Alle Macht dem Konsumenten!

Streitschlichtung beim Online-Shopping

ombudsmann.de will als neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten bei Interneteinkäufen dienen
Von Thomas Wischniewski

Der Bundesverband Verbraucher Initiative e.V. hat mit www.ombudsmann.de [Link entfernt] ein Angebot gestartet, mit dem der Einkauf über das Internet - neudeutsch: E-Commerce - wieder ein Stück verbraucherfreundlicher werden soll. Zu diesem Zwecke will das Angebot Informationen zum Einkaufen im Web transparenter machen sowie als außergerichtlichen Schlichtungsstelle beim Online-Shopping dienen. Selbstverständlich verschreiben sich die Verbraucherschützer dabei der Neutralität und Unabhängigkeit.

Lohnenswertes Vorhaben in Sachen Verbraucherschutz

ombudmann.de kann von deutschen Konsumenten angerufen werden, wenn sich Verbraucher beim Kauf über das Web übervorteilt fühlen und sie eine außergerichtliche Schlichtung des Streites wünschen. Bedingungen: Der Käufer muss deutscher Staatsbürger sein, der Verkäufer muss seinen Sitz in einem Mitgliedsland der EU haben.

Lohnenswert ist ein solches Angebot ohne Zweifel. Der Streitwert bei Internet-Käufen ist oft eher gering, schließlich werden meist niedrigpreisigere Waren über das Netz bestellt. Somit lohnt sich das Einschalten eines Rechtsanwalt nur in seltenen Fällen, der Rechtsweg wird schnell unverhältnismäßig teuer.

Lohnenswert ist das Vorhaben aber noch aus einem anderen Grunde: Zwar sind das Internet und der E-Commerce schon geraume Zeit keine rechtsfreien Räume mehr, nichtsdestotrotz sind die Verbraucherschutzvorschriften zum E-Commerce relativ neu und daher vielen Verbrauchern noch nicht geläufig. Gerade dies ist aber Voraussetzung dafür, dass Konsumenten ihre Rechte auch selbst wahrnehmen können.

Zudem, so Dieter Kublitz, Bundesvorsitzender der Verbraucher Initiative, hätten viele Konsumenten "Schwierigkeiten, ihre Rechte schriftlich einzufordern". Dem soll jetzt mittels eines virtuellen Schiedsgerichtes abgeholfen werden.

Schnelles Schlichtungsverfahren

Der Bundesverband Verbraucher Initiative hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Das zweistufige Schlichtungsverfahren soll innerhalb kürzester Zeit über die Bühne gehen. Die erste Eingabe, das Einigungsverfahren, soll innerhalb von 48 Stunden an den Beschwerdegegner weitergeleitet werden; einen Abschluss dieser Stufe will man innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der ersten Eingabe erreichen.

Kommt eine Einigung nicht zustande, bietet ombudsmann.de den Streitparteien ein Schlichtungsverfahren an, das durch einen Vergleichsvorschlag oder einen Schiedsspruch von ombudsmann.de beendet wird. Dieses eigentliche Schlichtungsverfahren soll innerhalb weiterer 14 Tage nach Ende der ersten Stufe und Einigung der Parteien über das Schlichtungsverfahren abgeschlossen sein. Scheitert das Verfahren, steht dem Verbraucher selbstverständlich weiterhin der Rechtsweg offen.

Da das Projekt in der Startphase von der EU-Kommission [Link entfernt] und dem Bundesverbraucherministerium unterstützt wird, ist die Nutzung von ombudsmann.de derzeit kostenlos.