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1000 Euro für Premium-SMS

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schlägt Alarm
Von Gordon Hölsken

Über Premium-SMS können Mobilfunk-Dienstleistungen per Kurzmitteilung zu speziellen Preisen abgerechnet werden. Mit ihnen werden Klingeltöne und Logos verkauft oder auch die Teilnahme an einem Chat ermöglicht. Neben den Chats erweisen sich Abonnements von Tönen und Logos als besondere Kostenfalle.

2003 und 2004 haben die Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm die Werbung für die über 0190-Nummern herunterzuladenden Extras in Kinder- und Jugendzeitschriften als sittenwidrig untersagt. Der Spiel- und Sammeltrieb von Kindern würde ausgenutzt und der Endpreis der Produkte seien nicht erkennbar. Daher werben die Anbieter mittlerweile verstärkt in Zeitschriften und Fernsehkanälen, die sich nicht ausschließlich an Jugendliche richten, aber durchaus von ihnen gelesen und gesehen werden, wie beispielsweise TV-Zeitschriften oder Musiksender. Auch die direkte Bewerbung der Angebote per SMS ist immer häufiger zu beobachten.

Oft zu spät merken die meist jungen Betroffenen, dass sie einen Abo-Vertrag abgeschlossen haben. Die Werbung erschwert es, den Abonnement-Charakter des Vertrages zu erkennen. Auch die Möglichkeiten zur Kündigung sind vor allem bei der Fernsehwerbung kaum wahrzunehmen. Die Verbraucherzentrale beobachtet den Markt und bittet Betroffene, die durch unerwartet hohe Rechnungen für Abonnement-Mehrwertdienste per SMS überrascht wurden, sich schriftlich oder per Email unter info@vz-bw.de zu melden.

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