Kulanz

E-Plus: Kulanz-Regelung bei Startguthaben für Datendienste

Netzbetreiber will Kunden entgegenkommen
Von Volker Schäfer

Wie bereits berichtet gab es Irritationen in der Frage, ob das von E-Plus im März gewährte Startguthaben für Datendienste in Höhe von 75 Euro nur für Neukunden galt, oder auch für Bestandskunden, die von einem grundgebührfreien auf einen grundgebührpflichtigen GPRS- oder HSCSD-Tarif umgestiegen sind.

Verschiedene Kunden bekamen diesbezüglich von E-Plus unterschiedliche Aussagen, wobei sich Kunden, denen der Bonus zugesagt wurde, natürlich darauf verlassen hatten, die 75 Euro tatsächlich angerechnet zu bekommen. Leider war dies aber in vielen Fällen nicht der Fall.

Wie teltarif.de jetzt von der Pressestelle des Netzbetreibers erfahren hat, richtete sich die Aktion seinerzeit tatsächlich nur an Kunden, die zuvor noch überhaupt keinen Datentarif gebucht hatten. Einzige Ausnahme: Wer beispielsweise den grundgebührfreien GPRS-by-Call-Tarif genutzt hatte, konnte durch Buchung des HSCSD-Dienstes in den Genuss des Startguthabens kommen.

Allerdings bekamen auch Kunden, die lediglich vom grundgebührfreien GPRS-Tarif zu einer Option mit monatlichem Grundpreis gewechselt sind, zum Teil von der Hotline das Startguthaben zugesagt. Hierzu teilte die Pressestelle mit, E-Plus werde den betroffenen Kunden in diesen Fällen kulant entgegenkommen.

Kunden, denen die 75 Euro bislang verweigert wurden, sollten sich daher nochmals mit der Kundenbetreuung in Verbindung setzen und gegebenenfalls auf die Aussage der Pressestelle verweisen, um noch nachträglich von dem Bonus zu profitieren.