kontrovers

Besserer Verbraucherschutz oder Bevormundung?

Neuer TKG-Entwurf geht morgen in die 1. Lesung
Von Marie-Anne Winter

Handy- und Telefonkunden sollen zukünftig besser vor überhöhten Tarifen geschützt werden, das sieht ein neuer Gesetzentwurf [Link entfernt] vor, der ab morgen in die erste Lesung geht. In den kommenden Monaten wird sich dann entscheiden, ob die Regelungen - etwa beim Angebot und Vertragsabschluss von Premium-SMS, Preisansagen von TK-Diensten oder zur Kostenkontrolle - für einen verlässlichen und effizienten Verbraucherschutz sorgen können.

Über die verschiedenen Schutzmaßnahmen wie verbindliche Vorgaben für Preisangaben, die in der Werbung noch deutlicher als bisher gekennzeichnet sein müssen, hatten wir bereits berichtet. Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf waren durchaus geteilt. Während Verbraucherschützer einen effizienten Verbraucherschutz begrüßen, schießt der Entwurf aus Sicht BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder über das Ziel hinaus. Der Kunde werde nicht geschützt, sondern bevormundet. Man traue den Verbrauchern kaum mehr Eigenverantwortung zu und belästige sie zu oft mit der Frage "Wollen Sie das wirklich?".

Trotzdem ist nicht von der Hand zu weisen, dass die schlichte Preisinformation etwa beim Televoting auf den häufig eingesetzten 0137-er Nummern oder bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten den Kunden informiert und damit zur Transparenz beiträgt ohne den Anrufer gleich zum Abbruch der Verbindung zu nötigen.

VAMT befürchtet völliges Ausufern von Detailregelungen

Wichtig ist auch die Beschränkung bzw. das Verbot falscher Absenderkennungen, weil damit missbräuchlichen Lock-Anrufen und -SMS Einhalt geboten wird. Bei Abo-Diensten soll das am Markt bereits praktizierte Hand-Shake-Verfahren in Form einer zusätzlichen Bestätigungs-SMS die Transparenz über Vertragspartner und -abschluss verbessern. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, warnt allerdings vor der geforderten Ausweitung des Hand-Shake-Verfahrens auf normale SMS-Dienste, z.B. für Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy: "Dies würde die Entwicklung innovativer Dienste ohne Missbrauchspotential von vornherein beschränken."

Ein Teil des Gesetzentwurfes führt aus Sicht des VATM auch zu einem völligen Ausufern bürokratischer Detailregelungen. "Statt die großen notwendigen Wirtschaftsreformen in Deutschland endlich anzupacken, kümmern wir uns mit deutscher Gründlichkeit um vermeintliche Verbraucherschutzfragen wie etwa die gesetzliche Zwangspreisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Dabei hat der Kunde doch heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzgeberischen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten," meint Jürgen Grützner.

Selbst dort, wo, wie etwa beim beliebten Televoting, die Preise bekannt seien und schon heute eine zusätzliche Tarifansage am Ende des Gespräches erfolge, stritten Verbraucherschützer nun dafür, dass jeder Kunde bei jedem Gespräch zwangsweise vorab die immer gleiche Tarifansage anhören muss. "Das stellt Verbraucherschutz auf den Kopf, kostet Kunden und Unternehmen Zeit und Geld und wird von Kunden mit Sicherheit als Belästigung empfunden werden," meint Jürgen Grützner. "Wir setzen daher das größte Vertrauen in die Fraktionen des Deutschen Bundestages, Verbraucherschutz zu fördern, ohne kundenfreundliche Geschäftsmodelle mit einer überbordenden Gesetzgebungsflut zu belasten."