Vorwurf

Vorwurf: o2 lässt Kunden nicht gehen

Mobilfunkanbieter dementiert Anschuldigung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Von Hayo Lücke

Es ist nicht verwunderlich, dass den vier großen Mobilfunkanbietern Deutschlands viel daran gelegen ist, ihre Kunden in den eigenen Reihen zu halten. Der kleinste deutsche Anbieter o2 sieht sich nun mit entsprechenden Vorwürfen der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) konfrontiert.

So wird o2 seitens der VZN beschuldigt, Kunden, die ihren Vertrag rechtzeitig gekündigt haben, nicht aus ihrem Vertrag zu entlassen. Zunächst erkundige sich das Unternehmen mit freundlichen Anrufen nach den Gründen der Vertragsbeendigung. Lässt sich der Kunde auf das Gespräch ein, werden ihm neue Tarife angeboten und zudem die Übersendung von Unterlagen angekündigt. Das Kuriose an der ganzen Geschichte: Selbst Kunden, die am Telefon ausdrücklich erklärt haben, sie hätten kein Interesse an den Unterlagen, finden einige Tage später Post von o2 in ihren Briefkästen.

In einem beiliegenden Schreiben wird von o2 behauptet, man habe die Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen ausgesetzt. Eine solche Vereinbarung soll in den der VZN vorliegenden Fällen jedoch nie erfolgt sein. Weiter schreibt die VZN, dass ein noch folgendes Verlängerungsangebot erneut schriftlich - innerhalb von 14 Tagen - abgelehnt werden müsse. Andernfalls würde der Vertrag automatisch verlängert. Wird der Kunde nicht tätig, soll o2 die rechtzeitig ausgesprochene Kündigung missachten und auf den nächstmöglichen Kündigungstermin in zwölf Monaten verweisen.

Auf Anfrage von teltarif.de erklärte Roland Kuntze, Pressesprecher von o2, dass es durchaus üblich sei, Kunden über Telefongespräche ein Angebot zu einer Vertragsverlängerung zu unterbreiten. Dementiert wurde von ihm hingegen, dass o2 auch dann Unterlagen verschicke, wenn der Kunde am Telefon seine Kündigung bekräftige. Kuntze räumte ein, dass es in Einzelfällen durchaus vorkommen könne, dass ein Angebot auf eine Vertragsverlängerung Kunden verschickt wurde, obwohl diese dies nicht gewünscht hätten. Hier handele es sich jedoch um Missverständnisse, bei denen weiterhin eine Kündigung möglich sei. Diese könne entgegen der Aussage der VZN auch mündlich an der o2-Kundenhotline erfolgen.