Elektrosmog

Abschreckend: Mobilfunkantenne in Sicht

Der Kommunalausschuss der Stadt München stellt Wertminderung bei Immobilien fest
Von Marie-Anne Winter

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Elektrosmogs in der Nähe von Antennen und Sendeanlagen sind umstritten. Fest steht aber, dass die Anlagen zumindest eine abschreckende Wirkung auf Hauskäufer und Mieter haben. Wie das Umweltinstitut München in einer Mitteilung berichtet, hat der Münchner Makler Hubertus von Medinger seine Kollegen zu diesem Thema befragt. Er hatte beim Verkauf von Häusern und Wohnungen Wertminderungen festgestellt, sofern die Gebäude in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen standen. Von Medinger versandte einen Fragebogen 600 Kollegen, 30 von ihnen antworteten.

Es stellte sich heraus, dass 70 Prozent der Makler, die geantwortet hatten, seine Erfahrungen teilten. Die Einschätzung seiner Kollegen, die bereits versucht haben, eine solche Immobilie zu verkaufen, reichten bis zu 50 Prozent Wertminderung, etwa wenn ein Sendemast vis à vis dem Schlafzimmer des zu verkaufenden Objekts befindet. 15 Prozent der Makler hatten keine Wertminderungen festgestellt, weitere 15 Prozent hatten keine Sendemasten im Verkaufsgebiet.

Jetzt stellt sich die Frage, ob ein seriöser Makler seine Kunden auf den wertmindernden Faktor hinweisen muss oder nicht. Entsprechend den Standespflichten des Ringes Deutscher Makler (RDM) gehört es zu den selbstverständlichen Pflichten eines Maklers, "dem Auftraggeber seine Kenntnisse über die Marktlage zu vermitteln und ihn über alle bekannten wesentlichen Umstände unter sorgfältigem Einsatz seiner Fachkenntnisse zu unterrichten". Eine heikle Frage, schließlich schadet man damit dem eigenen Geschäft.

"zumindest abschreckende Wirkung"

Die Stadt München verlangt von den Mobilfunkfirmen für die Aufstellung von Antennen auf städtischen Gebäuden, diese mit nur maximal 10 Prozent der zulässigen Strahlenbelastung zu nutzen. Auf Antrag der Stadträtin Mechthild v. Walther beauftragte die Stadt ein Gutachten zur Wertminderung. Im Stadtratsbeschluss (Kommunalausschuss) vom 1. Dezember 2002 stellt die Landeshauptstadt München fest: "Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind alle Lagemerkmale sowie sonstige wertbildende Umstände zu erfassen und sachverständig hinsichtlich ihres Werteinflusses zu würdigen und zu berücksichtigen. Zweifellos zählen darunter auch nahegelegene, das heißt in jedem Fall sichtbare oder im Umfeld der Immobilie gelegene Mobilfunkantennenanlagen. Je nach Entfernung, Größe der Anlage und dem damit zusammenhängenden Erscheinungsbild, haben die Anlagen zumindest für einen Teil von Kaufinteressenten oder Mietern eine abschreckende Wirkung. Somit ist von einem eingeschränkten Interessentenkreis gegenüber nicht antennenbelasteten Wohnanlagen auszugehen, was die Vermarktung erschweren, die Vermarktungsdauer eher verlängern und damit zu einer Wertminderung führen kann. In Einzelfällen wurden Wertminderungen von Sachverständigen zwischen 3 und 10 Prozent des (unbelasteten) Verkehrswertes gesehen. Allerdings gilt diese Annahme nicht für extreme Situationen, z.B. bei einer Mobilfunksendeantenne in nur wenigen Metern Entfernung vom Objekt, was zu erheblichen Wertminderungen führen kann."

Mit dem weiteren Ausbau der Mobilfunknetze, beispielweise für die Netze der dritten Mobilfunkgeneration UMTS, wächst das Interesse an diesem Thema. Viele Menschen werden erst beim Bau einer Antenne in ihrer direkten Nachbarschaft aufmerksam. Mit zunehmender Bekanntheit dieser Problematik wird sich herausstellen, ob Wohnungen in der Nähe von Mobilfunkmasten generell ähnlich "günstig" werden wie solche, die etwa an stark befahrenen Straßen liegen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Info-Seite zum Thema Elektrosmog.