Telefonterror

Lästige Telefonwerbung: Im Zweifelsfall auflegen

Unverlangte Werbeanrufe auf Privattelefone sind unzulässig
Von Marie-Anne Winter

Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt und man hat eigentlich gerade etwas anderes zu tun. Aber es könnte ja ein wichtiger Anruf sein. Also doch schnell den Hörer abgenommen. Und dann meldet sich eine wohlgeübte Stimme, die irgenwas von "Agentur" oder "Institut" erzählt. Und nach der benebelnden Einführung irgendwas von einem wissen will, was sie eigentlich nichts angeht. Denn die meisten vorgeblichen Umfragen werden nur als Vorwand für einen Anruf genutzt, um ans Telefonohr der Verbraucher zu gelangen. Was nicht ganz legal ist. Was viele Privatkunden nicht wissen: Unverlangte Werbeanrufe auf Privattelefone sind nicht zulässig. Sie sind eine Form des "unlauteren Wettbewerbs". Deshalb sollten sich die Verbraucher gegen unzulässige Telefonwerbung wehren.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Berlin versuchen unseriöse Unternehmen zur Zeit zunehmend, bei Anrufen in Privatwohnungen den Betreffenden etwas aufzuschwatzen. Geködert wird dabei häufig mit den schon genannten angeblichen Umfragen, denn solche Anrufe sind formal legal. Aber auch viel versprechende Gewinnzusagen, angebliche Tipps für Geldanlagen zum Steuern sparen, Hinweise auf angebliche Billig-Telefontarife oder Rabattvorteile bei Versicherungen gehören zum Repertoire der professionellen Aushorcher.

Dabei dienen diese ungebetenen Anrufe in Privatwohnungen in erster Linie einer Geschäftsanbahnung - weshalb sie als Form des unlauteren Wettbewerbs anzusehen sind. Betroffene sollten solchen Anrufern auf keinen Fall persönliche Daten oder gar ihre Bankverbindung nennen. Dadurch wird weiterem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Diese Form der Kontaktaufnahme lässt fast immer auf einen unseriösen Anbieter schließen.

Um den zunehmenden Telefonterror einzudämmen, sollten sich die Angerufenen Namen und Anschrift des Anbieters geben lassen. Dabei stellt sich schnell heraus, ob es sich um ein seriöses Meinungsforschungsinstitut handelt oder um ein schwarzes Schaf. Weil Erstkontakte häufig über Call-Center hergestellt werden, ist es wichtig, Name und Anschrift des jeweiligen Anbieters zu kennen. Die Verbraucherzentrale Berlin bittet Betroffene, danach zu fragen und ihr derartige Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu melden. Verweigert der Anrufer entsprechende Auskünfte, gibt es nur eins: Sofort auflegen.