Verbraucherschutz

Telefon- und Handykunden sollen mehr Rechte bekommen

Diskussion um neue Telekommunikationsregelungen fängt erst an
Von AFP / Julia Scholz

Wie bereits berichtet, hat der Bundestag heute ein in erster Lesung ein Gesetz, das Telefon- und Handykunden besser vor überhöhten Gebühren und unseriösen Anbietern schützen soll, behandelt. Das Parlament beschloss die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Der unionsdominierte Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss, hatte schon im Vorfeld mehrere Änderungen gefordert. So wurde eine verpflichtende Preisansage bei Call-by-Call-Gesprächen abgelehnt. Statt dessen schlägt die Länderkammer vor, eine kostenlose Servicenummer einzurichten, bei der sich der Kunde informieren kann. Darüber hinaus wurde eine weitere Warn-SMS gefordert, wenn bei den Gebühren für Kurzwahldienste die Grenze von 50 Euro überschritten wird. Zudem verlangt der Bundesrat eine Ausweitung der Haftung für Telekommunikationsunternehmen, wenn Kunden durch grobe Fahrlässigkeit geschädigt werden.

Kritik übten auch die Branchenverbände BITKOM und VATM. Ihrer Ansicht nach berge die Gesetzesvorlage die Gefahr der Bevormundung und Überregulierung. Der Entwurf soll unter anderem eine bessere Kostenkontrolle bei Kurzwahldiensten per SMS ermöglichen und damit vor allem Jugendliche vor der Kostenfalle Handy schützen. Anbieter werden nach dem Entwurf verpflichtet, vor Abschluss von Abonnementverträgen die Vertragsbedingungen per SMS mitzuteilen. Erst wenn der Kunde diese bestätigt hat, würde ein Vertrag zu Stande kommen. Er bliebe zudem jederzeit kündbar. Telefonkunden könnten nach den neuen Regeln darüber hinaus einen Hinweis verlangen, wenn die Kosten aus Aboverträgen für Kurzwahldienste den Betrag von 20 Euro pro Monat überschreiten. Darüber hinaus muss der Preis von Kurzwahldiensten ohne Abo ab Kosten von einem Euro vor Vertragsabschluss angezeigt werden. Telefonunternehmen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei Teleabstimmungen über 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst den Preis anzusagen.