Verurteilt

Angeklagte wegen manipulierter Dialer des Betruges verurteilt

Ein Strafurteil zu manipulierten Dialern und falschen Rechnungen
Von Rechtsanwalt Björn Gottschalkson

Zwei Angeklagte aus dem Erotik-Bereich standen aufgrund ihrer Aktivitäten mit fingierten und manipulierten Dialern vor dem Amtsgericht in Hamburg. Die Angeklagten hatten, nachdem die Bundesnetzagentur für Dialer nur noch die Rufnummerngasse 0900-9 vorsah, ein eigenes Konzept zur weiteren profitablen Nutzung von Dialern entwickelt.

Konzept des "offline-billing"

Teil des Konzeptes der beklagten Firma war, dass die verlangten Gebühren im Rahmen eines sogenannten "offline-billing" abgerechnet wurden. Eine übliche Abrechnung über die Telefonrechnung war auf Grund der fehlenden registrierten Dialer nicht möglich. Daher wurden separate Rechnungen erstellt. Die Adressdaten wurden anhand der Telefonummer unter Mithilfe einer "Telefon-CD" mit Rückwärtssuche ermittelt. Stand der betreffende Nutzer nicht im Telefonbuch wurde manuell durch Call-Center-Agents nachgefragt. Diese gaben sich dabei wahrheitswidrig unter anderem als Mitarbeiter der Deutschen Post aus. Über diese Methoden hatten wir bereits mehrfach berichtet.

Manipulierte Dialer

Die Opfer wurden durch verschiedene Werbeflächen auf die Seiten mit den manipulierten Dialern geführt. Die Installation der Dialer erfolgte in diversen Fällen derart, dass der Dialerdownload und die Dialeraktivierung nicht mehr abzubrechen war. Die Internetseiten der Angeklagten war so ausgestaltet, dass die Arbeitsweise der Dialerinstallation zeitgesteuert variierte. Zu den Zeiten, in denen die Ermittlungsbehörden besonders aktiv sind, wurde daher die automatische Installation der Dialer gestoppt. Die Angeklagten konnten über diesen Weg offenbar relativ lange unerkannt bleiben.

Die Dialer waren derart manipuliert, dass er bei einer späteren Überprüfung durch die Polizei ein "legales" Verhalten zeigte. Wurde der Dialer jedoch durch die Angeklagten gesteuert, wurde er mit zusätzlichen Parametern gestartet, welche ohne Rückfrage- und Abbruchmöglichkeit eine Verbindung herstellte.

Nächster Dialer bei der Überprüfung

Die später auf den Rechnungen angegebenen Internetseiten stimmten in der Regel nicht mit den tatsächlichen Dialerseiten überein. Besuchte das Opfer die auf der Rechnung angegebene Rechnung, um der angeblichen Anmeldung auf den Grund zu gehen, so enthielt diese Seite einen weiteren Dialer, welcher auf der nächsten Telefonrechnung mit 29 Euro abgerechnet wurde. Die Angeklagten erlangten mit dieser Masche von etwa 22 650 Geschädigten einen Betrag von 2 557 732,65 Euro.

Gewerbsmäßiger Betrug und strafbare Datenveränderung

Den Angeklagten war bewusst, das auf Grund des Einsatzes illegaler Dialertechniken kein Zahlungsanspruch bestand. Da dennoch Rechnungen gestellt wurde, welche häufig beglichen wurden, lag Betrug gem. § 263 StGB vor. Da dies gewerbsmäßig erfolgte, nahm das Gericht zudem einen besonders schweren Fall an. Schließlich wurden die Angeklagten wegen Veränderung der Standartinternetverbindung der Datenveränderung gem. § 303a StGB schuldig gesprochen. Das Strafmaß hingegen blieb unveröffentlicht.