Profitable Telefonzellen

Telekom muss für Telefonzellen Fremdenverkehrsabgabe zahlen

Auch Touristen telefonieren
Von dpa / Katharina Sobottka

Die Deutsche Telekom muss den Gemeinden für das Betreiben von Telefonzellen grundsätzlich Fremdenverkehrsbeiträge zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Nach dem Richterspruch profitiert die Telekom etwa bei der Nutzung der Telefonzellen von Touristen (Az.: 6 A 10170/03.OVG). Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein im Grundsatz Recht.

Die Kommune hatte die Auffassung vertreten, die Telekom profitiere vom Fremdenverkehr und müsse daher wie alle Betriebe auch einen Fremdenverkehrsbeitrag zahlen. Da die Telekom sich nicht für beitragspflichtig hielt, verweigerte sie der Kommune Angaben zu ihren mit Touristen erzielten Umsätzen. Die Gemeinde setzte daraufhin den Fremdenverkehrsbeitrag pauschal mit fünf Prozent des Gesamtumsatzes der Telekom im Gemeindegebiet fest.

Das OVG hielt zwar diese Schätzung für zu hoch gegriffen, bestätigte aber wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Koblenz die grundsätzliche Beitragspflicht der Telekom. Die Gemeinde muss nun auf der Grundlage des tatsächlichen Umsatzes den Fremdenverkehrsbeitrag festsetzen.