei Portierung sollten einige Details beachtet werden
Von Ralf Trautmann

Wer einen Laufzeitvertrag sein eigen nennt, aber zu einem (günstigeren) Prepaid-Anbieter wechseln will, hat unter Umständen mit dem schon beschriebenen Problem zu kämpfen, dass der neue Anbieter die Portierung überhaupt ermöglichen muss. Während die Rufnummern-Mitnahme nämlich bei Vertrags-Tarifen kein Problem ist, variiert die Möglichkeit bei den Prepaid-Anbietern, wenngleich die Zahl der Unternehmen mit entsprechenden Angebot steigt. Unter den Netzbetreibern ermöglichen E-Plus und o2 nach wie vor keine Portierung auf ihre Prepaid-Angebote.

Das grundlegende Vorgehen bei der Rufnummernmitnahme: Zunächst muss der Vertrag von Nutzer selbst gekündigt werden (hier ist es sinnvoll, den Portierungs-Wunsch direkt zu vermerken), dann erst kann der Antrag beim neuen Anbieter erfolgen. Dieser muss meistens direkt im Rahmen der Bestellung des neuen Angebotes "eingereicht" werden. Ausnahme ist zum Beispiel Aldi Talk, hier erfolgt der Antrag erst nachträglich, so dass eine bereits geschaltete, vorläufige Nummer durch die portierte ersetzt wird. Somit gilt es in jedem Fall, sich vor Bestellung beim gewünschten Anbieter zu informieren, welche Variante dieser anbietet.

Die Portierung ist dabei an bestimmte Fristen gebunden: Sie kann frühstens vier Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages beantragt werden, theoretisch ist die Rufnummernmitnahme bis zu einem Monat nach Vertrags-Ende möglich. Allerdings beansprucht eine Portierung Zeit, so dass diese nicht auf den letzten Drücker, sondern lieber einige Zeit vor Fristende beantragt werden sollte, um das Recht an der Nummer nicht zu verlieren. 14 Tage sollten hier ausreichend sein.

Der Kunden erhält vom neuen Anbieter eine neue SIM-Karte, so dass eventuell gespeicherte Telefonbucheinträge übertragen werden müssen. Die Portierung erfolgt dann an einem bestimmten Tag, der dem Kunden per SMS mitgeteilt wird, allerdings in jedem Fall erst nach Ende des bestehenden Vertrages. Bei rechtzeitiger Portierungs-Auftrag steht einem Aufschalten der Nummer beim neuen Anbieter direkt nach Vertrags-Ende nichts im Wege, es kann allerdings zum entsprechenden Datum zu kurzzeitiger "Netzlosigkeit" kommen, wenngleich in der Regel höchstens für einige Stunden. Wichtig ist die Angabe der korrekten Nutzerdaten auf dem Portierungs-Antrag, also zum Beispiel bei Familien auch des richtigen Vornamens, auf den der Vertrag läuft. Diese entnimmt man am besten direkt dem Vertrag.

Von Laufzeit-Vertrag zu Laufzeit-Vertrag

Die Rufnummernmitnahme von einem bestehenden Laufzeit-Vertrag auf einen neuen Laufzeit-Vertrag ist mithin die einfachste Variante der Portierung, da sie unter anderem von jedem Anbieter ermöglicht wird, selbst bei randständigen Angeboten.

Natürlich gilt es aber auch hier wieder ein paar Details zu beachten: Es bedarf ebenfalls der genauen Daten des bestehenden Kontraktes, also korrektem Namen und richtiger Anschrift. Zudem müssen hier ebenfalls die zuvor genannten Fristen eingehalten werden. Abseits dessen läuft die Portierung technisch genauso ab wie bei zuvor genannter Variante.

Einen echten Mehrwert bieten hier die Netzbetreiber E-Plus und o2: Bei diesen ist auch die Mitnahme auf schon bestehende Verträge möglich, dies gilt natürlich auch für die Variante Prepaid auf Vertrag, auf die wir im folgenden eingehen.

Von Prepaid zum Vertrag oder einer anderen Prepaid-Karte

Checkliste Rufnummernportierung:
  • Prüfen: Rufnummernmitnahme beim
    neuen Anbieter möglich?
  • Bisheriges Angebot kündigen
  • Portierungs-Fristen beachten: 4 Monate vor
    Vertragsende und 1 Monat danach
  • Auf Angabe genauer Daten achten
  • Prepaid: Auf ausreichendes Guthaben
    beim bisherigen Anbieter achten
  • Prepaid: Verzichtserklärung abgeben
Die Portierung von einem Prepaid-Angebot zu einem Vertrag ist mit einigen Besonderheiten behaftet, die Kunden bei einer Portierung von einem Vertragstarif nicht beachten müssen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass die anfallenden Kosten hier vom Prepaid-Guthaben beglichen werden. Um also die Portierung zu gewährleisten, muss das Guthaben entsprechend vorhanden sein. Ausnahme ist hier eine Netzbetreiber-interne Portierung von einer Prepaid- auf eine Vertragskarte: Diese ist in der Regel kostenfrei, bestehendes Guthaben wir übertragen. Einige wenige Anbieter ermöglichen außerdem die Begleichung der Kosten per Lastschriftverfahren.

Zudem verlangt der "alte" Anbieter ein Kündigungsschreiben inklusive einer so genannte Verzichtserklärung (in der Regel in einem vorgegebenen Formular des Anbieters zusammenfasst), die sich auf die Bereitstellung des Dienstes bezieht, aber je nach Anbieter auch den Verzicht auf ein bestehendes Guthaben beinhaltet (ob dieses Vorgehen korrekt und haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt, wird aber praktiziert).

Wie bei der Portierung zu einem Laufzeitvertrag auch ist die Angabe der genauen Kundendaten erforderlich. Unter Umständen sind diese jedoch schwieriger in Erfahrung zu bringen: Während Kunden mit Vertrag zum Beispiel regelmäßig eine Rechnung mit Kundendaten erhalten, erfolgt die Prepaid-Anmeldung einmalig, so dass eben auch nur einmalig schriftliche Unterlagen vorliegen, und im Zweifel ist dies schon einige Jahre her. Sind die (exakten) Daten also nicht zur Hand, sollten sie zum Beispiel per Hotline eingeholt werden.