Telefonwerbung

Bei Werbeanrufen keine Fragen beantworten

Verbraucherzentrale: Keine persönlichen Daten bestätigen oder herausgeben
Von dpa / Marc Kessler

Bei unaufgeforderten Werbeanrufen sollten Verbraucher besser nicht auf Fragen eingehen. Stattdessen sollen sie selbst die Initiative ergreifen. Das bedeutet zum einen, dass sie keine persönlichen Daten preisgeben sollten, die der Anrufer wissen will, rät Wolfgang Holst, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover. Zum anderen bestätigen sie möglichst keine Daten, die dem Call-Center-Mitarbeiter offenbar bereits bekannt sind.

"In die Offensive gehen" heißt laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, vom Gegenüber zu verlangen, auf weitere Anrufe zu verzichten und alle vorliegenden Daten zu löschen. Außerdem sollte nach dem Namen des Anrufers und der Firma gefragt werden, für die er arbeitet. Die Angaben können an Verbraucherschützer geleitet werden. Diese mahnen immer wieder Telefonwerbung ab, mit der sich Verbraucher vorher nicht einverstanden erklärt haben. Denn das gilt unter anderem als unzumutbare Belästigung und ist daher verboten.

Auch die Bundesnetzagentur nimmt jede "Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail" entgegen. Dies ist auch der Titel eines Formblatts, das Verbraucher in entsprechenden Fällen verwenden können und das es unter www.bundesnetzagentur.de als kostenlosen Download gibt. In welchem Ausmaß Datenhändler hinter Persönlichem her sind, belegt der aktuelle Fall einer CD, die Verbraucherschützern zugespielt wurde. Darauf sind Namen, Adressen, Geburtsdaten, Kontoverbindungen und Telefonnummern von rund 17 000 Bürgern gespeichert.