Dämpfer

Telekom erleidet Schlappe vor Bundesgerichtshof

Möglicherweise marktbehrrschende Stellung bei Telefontarifen für Wiederverkäufer missbraucht
Von Hayo Lücke

Die Deutsche Telekom hat vor dem Bundesgerichtshof einen Rückschlag hinnehmen müssen. Möglicherweise habe das Bonner Unternehmen laut BGH zwischen 1996 und 1999 mit ihren Telefontarifen für Wiederverkäufer ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Dies geht aus einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) hervor. Damit gab der Kartellsenat des BGH in dem heute verkündeten Urteil der Revision des Konkurrenten Vodafone statt und hob das zu Gunsten der Telekom ergangene Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf auf. In dem damaligen Urteil bekam die Telekom Recht, die sich darauf berufen hatte, dass sie nur die genehmigten Tarife angewandt habe und sich an diese auch habe halten müssen.

Der BGH monierte nach FTD-Informationen nun, dass das Oberlandesgericht nicht geprüft habe, ob die Telekom nicht bereits mit den zur Prüfung vorgelegten Tarifen ihre Marktmacht missbraucht habe. Das sei nicht auszuschließen, wenn der Missbrauch im Prüfverfahren nicht erkannt worden sei. Aus diesem Grund muss das Oberlandesgericht den Fall nun neu aufrollen.

Die seinerzeit noch zum Mannesmann-Konzern gehörenden Tochtergesellschaften Arcor und o.tel.o hatten von der Telekom nach Angaben des BGH rund 30 Millionen Euro Rückzahlung verlangt.