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Update: Forderungen für 0193-Dialer unberechtigt

Ein Kunde der BT GmbH umgeht Verbraucherschutzvorschriften
Von Gordon Hölsken

Am 22. März meldete die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Firma BT GmbH aus München einen gesetzwidrigen Dialer mit einer 0193 Einwahlnummer betreibt und über die Inkassofirma Nexnet, Geld für Internetdienste einfordert. Diese Vorwürfe will BT nicht auf sich sitzen lassen und stellt klar: Nicht BT war Betreiber des gesetzwidrigen Dialers, sondern ein Kunde habe den Dialer in Umlauf gebracht.

"Nachdem BT von der Regulierungsbehörde (RegTP) darüber informiert wurde, dass der Kunde nicht nur einen Einwahldienst, sondern darüber hinaus verschiedene (kostenpflichtige) Inhalte anbietet, hat BT den Dienst gesperrt und die Rufnummern mit sofortiger Wirkung abgeschaltet." Dies teilte uns ein Sprecher der BT GmbH Germany mit.

Grundsätzlich richtig ist, dass Forderungen für Mehrwertdienste über 0193-Dialer unberechtigt sind. Zulässig für Mehrwertdienste ist allein die Rufnummerngasse 09009.

"Hier muss die Regulierungsbehörde reagieren und den betroffenen Nummernblock sperren", fordert Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ihr liegen Fälle vor, in denen Internetnutzer die für Dialer vorgeschriebenen Nummerblöcke gesperrt haben, aber dennoch Telekommunikationsdienstleistungen über Dialerverbindungen berechnet bekamen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Betroffenen, diese Forderungen nicht zu bezahlen. Derartige Verstöße sollten darüber hinaus unbedingt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemeldet werden. Ein E-Mail Kontaktformular kann man auf der Homepage der Regulierungsbehörde öffnen. Sicherheitshalber empfiehlt es sich, den Beweis zu sichern, dass die Forderungen durch einen Dialer entstanden sind.