Kundenschutz

Künftig Warn-SMS bei Premium-SMS-Diensten?

Bundesminsterium legt neuen Kundenschutz-Entwurf vor
Von Thorsten Neuhetzki

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat einen Entwurf für eine Kundenschutzverordnung im Telekommunikationsbereich (TKV) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um eine Regelung bei Premium-SMS. Mit ihr sollen die Kunden besser geschützt werden.

Das BMWA erkennt, dass Kunden oftmals erhebliche Kosten entstehen, über die sie sich gar nicht bewusst sind - etwa dann, wenn sie ein Abo über eine Premium-SMS-Nummer abschließen. Über die Tricks der Anbieter in diesem Business haben wir vor kurzem in einem ausführlichen Artikel berichtet.

Nach dem neuen TKV wäre es so, dass die Kunden die Abrechnung von Kurzwahlnummern sperren können. Sollte dennoch eine Dienstleistung erbracht werden, so besteht für den Anbieter kein Anspruch auf das Entgelt. Zum anderen soll der Kunde verlangen können, per Warn-SMS informiert zu werden, sobald eine Summe von zehn Euro durch Kurzwahl-Dienste zustande gekommen ist. Abonnement-Dienste sollen künftig erst dann den Vorschriften entsprechen, wenn der Kunde das Abo mit einer weiteren SMS bestätigt hat. Des Weiteren muss der Kunde per SMS über die vollständige Adresse des Anbieters und den Stop-Code, mit dem das Abo gekündigt werden kann, informiert werden.

Die geplanten Maßnahmen wären ein Schritt in die richtige Richtung, um die Kunden vor unerwartet hohen Rechnungen zu schützen. Auch Jugendliche würden bei einer SMS bei der Zehn-Euro-Grenze vielleicht den ein oder anderen Klingelton weniger bestellen. Daher sollte das BMWA sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Warn-SMS nicht nur auf Wunsch verschicken lassen.