Betrug

Haftstrafe für ergaunerte Handy-Provisionen

Rund 100 000 Euro für erfundene Mobilfunkkunden erbeutet
Von ddp / Ralf Trautmann

Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in über 300 Fällen sowie Beihilfe dazu hat das Kasseler Landgericht heute zwei Ehepaare verurteilt. Wie bereits zum Prozeßauftakt berichtet hatten sie bei fünf verschiedenen Mobilfunk-Anbietern Daten nicht existierender Kunden eingereicht und so rund 100 000 Euro an Provisionen zu Unrecht kassiert.

Der Hauptangeklagte, ein 55-jähriger Kaufmann aus Kassel, der bundesweit 16 Geschäfte betrieb, in denen Mobilfunkverträge angeboten wurden, muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Sein 29-jähriger Kollege wurde zu anderthalb Jahren Haft verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe beziehungsweise einer Geldstrafe kamen die beiden 40 und 31 Jahre alten Ehefrauen der Angeklagten davon, die in der Kasseler Zentrale als Aushilfskräfte angestellt waren. Sie hatten die fingierten Kundendaten in den PC eingeben und sie an die Provider weitergeleitet. Dafür verurteilte die fünfte Strafkammer die 40-Jährige zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und die 31-Jährige zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu fünf Euro.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft mehr als 1 100 Fälle mit einem Schaden von insgesamt rund 220 000 Euro angeklagt. Mit Blick darauf, dass ein monatelanger Prozess nötig gewesen wäre, an dessen Ende vermutlich nicht einmal alle Fälle hätten bewiesen werden können, einigten sich die Prozessbeteiligten auf das Strafmaß. Zur Bedingung machten Staatsanwaltschaft und Gericht, dass das Quartett zumindest einen Teil der angeklagten Fälle einräumt.