Single-Letter Domains

Kommen Domain-Namen mit nur einem Buchstaben?

Und: ICANN und VeriSign wegen .com-Monopol verklagt
Von Christian Horn

Die für die technische Verwaltung des Internets zuständige Organisation Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) diskutiert einem Bericht des Informationsdienstes Informationweek zufolge die Freigabe von so genannten Single-Letter Domains. Domain-Namen mit nur einem Buchstaben wie "a.com", "b.com", etc. wurden schon 1993 von den möglichen Domain-Namen ausgenommen. Nur sechs damals schon registrierte Domain-Namen mit einem Buchstaben - "q.com", "x.com", "z.com", "i.net", "q.net" und "x.org" - durften ihre Kurzbezeichnungen behalten. Dem Bericht der Informationweek zufolge werde sich der ICANN-Ausschuss, der sich am Wochende in Vancouver trifft, mit dem Thema befassen und entscheiden, ob und wie eine Freigabe der Single-Letter Domains realisiert werden kann. Die Inititative gehe auf Anträge einiger Unternehmen zurück, die sich gerne diese seltenen Domain-Namen sichern würden. So habe sich beispielsweise Yahoo! für die Domain "y.com" und das Fabrikverkaufs-Portal Overstock für die Domain "o.com" beworben.

Sechsstellige Beträge für Domain-Namen mit einem Buchstaben

Völlig offen seien jedoch die Modalitäten, unter denen so begehrte Domain-Namen zugewiesen werden sollten. "Das ist ganz offensichtlich ein wertvolles Gut. Wie sollten diese Namen verkauft werden?" fragt Kurt Pritz, Vizepräsident für Business Operations bei ICANN. Matt Bentley vom Händler für Domain-Namen Sedo gibt zu bedenken: "Es gibt ganz klar nicht exquisiteres als Namen, die so selten sind wie diese. Das brächte eine Menge Prestige für einen Markennamen. Ich könnte mir da eine unglaubliche Nachfrage vorstellen." Bentley schätzt, dass große Unternehmen für Domain-Namen mit einem Buchstaben, sechsstellige Beträge oder gar Beträge in Millionenhöhe zu zahlen bereit wären.

Ebenso unklar wie die Verkaufsmodalitäten sind auch Folge-Fragen wie, ob Unternehmen, die sich für eine "Single-Letter Domain" interessieren, sich einzeln für die verschiedenen Suffixe wie ".com", ".info" oder ".biz" bewerben müssten, oder ob die Suffixe gebündelt verkauft würden. Für die Freigabe der reglementierten Domain-Namen mit zwei Buchstaben gibt es bei ICANN momentan keine Pläne, berichtet Informationweek. Der Gründe hierfür seien weniger technischer Natur als das Bestreben, die Verwechslungsgefahr mit den vielen Länder-Domains mit zwei Buchstaben wie ".de", ".fr" oder ".uk" gering zu halten.

VeriSign-Monopol für .com- und .net Registrierungen

Zudem wurde gestern bekannt, dass die Internet-Handelsorganisation World Association of Domain Name Developers (WADND) die ICANN und ihren Vertragspartner VeriSign, der mit der Verwaltung der lukrativen .com- und .net-Namensräume beauftragt ist, wegen kartellrechtswidriger Aktivitäten verklagt. Die Anklageschrift wirft ICANN und VeriSign vor, eine "rechtswidrige Vereinbarung einzugehen, die VeriSign ein permanentes Monopol über alle Registrierungen von Internet-Domainnamen mit '.com' und '.net' verschafft."

Die Anklage der WADND wird als Antwort auf die Konditionen, unter denen ICANN und VeriSign gerade im Oktober ihren langjährigen Rechsstreit um VeriSigns umstrittenen Suchdienst SiteFinder beilegten, verstanden. Dabei wurde unter anderem VeriSigns Vertrag zur Verwaltung der .com-Internetadressen von 2007 bis auf das Jahr 2012 verlängert. Details des Vertrages scheinen nun nahe zu legen, dass sich dieser Vertrag automatisch unbegrenzt verlängert, vorausgesetzt VeriSign geht nicht bankrott oder wird grob vertragsbrüchig. Der Vertrag "sorgt für die automatische Verlängerung der Vereinbarung und behindert dadurch Mitbewerber für immer am Betreten des Marktes für die Registrierung der .com- und .net-Domain-Namen", heißt es in der Anklageschrift. Zudem werden die beiden Unternehmen wegen unzulässiger Preisabsprachen verklagt. VeriSign werde es erlaubt, Preise von doppelter Inflationshöhe für die Domain-Namensverwaltung zu verlangen. Momentan streicht VeriSign für jeden der etwa 40 Millionen registrierten .com-Namen eine jährliche Gebühr von 6 US-Dollar (5,12 Euro) ein. Dazu kommen etwa sechs Millionen .net-Domain-Namen.