Komplizen

Google muss YouTube-Nutzerdaten weitergeben

Daten sind Grundlage für Urheberrechtsklagen
Von AFP / Marie-Anne Winter

Das Urteil eines US-Gerichts über die Weitergabe von Daten der Nutzer des Videoportals Youtube an den Medienkonzern Viacom ist auf Kritik von Datenschützern gestoßen. Der Richterspruch bedeute einen "Rückschlag für die Privatsphäre", kritisierte der Anwalt der US-Datenschutzvereinigung Electronic Frontier Foundation, Kurt Opsahl, gestern (Ortszeit). Viacom könne nun nachvollziehen, welche Videos sich Youtube-Nutzer anschauten. Nach dem Urteil von Mittwoch muss die Youtube-Mutter Google dem Medienkonzern zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen offenlegen, welcher Youtube-Nutzer welche Videos angesehen hat.

Google müsse sich gegen diesen Einblick wehren und seine Nutzer schützen, forderte Opsahl. Viacom solle seine weitreichende Forderung zurücknehmen. Der Medienkonzern betreibt weltweit mehr als 130 Fernsehsender, darunter den Musiksender MTV und den Unterhaltungskanal Comedy Central, und betrachtet den Internetkonzern in seiner Klage als Komplizen von Internetnutzern, die urheberrechtlich geschützte Fernsehsendungen auf Youtube einstellen. Google soll nun die für eventuelle Urheberrechtsklagen notwendigen Daten bereitstellen.

Behörden könnten Profile der YouTube-Besucher erstellen

Es bestehe die Gefahr, dass Viacom die Informationen über die Interessen der Youtube-Nutzer auswerte oder sogar an andere Unternehmen weiterverkaufe, sagte die stellvertretende Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein der Nachrichtenagentur AFP. Auch könnten Sicherheitsbehörden möglicherweise Profile der Besucher erstellen und so etwa Einreisegenehmigungen verweigern oder eine Einstellung im öffentlichen Dienst verhindern, sagte die Datenschützerin.

"Jegliche Information, die wir oder unsere externen Berater erhalten, wird ausschließlich dafür genutzt, um unsere Anliegen gegenüber Google und Youtube geltend zu machen", erklärte hingegen Viacom. Das Unternehmen fordert von Google in der Angelegenheit Entschädigungszahlungen in Höhe von einer Milliarde Dollar (knapp 638 Millionen Euro). Wer urheberrechtlich geschützte Videos auf dem Portal anschaue, werde nicht strafrechtlich verfolgt, betonte der Medienkonzern.

Dem Urteil zufolge erhält Viacom nun Einblick in Google-Daten, die nicht nur Schlüsse über Nutzer urheberrechtlich geschützter Clips, sondern jeglicher Videos auf dem Portal zulassen. Durch die sogenannten IP-Adressen können Zugriffe auf Videos gezielt einzelnen Computern zugeordnet werden. Ein Sprecher des deutschen Chaos Computer Clubs sagte der AFP, für die Nutzer des Portals sehe er nicht die Gefahr einer Klage durch Viacom. Mit den Daten könne Viacom aber nun die Schadenssumme gegenüber Google beziffern.

Google zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Der Internetgigant will die Daten seiner Nutzer Viacom nun nur in anonymisierter Form zur Verfügung stellen. Zugleich bezeichnete das Unternehmen es aber als Sieg, dass der Richter weitergehende Forderungen von Viacom abgelehnt habe. So muss der Internetkonzern weder Zugriff auf private Videos von Youtube-Nutzern, noch Einblick in die Suchtechnologie des Unternehmen gewähren.

Youtube ist seit der Gründung 2005 zum führenden Videoportal im Netz aufgestiegen und wurde im Jahr 2006 für umgerechnet rund 1,2 Milliarden Euro von Google aufgekauft. Bei Youtube kann jeder Nutzer eigene Videos einstellen oder die von anderen kostenlos anschauen. Neben privaten Filmchen werden auch Musikvideos, Mitschnitte von Konzerten oder Ausschnitte aus Serien oder Sportereignissen angeboten und damit gegen das Urheberrecht verstoßen.