Prozess

Musterprozess um Telekom-Börsengang wird fortgesetzt

Dritter Börsengang der Telekom beschäftigt weiterhin die Justiz
Von ddp / Sascha Recktenwald

Nach mehr als siebenmonatiger Unterbrechung wird am Donnerstag der Musterprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom fortgesetzt. Dabei sollen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main weitere der bislang strittigen Punkte des sogenannten Vorlagenbeschlusses erörtert werden. Zudem habe einer der Musterkläger weitere Anträge gestellt, sagte ein OLG-Sprecher.

Thema sollen auch die mittlerweile übersetzten Zeugenaussagen eines ähnlich gelagerten Prozesses gegen die Telekom in den USA sein. Dagegen gebe es für die Vernehmung von vier Auslandszeugen weiterhin noch keinen Termin. Eine Reaktion der zuständigen US-Behörde stehe noch aus. Die vier Zeugen sollen in einem Konsulat in San Francisco dazu befragt werden, ob der milliardenschwere Ankauf des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream durch die Telekom zum Zeitpunkt des dritten Börsengangs im Frühjahr 2000 schon festgestanden habe.

Das Ersuchen um Rechtshilfe war nötig geworden, weil die US-Manager das Erscheinen vor einem deutschen Gericht abgelehnt hatten. Die Verhandlung ist daher seit Juni ausgesetzt. In dem Prozess muss das OLG entscheiden, ob die rund 16 000 Schadenersatzklagen von Kleinanlegern der Telekom berechtigt sind. Die bisher als Zeugen vernommenen ehemaligen Telekom-Manager, darunter Ex-Unternehmenschef Ron Sommer, hatten dies verneint.