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Fragwürdige Rechnungen nicht bezahlen

Wieder einmal Nepp im Internet
Von Gordon Hölsken

Mitsamt beigefügtem Überweisungsschein werden die User aufgefordert, den Betrag für die angebliche Bestellung eines Monatszugangs in einem Internetportal zu begleichen. "Dabei wird die 'registrierte Rufnummer' des Empfängers sowie das Datum des 'Erstzugangs' angegeben", weiß die Verbraucher-Zentrale NRW, dass mit diesen Angaben schnelles Geld verdient werden soll und rät, die Rechnungen keinesfalls zu bezahlen.

Nach Angaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat die Firma einen nicht registrierten Dialer eingesetzt. Dialer dürfen hierzulande ausschließlich über die Rufnummerngasse 09009 benutzt werden. Die Verwendung anderer Rufnummern, zum Beispiel 0190, 01805 oder 069 wie bei Digital Web Media, sind für Dialereinwahlen unzulässig. Ein Zahlungsanspruch besteht daher nicht.

Wem eine dubiose Rechnung ins Haus geflattert ist, dem rät die Verbraucher-Zentrale NRW:

  • Offline: Wer keinen Internetzugang hat oder zum fraglichen Zeitpunkt des angeblichen Erstzugangs nicht online war, kann natürlich auch keinen Vertrag abgeschlossen haben, der ihn zur Zahlung verpflichtet. Betroffene sollten Strafanzeige stellen!
  • Zahlungsanspruch: Der Anbieter muss beweisen, mit wem er den Vertrag geschlossen hat! Ohne den Nachweis, auf welches Angebot der vermeintliche Kunde auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt bewusst und willentlich eingegangen ist, kann die Firma die Forderung nicht durchsetzen! Zudem besteht bereits wegen des Einsatzes eines nicht registrierten Dialers kein Zahlungsanspruch!
  • Zahlungsaufforderung: Wem eine Rechnung über die angebliche Bestellung eines Monatszugangs in einem Internetportal ins Haus flattert, muss auf die Zahlungsaufforderung nicht reagieren. Auch von Mahnschreiben sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Erst wenn - was äußerst unwahrscheinlich ist - ein Mahnbescheid ergehen sollte, muss reagiert werden. Die Verbraucher-Zentrale NRW gibt dabei dann Hilfestellung.
  • Zahlungsverweigerung: Wer nicht untätig bleiben möchte, sollte die Zahlung verweigern und die Firma auffordern, einen wirksamen Vertrag über die in Rechnung gestellte Dienstleistung und den Vertragspartner nachzuweisen. Allein die Angabe des Erstzugangsdatums und der registrierten Rufnummern reicht nicht aus. Zudem können sich Verbraucher darauf berufen, dass ein nicht registrierter und nicht gekennzeichneter Dialer vorliegt.
Rechtliche Beratung gibt's - für 1,86 Euro pro Minute aus dem Deutschen Festnetz - montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0190) 89 79 69 bei der Telefonberatung der Verbraucher-Zentrale NRW.