nachgebessert

mobilcom: Big-Flat gilt jetzt bundesweit ins Festnetz

Grundgebühr ist 5 Euro günstiger als bei T-Mobile Max
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Zwei Tage, nachdem T-Mobile seinen neuen Max-Tarif vorgestellt hat, legt der erste Service-Provider nach: mobilcom, das erst vor zwei Wochen die Big-Flat eingeführt hatte, bessert diesen Tarif ab sofort nach. Für 29,90 Euro monatlichen Grundpreis konnten die Kunden schon bisher bundesweit innerhalb des T-Mobile-Netzes telefonieren. Anrufe ins Festnetz wurden nur innerhalb des T-Mobile@home-Bereichs im Rahmen der Flatrate abgerechnet.

Ab sofort können Kunden, die die Big-Flat buchen, bundesweit im Rahmen der Flatrate ins deutsche Festnetz telefonieren. Bei T-Mobile kann die neue Flatrate, die mit 35 Euro monatlichem Grundpreis rund 5 Euro teurer als das mobilcom-Angebot ist, erst ab 4. Oktober gebucht werden. In der Big-Flat ist weiterhin auch eine Festnetznummer für günstige Erreichbarkeit innerhalb des T-Mobile@home-Bereichs enthalten.

SMS auch ins eigene Netz kostenpflichtig

Gespräche in andere Mobilfunknetze kosten rund um die Uhr - wie bei T-Mobile - 29 Cent pro Minute. Die Abrechnung erfolgt im 60/1-Sekundentakt. Eine SMS schlägt bei der Big-Flat mit 19 Cent zu Buche. Das ist der gleiche Tarif wie bei T-Mobile Max. Allerdings zahlen mobilcom-Kunden diesen Preis auch für den Versand von Kurzmitteilungen ins eigene Netz, während netzinterne SMS bei Max kostenlos sind.

Kunden, die den mobilcom-Tarif mit subventioniertem Handy bestellen möchten, zahlen 39,90 Euro monatlichen Grundpreis. T-Mobile verlangt für Max mit Handy 44 Euro im Monat. Die Big-Flat hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Beim Vertragsabschluss fällt eine einmalige Anschlussgebühr von 24,95 Euro an.

Bestandskunden, die die Big-Flat bereits nutzen und zu ihrem Vertrag kein Handy bestellt haben, werden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt. Wer ein preiswertes Handy erworben hat, wird vom Provider angesprochen, ob er die Umstellung in den neuen Tarif wünscht. Eine automatische Anpassung erfolgt hier nicht, da sich durch den Wechsel eine Erhöhung der Grundgebühr ergibt und die Kunden so ein außerordentliches Kündigungsrecht hätten.