Vorschriften

Neue 0900-Regeln und mehr Tarifhinweise

TKG verbessert Preistransparenz bei Sonderrufnummern und Premium-SMS
Von Christian Horn

Bei der Sonderrufnummer 0137 (Televoting) muss ab dem 1. September nach Nutzung einer 0137-Servicerufnummer aus dem Festnetz eine Preisansage erfolgen, die für den Anrufer allerdings nicht kostenfrei sein muss. Hierbei genügt eine einfache Preisansage und es muss nicht auf abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Bei 0180-Nummern besteht derzeit keine Verpflichtung zu einer Preisansage während des Anrufes.

Bei 118-Auskunftsdiensten muss eine kostenfreie Tarifansage vor Nutzung des Dienstes ab einem Nutzertarif von zwei Euro pro Minute erfolgen. Auch vor einer Weitervermittlung auf einen Premium-Dienst muss eine kostenfreie Tarifansage erfolgen. Diese Vorgabe wird von den Mehrwertdienste-Anbietern allerdings schon seit längerem erfüllt.

Preisobergrenze für 0900-Nummern auf drei Euro erhöht

Die Preisobergrenze für Anrufe zu 0900-Servicerufnummern wird ab 1. September von zwei auf drei Euro pro Minute erhöht. Dies gilt auch für die Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst. Die Tarifobergrenze für Blocktarife bleibt mit 30 Euro pro Anruf unverändert. Auch bei den 0900-Nummern muss künftig in der Werbung auf mögliche abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweilige 0900-Nummer für die Erreichbarkeit aus Mobilfunknetzen eingerichtet wurde. Vor der Nutzung einer 0900-Nummer muss eine kostenfreie Tarifansage geschaltet werden. Die Tarifansagen aus den Mobilfunknetzen erfolgen durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber.

Die FST weist darauf hin, dass bei 0900-Nummern die Nutzung über Prepaid-Karten häufig deutlich teurer sein kann als bei Vertrags-Handys oder Anrufen aus dem Festnetz. "Hier muss sich der Verbraucher leider wirklich gut informieren und die Tarifstrukturen seines individuellen Mobilfunk-Providers abfragen", erklärt Claudia Kalenberg, Geschäftsführerin der FST.

"Die deftigen Aufschläge auf die Preise für die Nutzung von Mehrwertdiensten, die nun bei Anrufen aus einigen Mobilfunknetzen erhoben werden, halten wir für kritisch. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten neue innovative Dienste auch aus dem Mobilfunk ermöglicht werden. Stattdessen wird die Preisobergrenze von drei Euro nun maximal ausgereizt, ohne dass Verbraucher in diesem Fall von einer zusätzlichen Leistung profitieren", kommentiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM).

Sperrliste für R-Gespräche verbindlich

Ebenfalls neu ab heute: Die von der Bundesnetzagentur verwaltete Sperrliste für R-Gespräche ist nun verbindlich. Telefonkunden, die ihrer Telefongesellschaft mitteilen, dass sie keine R-Gespräche bekommen möchten, dürften demnach auch keine mehr empfangen. Die Telefongesellschaften geben diese Daten weiter und R-Gesprächsanbieter müssen sich an diese Listen halten. Sie dürfen keine Gespräche, die für den angerufenen kostenpflichtig sind, durchstellen.