Einfuhr

EU plant höhere Zoll-Abgaben für Kamera- und GPS-Handys

Vorstoß: Je leistungsfähiger ein Handy, desto höher die Zoll-Gebühr
Von Björn Brodersen mit Material von AFP

Die EU-Kommission berät heute über einen Vorstoß, künftig höhere Zollgebühren bei der Einfuhr von Smartphones zu erheben als für herkömmliche Handys, die nur zum Telefonieren und dem SMS-Versand geeignet sind. In Zukunft sollen die Handy-Hersteller um bis zu 14 Prozent Zoll auf Smartphones zahlen. Das berichtet heute die Zeitung Die Welt. Die Europäische Kommission bestätigte heute laut AFP-Angaben in Brüssel, dass sie auf eine Vereinheitlichung von Zollvorschriften unter den 27 Mitgliedsländern hinarbeitet. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der europäische Branchenverband EICTA [Link entfernt] (European Information and Communications Technology Industry Association) vor solchen Plänen Brüssels gewarnt.

Betroffen von den höheren Einfuhrgebühren würden alle Handys mit sogenannten sekundären Funktionalitäten wie etwa Kamera oder GPS-Modul sein. Welche Geräte mit welchen Abgaben belegt werden, soll neben der Ausstattung von der Leistungsfähigkeit der Speicherchips abhängen. Dem Zeitungsbericht zufolge sollen Navigations-Handys künftig bei der Einfuhr mit Abgaben in Höhe von 3,7 Prozent belegt werden, TV- und Video-Streaming-fähige Handys mit Zollgebühren von 14 Prozent. Während zurzeit "noch wenige bis gar keine" Geräte betroffen wären, könnten es durch den technischen Fortschritt in einem Jahr schon "zehn Prozent" sein und die Anzahl dann "rasant ansteigen", sagt EICTA-Vertreter Andreas Guth. Die EICTA warnt auch vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und sinkender Kaufkraft vor ernsthaften wirtschaftlichen Folgen für europäische Verbraucher und Unternehmen.

Hintergrund ist die unterschiedliche Anwendung von Zollvorschriften in der EU. Deutschland legt wie die Niederlande laut EU-Kommission bestimmte Regeln strenger aus als die restlichen 25 Staaten. Die EU-Kommission betonte, dass sie keine Auslegung bevorzuge, aber für eine einheitliche Anwendung eintrete.