orten verboten

Verfassungsbeschwerde gegen das Orten von Handys

Humanistische Union geht in Karlsruhe gegen "IMSI-Catcher" vor
Von AFP /

Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union hat Verfassungsbeschwerde gegen das Orten und Abhören von Mobiltelefonen durch so genannte IMSI-Catcher erhoben. Der Einsatz der Geräte verstoße gegen das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes, erklärte die Vereinigung in Berlin. Die IMSI-Catcher ermöglichen es der Polizei, Mobiltelefone zu orten und ihre individuelle Kennung zu identifizieren, auch wenn mit diesen nicht telefoniert wird. Zudem werden den Angaben zufolge auch Mobiltelefone unbeteiligter Dritter im näheren Umkreis erfasst und gespeichert.

Der gesamte Mobilfunkverkehr im Umkreis werde lahmgelegt. Eine Variante des IMSI-Catchers erlaube es sogar, Handy-Telefonate mitzuhören.

Die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unterstützen nach Angaben der Humanistischen Union ein kirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer, eine Rundfunk-Journalistin sowie ein Steuerberater. Sie gehörten Berufsgruppen an, die in Kontakt mit Tatverdächtigen stehen könnten, gab die Vereinigung zur Begründung an. Die Ermittler versuchten, über solche Berufsgruppen einen Tatverdächtigen zu orten und würden dabei gezielt auch deren Kontaktpersonen lokalisieren.

Der Einsatz des IMSI-Catchers führe "zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen", kritisierte der Bundesgeschäftsführer der Humanistischen Union, Nils Leopold. "Das Fernmeldegeheimnis wird auf diese Weise undifferenzierten Ermittlungsmethoden geopfert." Der Mobilfunk drohe zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen.

Der IMSI-Catcher macht sich den Umstand zunutze, dass sich Mobiltelefone in einer Funkzelle bei einer Basisstation anmelden und identifizieren müssen. Der IMSI-Catcher simuliert nun aber selbst eine solche Basisstaion, so dass die Mobiltelefone im Umkreis dort identifiziert und auch abgehört werden können. Nur ausgeschaltete Handys werden nicht erfasst. Aufgrund des technischen Vorgangs sind während des Anmeldens bei der simulierten Basisstation keine Telefonate von allen in der neuen Funkzelle vorhandenen Handys möglich. Auch Datenschützer haben den Einsatz der Geräte kritisiert.