Vorsicht

Vorsicht: 018-Nummern können sehr teurer sein

Bundesnetzagentur will gegen Missbrauch von 0181-Nummern vorgehen
Von Thorsten Neuhetzki

1-2-3.tv hat nach Erkenntnissen von teltarif kein Filialnetz. Die Nummer von 1-2-3.tv stammt, wie auch die der Deutschen Bank, sogar aus einem Block, der für Internationale Virtuelle Private Netze vorgesehen ist. Insofern ist zweifelhaft, inwiefern der Anbieter zur Nutzung der für Virtuelle Private Netze vorgesehenen Nummern berechtigt ist. Nach Vorgaben der Bundesnetzagentur muss der Inhaber eines solchen Nummernblocks über "mindestens eine Lokation im Inland und im Ausland verfügen". Das zumindest ist bei 1-2-3.tv nicht der Fall. Wie die PR-Agentur auf Anfrage zunächst bestätigte, habe man "keine internationalen Niederlassungen". Inzwischen teilte man jedoch mit, 1-2-3.tv habe eine Betriebsstätte im Ausland unterhalten und nun die Gründung einer Niederlassung im Ausland veranlasst.

Bundesnetzagentur: "IVPN-Dienste könnten auch über 0180 realisiert werden"

Unter anderem durch Recherchen der teltarif-Redaktion zum Thema Internationale Virtuelle Private Netzwerke wurde der Regulierer auf die Problematik aufmerksam. "Da 1997 [Veröffentlichung der Zuteilungsregel, Anm. der Redaktion] davon ausgegangen wurde, dass die Interessierten Kreise wissen, was ein IVPN ist und eine missbräuchliche Nutzung nicht befürchtet wurde, ist der Begriff in diesen Regeln nicht näher definiert worden. IVPN sind traditionell virtuelle Netze von Unternehmen mit Lokationen in mehreren Ländern, bei denen ein weltweit einheitlicher interner Nummernplan aus mehreren Ländern jeweils mit einer nationalen Einwahl adressiert werden kann", heißt es im aktuellen Amtsblatt der Bundesnetzagentur. In letzter Zeit würden IVPN-Rufnummern vermehrt für Zwecke genutzt, die dem traditionellen Verständnis von IVPN nicht entsprechen, heißt es weiter. Der Aspekt des weltweit einheitlichen internen Nummernplans spiele hier keine Rolle und die Dienste könnten auch mit 0180- oder 0900-Nummern realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund erwägt die Bonner Behörde, die Nutzung zu untersagen, wenn sie nicht dem traditionellen Verständnis zur Definition des IVPN entsprechen und die Regeln neu zu fassen. Stellungnahmen zu diesem Thema können bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden.