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Freispruch für ironischen Forenbeitrag

Staatsanwaltschaft blamiert
Von xdial.de

Der Angeklagte Holger Voss konnte die ganze Geschichte noch immer nicht so recht glauben. Da wurde ihm zur Last gelegt, die Anschläge des 11. Septembers gut zu heißen, obwohl er sich in seinem Beitrag in dem Online-Forum des Magazins "Telepolis" eigentlich gegen jede Form von Gewalt wenden wollte. Sein einziger Fehler: Er hatte seinen Diskussionsbeitrag ironisch formuliert.

Die Staatsanwaltschaft verschloss sich dieser Ironie und so interpretierte sie den Beitrag wörtlich. Zumindest, so ihr Vorwurf, habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass sein Beitrag als Gutheißung der Anschläge aufgefasst werden kann - und das ist strafbar.

Als die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation vor Gericht vortragen sollte, geriet sie jedoch mächtig ins Schleudern. Nicht nur, dass sie innerhalb des Diskussionsbeitrages den Text von Holger Voss mit dem Zitat seines Vorredners verwechselte, auch die zweite Seite des Ausdrucks mit dem nicht unwichtigen Zusatz 'Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden' blieb den Staatsanwälten verborgen. Sie nahmen sie schlicht nicht zur Kenntnis.

Die Pannen vor Augen, stellte der Staatsanwaltschaft nach kurzer Bedenkzeit selbst einen Antrag auf Freispruch. Die verwunderte Richterin gab diesem statt.