Gegendarstellung

zu "Zahlt teltex nur nach gerichtlicher Aufforderung?"
Von Redaktion

Bezugnehmend auf eine ältere Fassung des Artikels "Zahlt teltex nur nach gerichtlicher Aufforderung?", der am 12.11.2004 unter der Adresse http://www.teltarif.de/s/s15393.html erschienen war:

Die Fa. teltarif.de GmbH behauptet auf ihrer Internetseite, dass Herr Rechtsanwalt Volker v. Moers das mögliche Geschäftsmodell der Fa. teltex GmbH so zitiert habe, dass die Fa. teltex GmbH es im Zweifel auf ein Gerichtsverfahren ankommen lasse.

Diese Behauptung ist falsch.

Herr Rechtsanwalt Volker v. Moers hat gegenüber dem Hessischen Rundfunk tatsächtlich erklärt, daß die Fa. teltex GmbH bei ca. 150.000 Kunden jährlich nur ungefähr 20 Gerichtsverfahren bestreiten müsse, die von Kunden angestrengt würden. Dies entspricht einem Prozentsatz von nur 0,01 %. In den Gerichtsverfahren, so hat Rechtsanwalt Volker v. Moers, weiter ausgeführt, würde die Fa. teltex GmbH die Ansprüche des Kunden anerkennen und die Angelegenheit regulieren, wenn er feststellen würde, daß man dort einen Fehler gemacht habe. Weiter hat Herr Rechtsanwalt von Moers darauf hingewiesen, daß die Fa. teltex GmbH keineswegs alle Gerichtsverfahren auch verliert, sondern diese auch teilweise gewonnen werden.

Rechtsanwalt Volker von Moers
für sich selbst und die Fa. teltex GmbH

Nach § 14 MDStV sind wir zur Wiedergabe dieser Gegendarstellung verpflichtet, ungeachtet ihres Wahrheitsgehaltes.