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Gesetz zum Schutz vor 0190-Missbrauch beschlossen

Erstmals gesetzliche Regeln für Anbieter für Mehrwertdiensten
Von xdial.de

Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat, soll den Missbrauch bei 0190- und 0900er-Nummern eindämmen. Künftig darf ein Anruf über eine derartige Rufnummer maximal 3 Euro kosten. Bislang war der Preis "frei definierbar". Es waren Fälle bekannt geworden, in denen Anbieter für einen kurzen Anruf mehrere hundert Euro in Rechnung gestellt hatten.

Darüber hinaus muss die Verbindung automatisch nach einer Stunde getrennt werden. Die missbräuchliche Verwendung einer Mehrwertdienstenummer soll dazu führen, dass der Anbieter die Nummer entzogen bekommt. Das Gesetz soll allerdings nur für 0190- und 0900-Nummern gelten. Andere Mehrwertdienstenummern wie die derzeit sehr beliebte 0137 oder die 0118 bleiben außen vor.

Der Preis für einen Anruf bei einer 0190er- oder 0900er-Nummer muss den Plänen zufolge durchgegeben werden, bevor dem Nutzer Kosten entstehen. Sämtliche 0190er- und 0900er-Nummern werden von der Regulierungsbehörde in einer Datenbank erfasst und ins Netz gestellt. Somit kann jeder Nutzer die Anschrift der Anbieter in Erfahrung bringen.

Des Weiteren soll der Gesetzentwurf mit den ominösen Dialern aufräumen, die immer wieder für Schlagzeilen gesorgt haben. Künftig müssen diese Programme bestimmten Mindeststandards genügen und einem Registrierungsverfahren unterzogen werden.

Auch für Handy-Verbindungen zu Servicenummern soll die verpflichtende Preisansage gelten, wenngleich hier eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehn ist. Das Gesetz soll bis zum Sommer verabschiedet werden.