Handlungsbedarf

Kieler Justizministerin fordert klare Regeln für Überwachung von Mobiltelefonen

Neue Formen der Überwachung werden von bisherigen Gesetzen nicht berücksichtigt
Von dpa / Marie-Anne Winter

Klare Regeln zum Abhören von Mobiltelefonen hat Schleswig-Holsteins Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) gefordert. Auch die Strafverfolgung muss erkennen, dass Kriminelle Mobiltelefone in großem Umfang nutzen, sagte Lütkes am Montag in Kiel. Umso wichtiger seien saubere rechtliche Grundlagen als Voraussetzung für eine Überwachung.

Bisher regelt Paragraf 100a der Strafprozessordnung die Überwachung. Für Lütkes ist das jedoch nicht konkret genug. Es sei fraglich, ob damit auch alle neuen Formen der Überwachung erfasst werden. Insbesondere die so genannten IMSI-Catcher könnten von dem Gesetz nicht berücksichtigt werden. "Aus diesem Grunde bin ich für eine klare, unzweideutige Regelung, damit Rechtssicherheit für die Strafverfolgungsbehörden besteht", sagte Lütkes.

IMSI-Catcher sind seit Anfang 1997 zur Überwachung von Telefongesprächen in den D- und E-Netzen im Gespräch. Die Geräte geben sich dem Telefon gegenüber als Mobilfunkstation des eigenen Netzes aus. Wenn das Telefon daraufhin versucht, sich beim IMSI- Catcher als vermeintlicher Station anzumelden, sendet es dafür zahlreiche Daten, etwa Telefonnummer und Aufenthaltsort. Dadurch kann der Besitzer, ohne dass er telefoniert, identifiziert, lokalisiert und später abgehört werden.

Die Zahl der in Schleswig-Holstein abgehörten Telefone ist nach Angaben des Justizministerium stabil. Im vergangenen Jahr wurden 84 Telefone oder andere Kommunikationsmittel von den Behörden überwacht. Ein Jahr zuvor waren es 90, im Jahr 1998 horchten die Strafverfolger bei 86 Apparaten mit.