Urteil

Hausratspolice gilt nicht für verlorene PC-Daten

Daten sind keine Sachen im Sinne der Hausratversicherung
Von Björn Brodersen

Werden auf einem Computer gespeicherte Dateien zerstört, braucht die Hausratversicherung keinen Schadenersatz bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherungskunde Überspannungsschäden am Computer durch Blitzeinschlag mitversichert hat. Das hat nach einem Bericht der Zeitschrift Finanztest das Landgericht Stuttgart jetzt entschieden (AZ: 5 S 106/04).

Den Angaben zufolge sahen die Richter Daten nicht als Sachen im Sinne der Hausratversicherung, das entsprechende Unternehmen müsse daher nur für den Rechner aufkommen. In dem verhandelten Fall hatte ein Fahrradhändler gegen seine Versicherung geklagt. Nach seinem Blitzeinschlag konnte er nicht mehr die Kundenkartei auf seinem PC abrufen und bestellte einen Experten für Datenrettung. Das Versicherungsunternehmen verweigerte allerdings später die Erstattung des Rechnungsbetrags. Laut Finanztest können die Kunden allerdings den Verlust von Software und Daten durch spezielle Elektronikversicherungen absichern.