Pauschalpreis

nikotel: Länderübergreifende VoIP-Flatrate für 19,90 Euro

Das Angebot ist für drei Länder und jeweils nur 30 Tage gültig
Von Björn Brodersen

Nachdem bereits die VoIP-Anbieter Easyphone24 und nufone eine Flatrate für Internet-Telefonie auf dem deutschen Markt eingeführt haben, bietet nun auch nikotel ein ähnliches Produkt für Privatkunden an. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Flatrate-Tarif mit Mindestvertragslaufzeit, sondern um ein Pauschalangebot mit 30-tägiger Gültigkeit. Außerdem gilt der Pauschaltarif von nikotel nicht nur für Gespräche innerhalb Deutschlands, sondern für alle Telefonate in die Festnetze von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Kosten für die Flatrate betragen - ähnlich wie bei nufone - 19,90 Euro und müssen im Voraus bezahlt werden. Die Festnetz-Flatrate von Easyphone24 kostet 18,99 Euro im Monat, konnte im teltarif-Test aber nicht überzeugen.

Wer die Flatrate nicht verlängert, zahlt die herkömmlichen Minutenpreise

Nach Ablauf der 30 Tage erlischt das Angebot. Wer weiterhin innerhalb der Festnetze der drei Länder zum Pauschaltarif telefonieren möchte, muss das Produkt erneut bestellen. Wer vergisst, die Flatrate nach Ablauf der 30 Tage zu verlängern, zahlt danach wieder die üblichen Minutenpreise von nikotel. Diese liegen bei 1,9 Cent pro Minute Gespräche ins deutsche Festnetz. Telefonate ins österreichische Festnetz kosten im herkömmlichen nikotel-Tarif 2,9 Cent pro Minute, ins Schweizer Festnetz 3,9 Cent pro Minute. Für Gespräche zu Mobilfunknetzen, Sonderrufnummern und in andere Länder gilt das Flatrate-Angebot nicht, hier wird sowieso der jeweilige aktuelle Minutenpreis von nikotel berechnet. Hierfür ist ein zusätzliches Prepaid-Guthaben bei dem VoIP-Anbieter erforderlich, da ansonsten nur Anrufe in die Flatrate-Netze möglich sind.

Das Betreiben mehrerer paralleler Anschlüsse, der Anschluss von Hard- oder Softwaretelefonanlagen sowie die gewerbsmäßige Verwendung sind laut den AGB nicht gestattet und führen zur einseitigen Kündigung des Vertrags durch nikotel. Der Anbieter behält sich außerdem das Recht auf eine einseitige Kündigung der Flatrate vor, wenn ein übermäßiges, nicht näher definiertes Gesprächsaufkommen seitens des Kunden vorliegt. Als übermäßig bezeichnet nikotel ein Gesprächsaufkommen, das um 100 Prozent über dem Durchschnitt aller anderen Flatrate-Kunden liegt.