RegTP

Inverssuche: Widerspruchsslösung der Anbieter ist legitim

Anbieter dürfen Kundendaten perse sperren
Von Thorsten Neuhetzki

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Invers- bzw. Rückwärtssuche entsprechend der Rechtsauffassung des BREKO geändert. Das teilte die BREKO, der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften, heute mit. Teilnehmernetzbetreiber sind danach grundsätzlich nicht verpflichtet, Kundendaten - wie z.B. Adressangaben oder Berufsbezeichnung - Auskunftsdiensten zur Verfügung zu stellen, sofern die Teilnehmer lediglich zuvor auf ihre Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurden und von dieser keinen Gebrauch gemacht haben.

Entgegen dieser "Widerspruchslösung", wie sie beispielsweise die T-Com bei ihren Kunden angewandt hat, ist die Mehrzahl der Stadt- und Regionalnetzbetreiber einen aus ihrer Sicht kundenfreundlicheren Weg gegangen: Die Inverssuche wurde grundsätzlich ausgeschlossen, die Kunden über die Möglichkeit der Freigabe ihrer Daten informiert, und auf Wunsch konnten sie die Rückwärtssuche erlauben.

RegTP sieht keine Wettbewerbsbeeinträchtigungen

Auf Anfrage der telegate, die insbesondere dieses Vorgehen des Münchener City-Carriers M"net gerügt hatte, hat der Regulierer in einer schriftlichen Rechtsauskunft die Vorschrift des TKG als "äußerste Grenze des erlaubten Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Teilnehmers" ausgelegt. Da die Einwilligungslösung datenschutzfreundlicher ist als die Widerspruchslösung, ist sie rechtmäßig. "Aus der Vorschrift kann keine Verpflichtung der Teilnehmernetzbetreiber abgelesen werden, grundsätzlich die Widerspruchslösung anzuwenden", heißt es in der BREKO-Mitteilung. Insbesondere hat die RegTP keine Wettbewerbsbeeinträchtigungen auf dem Markt der Telefonauskunftsdienste feststellen können, da alle Auskunftsanbieter gleichermaßen betroffen sind.

Ein ähnliches Verfahren wenden im Übrigen auch die meisten Mobilfunkanbieter an, weswegen nur die wenigsten Inhaber von Mobilnummern über die Inverssuche zu finden sind.