Beschluss

Regulierungsbehörde darf gegen Fax-Spammer vorgehen

Verwaltungsgericht Köln weist Antrag eines Briten zurück
Von Thorsten Neuhetzki

Das Verwaltungsgericht Köln [Link entfernt] hat in einem Urteil festgelegt, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) gegen Fax-Spammer aus dem Ausland vorgehen darf. Im konkreten Fall ging es um Werbefaxe für "Zigaretten und Medikamente günstiger" oder "Aufgedeckt: Billigprodukte sind häufig Qualitätsware", die dann dazu animierten, einen Faxabruf unter einer 0900er-Nummer zu starten. Dieser sollte dann 1,99 Euro pro Minute kosten.

Aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden über diese unverlangt zugesandten Werbefaxe forderte die Regulierungsbehörde sowohl den Antragsteller persönlich als auch das von ihm geführte Unternehmen auf, die Versendung derartiger Werbefaxe zu unterlassen, wenn hierfür keine Einverständniserklärung der Empfänger vorliege. Gleichzeitig drohte sie ihm für den Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Zwangsgeldes an. Hiergegen klagte der Fax-Spammer.

Den Antrag des Briten hat das Verwaltungsgericht Köln nun abgewiesen. Das Gericht geht dabei - ebenso wie die Regulierungsbehörde - davon aus, dass die Versendung der Faxe ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig sei und dass der Antragsteller das Vorliegen der erforderlichen Einverständniserklärungen nicht nachgewiesen habe. Die Behörde dürfe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen Vorschriften des UWG einschreiten. Der Antragsteller könne schließlich als Geschäftsführer des Unternehmens persönlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Allerdings: Gegen den Beschluss kann der Fax-Spammer noch binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.